Brüssel verletzt bewusst bilaterale Verträge

Am 14. Februar 2014 haben Volk und Stände der Schweiz die Initiative gegen die Masseneinwanderung angenommen. Der Text dieser Initiative ist seither verbindlicher Verfassungsauftrag, auszuführen durch den Bundesrat.

>> EU-NO Newsletter vom 27. Juli 2017 im PDF-Dokument herunterladen (hier klicken)

Konkret lautet der Auftrag von Volk und Ständen an den Bundesrat wie folgt: Die Landesregierung hat auf der Grundlage der im Vertrag über die Personenfreizügigkeit enthaltenen Revisionsklausel (Art. 14 und Art. 18) der EU das Ersuchen um teilweise oder vollständige Revision des Personenfreizügigkeitsvertrags formell zuzustellen.

Auftrag missachtet

Diesen Auftrag hat der Bundesrat bis heute missachtet. Obwohl mehrere osteuropäische Länder, obwohl neuerdings auch Österreich und Deutschland die Regelungen über die Personenfreizügigkeit nicht mehr befolgen, obwohl sich Frankreich um wichtige Bestandteile des Vertrags über die Personenfreizügigkeit offensichtlich foutiert, wagt Bundesbern nicht, die im Vertrag ausdrücklich enthaltenen Revisionsklauseln vertragskonform anzurufen.

Zwar behauptet Bundesbern, man habe dazu in Brüssel sondiert. Dabei habe man festgestellt, dass Brüssel keine Lust auf solche Neuverhandlungen der Personenfreizügigkeit äussere. Was Bern dazu «motiviert» zu haben scheint, den ihm von Volk und Ständen an der Urne erteilten Auftrag kurzerhand zu missachten. Das ist klarer Verfassungsbruch.

Vertragswidrige Druckversuche

Indessen hat auch Brüssel auf den Volksentscheid vom 9. Februar 2014 reagiert. Es hat zum Beispiel Teile des Forschungsabkommens – eines der sieben Abkommen aus dem Paket I der bilateralen Verträge – «suspendiert»: Der EU-weite Studentenaustausch wurde zulasten der Schweiz sabotiert. Vom Programm «Horizon 2020» wurde die Schweiz vorderhand ausgeschlossen – ohne Vertragsgrundlage.

Und vor nicht allzulanger Zeit hat ein an der Universität St. Gallen entstandenes, sorgfältig erarbeitetes Gutachten zahlreiche von der EU ausgehende Verletzungen des Vertrags über die Beseitigung von Handelshemmnissen zu Lasten der Schweiz aufgelistet. Einzelne EU-Mitgliedländer oder die EU insgesamt haben – eindeutig vertragsverletzend – protektionistische Massnahmen zugunsten einzelner EU-Länder getroffen. Im Schweizer Parlament wurde Nationalrätin Sylvia Flückiger dazu aktiv. Der Bundesrat beschönigte in der Antwort auf ihren Vorstoss die vertragsverletzenden EU-Machenschaften ostentativ. Die Landesregierung nimmt also tatenlos hin, dass Schweizer Betriebe durch einzelne EU-Mitgliedstaaten sowie durch die EU insgesamt vertragswidrig benachteiligt werden.

Vertragstreue – Vertragsbruch

Im Gegensatz zu den offensichtlichen Vertragsbrüchen von Seiten Brüssels wäre das Schweizer Begehren um Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit, wie es der Souverän dem Bundesrat aufgetragen hat, absolut vertragskonform. Es folgt genau den Bestimmungen, die beiden Vertragsparteien im Vertrag selber offengehalten werden, wenn nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags Entwicklungen eintreten, die das um Neuverhandlung ersuchende Land vor völlig neue, schwierige Probleme stellen.

Das war für die Schweiz der Fall: Bei Vertragsabschluss wurde – es stand so im Abstimmungsbüchlein – der Schweiz eine jährliche Mehr-Einwanderung von 8’000, von sicher nie mehr als 10’000 Personen vorausgesagt. Tatsächlich betrug der durchschnittliche Einwanderungsüberschuss seit Vertragsabschluss 66’000 Personen jährlich – mit Jahresspitzen bei über 80’000 Personen.

Untertanen-Gehabe

Dennoch getraut sich der Bundesrat nicht, Brüssel gegenüber ein Minimum an Rückgrat zu zeigen. Widerspruchslos nimmt er offensichtliche Vertragsverletzungen zulasten der Schweiz hin. Und lieber missachtet er einen Volksentscheid, als dass er in völlig vertragskonformem Rahmen die Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit anbegehren würde, wie Volk und Stände das dem Bundesrat aufgetragen haben.

Bern, seit Jahren wortreich für «aktivere Aussenpolitik» werbend, benimmt sich, als wäre die Schweiz eine Untertanin Brüssels. Bundesbern zeigt damit der Schweiz und ihrer Bevölkerung, was ihr blühen würde, wenn sich Volk und Stände zum von Brüssel geforderten Rahmenvertrag mit den daraus resultierenden Souveränitätsverzichten überreden lassen würden: Nichts weniger als die Zwangsverheiratung mit Brüssel wäre das Los der Schweiz.

EU-No/US

Bild: pixabay.com

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert