Tatsachen gegen Behauptungen

Das Fundament der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union bildet das Freihandelsabkommen von 1972. Es untersteht nicht der sogenannten Guillotine-Klausel. Von keiner Seite wurde je irgend eine Andeutung in die Waagschale geworfen, wonach dieser Freihandelsvertrag in Frage zu stellen sei.

EU-NO Newsletter vom 17.03.2016

In den bilateralen Verträgen werden bestimme Rahmenbedingungen in einzelne Wirtschaftssektoren betreffenden Abkommen festgehalten. Deshalb heissen diese Verträge auch «sektorielle Abkommen». Sie bilden nicht die Grundlage der Wirtschaftsbeziehungen Schweiz-EU insgesamt, sie halten lediglich Regelungen zu den darin angesprochenen Wirtschaftssektoren fest.

Entscheidend ist das Freihandelsabkommen

Der Erfolg der Schweizer Wirtschaft insgesamt hängt nicht von diesen bilateralen Verträgen ab – schon gar nicht von jenen sieben, die das sog. Paket I bilden – auch wenn die Bedeutung dieser Verträge für die darin angesprochenen Wirtschaftssektoren nicht relativiert werden soll.

Tatsache ist aber auch:  Seit diese bilateralen Verträge in Kraft sind, hat die EU als Exportland für die Schweiz im Vergleich zu anderen Weltregionen kontinuierlich an Bedeutung eingebüsst.

In mehreren Wirtschafts- und Wachstumsberichten wurde der Nutzen der bilateralen Abkommen des Pakets I untersucht. Die sich als wissenschaftlich bezeichnenden Studien können spürbare Wachstumseffekte allerdings nicht wirklich nachweisen. Sie glauben solche indessen auf sehr lange Frist (sie nennen dazu das Jahr 2035) erkennen zu können. Wechselfälle, wie sie im Lauf von zwanzig bis fünfundzwanzig Jahren das Wirtschaftsgeschehen immer treffen und zumeist auch wesentlich verändern, können sie in ihren Voraussagen verständlicherweise nicht berücksichtigen.

Für die letzten zwanzig Jahre wurde die Krise der Tigerstaaten um die Jahrtausendwende, die US-Immobilienkatastrophe von 2007/2008 sowie die Überschuldungs-, die Währungs- und die Eurokrise auch nicht vorausgesehen. Doch diese haben schwerste Erschütterungen ausgelöst.

WTO-Abkommen sind verbindlich

Die von der Schweiz mitgetragenen, weltweit gültigen WTO-Abkommen sichern internationale Wirtschaftsbeziehungen weltweit ab. Sie schützen die WTO-Mitgliedländer ausdrücklich vor Diskriminierung durch andere Länder. Dieses Abkommen ist für die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU verbindlich. Die EU kann das darin enthaltene Diskriminierungsverbot nicht einfach missachten.

Sollten die bilateralen Verträge des ersten Pakets aufgrund der sog. Guillotine-Klausel gekündigt werden, hätte die EU bedeutend höhere Verluste zu verkraften als die Schweiz. Insbesondere der Wegfall des Transitabkommens, welches EU-Vierzigtönnern ausgesprochen kostengünstige Transitfahrten durch die Schweiz garantiert, würde die Spediteure in den EU-Ländern existentiell treffen. Die EU wird es gewiss nicht aufs Spiel setzen.

Folgen der Personenfreizügigkeit

Die Personenfreizügigkeit hat der Schweiz pro Kopf der Bevölkerung keinerlei Wohlstandsmehrung beschert. Sie hat lediglich die Zahl der Einwohner in die Höhe getrieben. Im produktiven Sektor der Wirtschaft hat sie keinerlei Wachstum bewirkt. Aber sie hat eine schwere finanzielle Lasten verursachende Aufblähung der Sozialhilfe-Institutionen und des Gesundheitswesens verursacht. Alle öffentlichen Haushalte in der Schweiz leiden darunter. Ausserdem verursacht die Masseneinwanderung, je länger sie anhält, in unserem Land steigende Arbeitslosigkeit. Nachteile, die aus der Diskussion um die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU niemals ausgeschlossen werden dürfen.

 

Quelle:

Ausführliche Begründungen zu den hier festgehaltenen Kernsätzen zum Verhältnis Schweiz–EU finden sich im Dokument «Ist die Schweiz auf die Bilateralen angewiesen?» («Guillotine-Papier») vom 1. März 2016. Einsehbar auf www.eu-no.ch

 

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