EU-Beitritt ist das Ziel

Die Befürworter eines Beitritts der Schweiz zur dem Bankrott entgegentaumelnden Europäischen Union sammeln sich bekanntlich in der «neuen europäischen bewegung schweiz», abgekürzt «nebs».

EU-NO Newsletter vom 25. Juni 2015

Diese Bewegung kontaktiert bereits alle Kandidatinnen und Kandidaten für die am 18. Oktober 2015 stattfindenden eidgenössischen Wahlen. Sie sichert all jenen Kandidaten ihre Unterstützung zu, welche sich, wie die nebs schreibt, dafür gewinnen lassen, «den Bruch der Schweiz mit der EU zu verhindern».

Gleichzeitig erinnert die nebs aber auch alle auf nebs-Unterstützung erpichten Kandidatinnen und Kandidaten daran, dass nebst dieser kurzfristigen Zielsetzung das langfristige nebs-Ziel nicht aus den Augen verloren werden dürfe. Und dieses langfristige Ziel sei «die aktive EU-Mitgliedschaft» der Schweiz. Begründet wird diese Zielsetzung wie folgt: «Ein Beitritt ist die einzige Möglichkeit die Interessen unseres Landes würdig, effizient und demokratisch zu verteidigen». Das sagt die nebs über jene EU, welche die «institutionelle Einbindung» unseres Landes in den Apparat der EU zur unabdingbaren Voraussetzung weiterer bilateraler Verhandlungen erklärt. Wobei die «institutionelle Einbindung» von der Schweiz verlangt, Beschlüsse und Gesetze der EU automatisch zu übernehmen und die Oberhoheit des EU-Gerichtshofs formell anzuerkennen – Würde und demokratische Tradition der Schweiz hin oder her.

Die Schweiz wird kommenden Herbst unzählige Auftritte von Kandidatinnen und Kandidaten für die eidgenössischen Räte erleben, welche sich scheinbar selbstlos für «die Rettung des bilateralen Wegs» einsetzen, dazu aber unablässig beteuern werden, dass der EU-Beitritt derzeit «überhaupt kein Thema» sei. Dank dem nebs-Brief weiss die Öffentlichkeit jetzt immerhin, dass, wer in den Genuss von nebs-Unterstützung kommen will, auch das Ziel EU-Beitritt zu verfolgen hat.

Man darf gespannt sein, welcher nebs-Unterstützte ehrlich zu diesem doppelten Ziel stehen wird.

us

Quelle: Brief nebs, datiert vom 11. Juni 2015

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