Schweiz: Spitzenreiterin bezüglich Aufnahme illegaler Einwanderer aus Eritrea

Der innerhalb der EU geltende Dublin-Vertrag, dem sich die Schweiz 2004 im Rahmen der Bilateralen II angeschlossen hat, sollte die Flüchtlingsaufnahme in EU-Länder gesamthaft regeln.

EU-NO Newsletter vom 25. Juni 2015

Zentrale Bestimmung im Dublin-Vertrag ist, dass jenes EU- bzw. Vertrags-Land des Dublin-Abkommens das «Asylverfahren» durchzuführen hat, welches der Asyl Begehrende als erstes betritt. Das «Erstasylland» hat dann abzuklären, ob der Ankömmling wirklich bedroht, also «an Leib und Leben gefährdet» ist, womit er Anspruch auf Asyl hätte.

Seit Jahren verweigert sich Italien dieser Aufgabe. Es verzichtet vertragswidrig auf Registrierung fast aller Ankommenden, schickt diese vielmehr möglichst rasch durchs Land an die nächste – die schweizerische, die französische oder die österreichische – Landesgrenze, auf dass diese Nachbarn wohl oder übel das Dublin-Verfahren durchzuführen haben. Frankreich hat aufgrund dieses vertragsbrüchigen Verhaltens seines EU-Partners Italien seine Grenzen für Flüchtlinge überhaupt geschlossen. Österreich hat aus gleichem Grund die weitere Aufnahme von Asylanten vorderhand gestoppt. Der Dublin-Vertrag ist damit innerhalb der EU zu blosser Makulatur verkommen.

Auch Simonetta Sommaruga, für das Flüchtlingswesen verantwortliche Schweizer Bundesrätin, verletzt den Dublin-Vertrag täglich. Allerdings nicht zum Vorteil, vielmehr zum eindeutigen Nachteil der Schweiz. Sie offeriert – in Widerspruch zu sämtlichen anderen Ländern der ganzen Welt – allen Eritreern, die sich als Dienstverweigerer in ihrem Herkunftsland etikettieren, problemlose Aufnahme in die Schweiz.

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga verletzt mit diesem Angebot zwei verbindliche Vereinbarungen: Sie unterläuft einerseits den Dublin-Vertrag – zum hellen Entzücken geldgieriger Schlepper, die längst «Dienstverweigerer-Atteste» für hohe Summen Schwarzafrikanern aus allen Ländern Afrikas verkaufen. Sie verletzt aber auch vorsätzlich das Schweizer Asylgesetz, das mit breiter Zustimmung der hiesigen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in einer Volksabstimmung die Anerkennung von Dienstverweigerung als Asylgrund klipp und klar verneint hat.

Als ob es der Auftrag einer Bundesrätin wäre, den Ausverkauf elementarer Schweizer Interessen täglich voranzutreiben. Eine Tatsache ist übrigens belegbar: Neunzig Prozent der nach Sommaruga-Manier in die Schweiz aufgenommenen Eritreer leben hier auf Kosten der Sozialhilfe, also der Steuerzahler.  

us

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