Aus der EU heisst es klar und überheblich: «Das letzte Wort zu europäischem Recht wird immer in Luxemburg gesprochen. Nirgendwo sonst». Falls wir als unabhängiges Land mit einem ausgeprägten Demokratieverständnis, entsprechenden Prinzipien der Gewaltenteilung und erfolgreichem Föderalismus uns dem EU-Rahmenabkommen beugen, dann sind wir ebenfalls dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und dessen Zentralisierungstendenzen untergeordnet. Damit kann dieses Gericht sich über die Schweizer Verfassung und Gesetze hinwegsetzen und eigene Politik betreiben. Das ist eine klare Politisierung und Instrumentalisierung der Gerichte für die Zwecke der EU. Wir wären der Willkür der Richter in Luxemburg ausgeliefert.

Es scheint, dass Gesetze und Gerichte eines souveränen Staates in der Europäischen Union (EU) wenig Bedeutung haben respektive geradezu ignoriert werden. Ein aufsehenerregender Fall des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wurde kürzlich von der EU scharf kritisiert. Die EU-Kommission sah im Urteil des BVerfG ihre eigene Hoheit verletzt. Im Konkreten ging es in diesem Urteil darum, dass das BVerfG in Karlsruhe ein Staatsanleihen-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) verurteilte und von ihr verlangte, dass sie innerhalb von drei Monaten beweisen muss, dass das Programm rechtens war. Ansonsten würde die deutsche Bundesbank nicht mehr mitmachen können. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission empfand es als eine Anmassung und war dementsprechend in ihrer Aussage scharf und eindeutig. In ihrer Stellungnahme meinte sie: «Das letzte Wort zu europäischem Recht wird immer in Luxemburg gesprochen. Nirgendwo sonst». Damit machte sie unmissverständlich klar, dass die nationalen Gesetze und Gerichte der EU-Mitgliedstaaten sowie auch die entsprechenden demokratischen Prozesse untergeordnet sind und de facto bedeutungslos werden können. Blinder Gehorsam verlangt Brüssel offenbar von seinen Mitgliedstaaten. Nebst der Souveränität eines Landes missachtet die Kommissarin zudem das urdemokratische Prinzip der Gewaltenteilung. Die scharfe Verurteilung aus Brüssel ist ein weiteres Beispiel dafür, dass in der EU Prinzipien wie Rechtsstaatlichkeit und Demokratie eine oberflächliche Rolle zu spielen scheinen respektive allzu gerne als Floskeln und Rhetorik für Eigenwerbung herhalten müssen. Der Wille des Volkes und die Souveränität eines Landes finden die Kommissare der EU augenscheinlich ein hinderliches Übel, welches man durch politische Mechanismen austricksen muss. Das ist äusserst bedenklich und wirft Fragen auf. Will die Schweiz sich einem solchen EU-Diktat wirklich mit einem Rahmenabkommen unterwerfen?

Falls wir als unabhängiges Land mit einem ausgeprägten Demokratieverständnis, entsprechenden Prinzipien der Gewaltenteilung und erfolgreichem Föderalismus uns dem EU-Rahmenabkommen beugen, dann sind wir ebenfalls dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und dessen Zentralisierungstendenzen unterstellt. Damit kann dieses Gericht sich über die Schweizer Verfassung und Gesetze hinwegsetzen und eigene Politik betreiben. Das ist eine klare Politisierung und Instrumentalisierung der Gerichte für die Zwecke der EU. Wir wären der Willkür der Richter in Luxemburg ausgeliefert. Und es scheint augenfällig, dass die EU und ihr Gericht Eigeninteressen verfolgen. Wie fälschlicherweise Schweizer EU-Turbos immer gerne ins Feld führen, sieht man an diesem Beispiel, dass der EuGH ganz und gar keine neutrale und unabhängige Instanz ist. Die EU geht sogar so weit, dass Berlin offen gedroht und die deutsche Regierung unter Druck gesetzt wird, das eigene Gerichtsurteil des BVerfG nicht zu befolgen. Brüssel baut den Druck auf die Regierung aus, weil die Kommission nicht gegen ein nationales Gericht vorgehen kann. Wieviel mehr käme die Schweiz unter die Räder, wenn wir mit dem Rahmenvertrag an diese Mechanismen und Technokratie angedockt wären?

Von links bis rechts müssten in der Schweiz die Alarmglocken läuten. Es kann nicht sein, dass der EuGH mittels der Kommission nationale Gesetze missachtet und grundlegende demokratische Prinzipien aushebelt. Das würde uns auch mit dem Rahmenabkommen und der Anbindung an die EU-Institutionen blühen. Als Land, welches das Volk als den höchsten Souverän, sowie den gelebten Föderalismus und die Gewaltenteilung als wichtige Grundlage ihres politischen Systems sieht, können wir uns eine Anbindung an die EU nicht leisten. Wir würden unsere Werte und Prinzipien verraten. Jene, die die Rolle des EuGH und der EU-Kommission herunterspielen werden hier eines Besseren belehrt.

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Kommentare

  1. Wenn doch unsere Politiker unserem staatlichen Souverän, dem Schweizervolk, nur deutlich machen würde, dass es als Souverän verantwortlich ist für unsere bisherige Freiheit, die wir total verlieren würden mit Unterzeichnung des ominösen und uns total knechtenden Rahmenabkommes.
    Werner

  2. Mich wundert es insofern, als das EuGH diesbezüglich offenbar selbst die Deutschen gemaßregelt haben soll! Und wenn man bedenkt, dass ohne die deutsche „Kohle“ in der EU ja gar nichts läuft, ist die Unerschrockenheit (oder Fahrlässigkeit!) des EuGH schon fast beispielhaft! So oder so, Schweiz Hände weg vom Rahmenabkommen!

  3. Heisst das im Klartext, alle Regierungen in der EU müssen letzten Endes nach der Pfeife des EuGH in Brüssel tanzen?
    Warum will dann unser Bundesrat mit der EU einen Rahmenvertrag abschliessen, wenn er nachher nichts mehr zu sagen hat?

  4. „Die Fähigkeit, Nein zu sagen, ist der erste Schritt zur Freiheit.“ – Nicolas Chamfort

    Dies zu sagen, muss man erst einmal wollen. Und dann braucht es gegenüber einem „über Leichen gehenden“ Aggressor „überzeugende Argumente“, damit er auch zuhören muss. Bei uns ist inzwischen von beidem nicht mehr viel zu sehen.

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