Diverse Verbände und Parteien in der Schweiz behaupten, dass lediglich fünf bilaterale Abkommen durch das institutionelle Abkommen betroffen seien. Das Komitee EU-No führt hierzu einen Fakten-Check durch. Fazit: Das Rahmenabkommen betrifft wesentlich mehr, als behauptet wird.

Nur fünf Abkommen seien vom Rahmenabkommen betroffen, stimmt das?
Selbst der Bundesrat, sowie diverse Wirtschaftsverbände und Parteien behaupten neuerdings, dass das Rahmenabkommen gar nicht so umfassend sei und nur fünf der bisherigen bilateralen Abkommen betreffe. Sie wollen damit die Auswirkungen des Abkommens herunterspielen, weil sie Angst haben vor dem Volk und den immensen Konsequenzen dieses Knechtschaftsvertrages. Sie beziehen ihre Argumentation aus dem Artikel 2 Absatz 2, wo diese fünf Abkommen aufgelistet sind: Luft- und Landverkehr, das Agrarabkommen, das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen und das Freizügigkeitsabkommen. Dabei verschweigen sie, dass nur schon diese fünf Abkommen riesiges Sprengpotenzial in sich bergen. Das ganze Thema Lohnschutz, Massenzuwanderung, Sozialwerke und Unionsbürgerrecht hängt mit dem Freizügigkeitsabkommen zusammen. Andererseits vertuschen sie, dass noch weitere sehr wichtige Abkommen betroffen sind.

Freihandelsabkommen 1972
Das Freihandelsabkommen ist im Rahmenabkommen bereits enthalten. In einer gemeinsamen Erklärung, die Bestandteil des Rahmenabkommen ist, wird dieses bereits dem institutionellen Abkommen unterstellt. Dort heisst es beispielsweise:

«Die Unterzeichnenden kommen überein, dass das institutionelle Abkommen gemäss dem Umfang der Beteiligung der Schweiz am Binnenmarkt der Union auf die neu verhandelten Handelsabkommen anwendbar sein wird».

Dabei geht es gemäss Gemeinsamer Erklärung beispielsweise um das Zollwesen, Grenzmanagement, Warenursprungsregeln, Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und der Investitionen, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Klimawandel. In all diesen Bereichen wird die EU das Zepter übernehmen.
Auch die Präambel des Rahmenabkommens enthält bereits das Freihandelsabkommen:

«In der Überzeugung, dass der kontinuierliche und ausgewogene Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den Parteien auch eine Modernisierung der Instrumente erfordert, die der wirtschaftlichen Beziehung zwischen der Europäischen Union und der Schweiz zugrunde liegen, darunter das 1972 unterzeichnete Freihandelsabkommen (FHA1972); im Bestreben, die Verwaltung dieser Abkommen zu klären sowie effizienter und flexibler zu gestalten […] durch einen entsprechenden Beschluss des Gemischten Ausschusses des jeweiligen Abkommens zwischenzeitlich das durch das vorliegende Abkommen eingerichtete Schiedsgericht zu nutzen».

In diesem Abschnitt des Rahmenabkommens wird nicht nur das Freihandelsabkommen von der WTO (Welthandelsorganisation) weg der EU unterstellt, sondern auch das Schiedsgericht und somit der EU-Gerichtshof beiläufig eingeführt.

Alle zukünftigen Abkommen ebenfalls betroffen!
Aufhorchen lassen muss indes, dass im Rahmenabkommen folgender Satz in Artikel 2 Absatz 1 steht:

«Dieses Abkommen ist auf die bestehenden und künftigen Marktzugangsabkommen zwischen den Vertragsparteien anwendbar.»

Einerseits zeigt sich hier die Logik des Abkommens. Es geht eigentlich um alle Abkommen, nicht nur um die fünf. Die EU wird diesen Artikel sicher grosszügig auslegen, will sie doch alles Harmonisieren und Zentralisieren will.
Andererseits ist damit sicher, dass alle zukünftigen Abkommen dem Rahmenabkommen und somit der EU unterstellt werden. Damit geben wir der EU einen Blankoscheck für alle zukünftigen Abkommen. Viele geplante Abkommen Schweiz-EU sind offenbar unterschriftsreif. Es geht dabei etwa um Energie und Strom, Gesundheit und Lebensmittel, Eisenbahn und Satellitennavigation, Kultur und Medien, Finanzen und Dienstleistungen. Alle diese Bereiche dürften daher zwingend der EU, der Brüsseler Bürokratie und dem EU-Gerichtshof unterstellt werden mit automatischer Rechtsübernahme, Strafmassnahmen und Guillotine-Klausel. Das Rahmenabkommen ist also eine riesige Wundertüte und mit viel Rechtsunsicherheit verbunden. Es führt letztendlich in die EU und unterwirft die Schweiz unmittelbar fremdem Recht und fremden Richtern.

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Kommentare

  1. Das dürfen wir nie und nimmer zulassen…
    Wenns nicht anders geht müssen wir (die Schweizerbürger*Innen) auf die Strasse!
    Diese EU hörigen Verräter Parteien inkl. der Bundesrat lügt uns schon lange die Hucke voll
    Leute erwacht, wir werden echt hinters Licht geführt!

  2. Der Skandal und das einzige Problem ist doch, dass unsere Parteien und Behörden und das Bundesgericht diesen Vertrag überhaupt behandeln. Wenn sie sich wie früher mit der Volkssouveränität abfinden würden, gäbe es mit Hinweis auf Verfassung und Volksentscheide keine Überlegungen mit Aussicht auf Erfolg uns via EuGH der EU zu unterstellen; ein Brief nach Brüssel genügte.
    Das Problem liegt nicht in Brüssel – die sagen offen, dass die Schweiz ein Unding ist und eingemeindet gehört -, sondern in Bern, Lausanne und auch sonst überall hier in der Schweiz. Es ist ein innenpolitisches Problem. Volkssouveränität ja oder nein mit Fluchtpunkt Brüssel! Die Konkordanz ist zum Politsumpf verkommen, in dem sich übrigens auch die SVP suhlt. Denn mit einer kleinen Konkordanz der bürgerlichen Parteien mit einem beschworenen Regierungsprogramm würden diese sich ein dringend nötiges Rückgrat einziehen und so beim Volk wieder an Glaubwürdigkeit gewinnen und Zuversicht stiften und mit den mobilisierten Nichtwählern ohne links-grün (vergesst Greta!) den Bundesrat stellen, um danach das Regierungsprogramm insgesamt und Punkt für Punkt abzuarbeiten.
    So aber besteht die Gefahr, dass der Unmut über nicht Wort haltende Parteien mit ihren Intrigen, falschen roten Linien, etc. zusammen mit einem „project fear“ am Ende desorientiert und demoralisiert und den Vertrag herbeiführt.

  3. Es wäre nach Unterzeichnung dieses Knebelungsvertrages wohl auch nicht mehr sicher, ob wir mit anderen Staaten Freihandelsabkommen abschliessen könnten und die jetzigen noch gültig wären, weil die Schweiz ja dann total in den EU-Markt integriert ist. Auch hierüber muss aufgeklärt werden.

  4. Die Schweiz tritt also mit dem Rahmenabkommen der EU bei.
    Es ist ein schleichender EU-Beitritt! Die EU handelt im Auftrag der Eliten, die wollen nicht das kleine Land Schweiz besetzen, oder die wenigen Schweizer vereinnahmen, die sind nur am Vermögen der Schweiz und Schweizer interessiert.
    „Alle Menschen sind schlau, – die einen vorher, die anderen nachher!“

  5. Nach einhelliger Meinung der Politwissenschaft ist die EU ein Gebilde, das immense und ständig weiter wachsende Macht ausübt, obwohl sie keine klaren Institutionen, kein fest umrissenes Machtzentrum und damit keine demokratische Legitimation feststellen lässt. Wie wollen aber die Akteure, die dabei
    angeblich „Verantwortung“ tragen und sich alle „aufgeklärte Demokraten“ nennen, eine solche „Struktur“ vertreten und überzeugend auf immer mehr Saaten ausdehnen? Macht durch unscharfe Strukturen; diese sind mit Kommission, Ministerrat und Parlament dementsprechend schnell umschrieben. Die Kommission
    besteht aus 20 Personen, die zwar adelsähnlich residieren, allerdings in regelhafter innerer Zerstrittenheit mit dem Ministerrat stehen. Das „Parlament“ hat beiden gegenüber keinerlei Befugnisse und strebt sie auch kaum an, weil man sich in einer Nische komfortabler Inkompetenz eingerichtet hat.
    Keines der drei Organe unterliegt irgendwelchen wirksamen Kontrollen.

  6. Nur 5 Abkommen seien betroffen vom Rahmenabkommen…… heisst es von den Beführwortern….. jedoch ein Satz
    ARTIKEL2 ABSATZ1 in diesem Rahmenabkommen lässt mich, als nlcht Politikerin, aufhorchen…. “ Dieses Abkommen ist auf die BESTEHENDEN und die ZUKÜNFTIGEN Marktzugangsabkommen zwischen den Vertragsparteien anwedbar“…… das sagt doch alles-ein direkter Weg in die Zentralisierung EU!

  7. Die Schweiz übernimmt doch schon seit vielen Jahren zu zahlreichen Themen quasi automatisch EU Rechte, Regeln, Vorschriften. Die Eliten sind eh längst globalsiert und Nationalstaaten werden meist nur noch dazu missbraucht die Vermögen, Besitz, Einkommen, Profite eben jener Eliten zu schützen. Die Völker auf beiden Seiten beissen deshalb blos noch ins Gras und werden von einem schäbigen Verzicht zum nächsten aufgefordert.

  8. All die Rechte, die die EU einseitig handhaben will mit den institutionellen Abkommen, auch Rahmenabkommen genannt, zwingt die Schweiz zum Beitritt in die Diktatur der EU. Wollte nicht vor einigen Jahrzehnten ein bestimmter Herr ein Grossreich aus Europa usw. machen? Und dieses ist dann zum Glück wieder zusammengekracht! Aber die EU kanns nicht lassen… Die Schweiz wäre dann ein EU-Vasallen-Staat. Solange bis die Schweiz genug hat von der rechtlosen Lage in der EU. Dann hätte die EU 100% die Schweiz erpresserisch erobert.
    Folglich wäre es klug für die Schweiz, vorbeugend eine Volksabstimmung durchzuführen mit der Frage an das Volk: WOLLT IHR DER EU FÜR IMMER BEITRETEN? Das wäre dann das dritte Mal. Die ersten zwei Mal hat das Volk immer mit ungefähr 85% abgelehnt.
    Ein klares NEIN wäre garantiert.
    Natürlich würden dann schamlos etliche Schweizer-Politiker und EU-Fans so eine Abstimmung mit Ränkespielen verhindern wollen. Mit Beihilfe der ganz sicher nicht rosinenpickenden EU.
    Da würde die SVP schon wieder zum Zuge kommen. Das wäre dann Lebensrettung…

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