Das Ausmass der griechischen Überschuldung

Der Zürcher Publizist René Zeyer hat kürzlich das schockierende Ausmass der Überschuldung Griechenlands offengelegt.

EU-NO Newsletter vom 16. April 2015

Offiziell ausgewiesen würden von der griechischen Regierung Staatsschulden in der Höhe von 320 Milliarden Euro. Würden die aus dem griechischen Sozialrecht resultierenden, verbindlichen Rentenverpflichtungen des Staates gegenüber den griechischen Einwohnern miteinbezogen, dann erhöhe sich Griechenlands Staatsschuld gar auf 1‘500 Milliarden Euro. Das entspricht dem neunfachen Betrag der jährlichen wirtschaftlichen Gesamtleistung Griechenlands. Zeyers Schlussfolgerung: «Mehr pleite kann eigentlich niemand sein».

Längst lähmt die Last der Überschuldung die Wirtschaft in nahezu sämtlichen EU-Ländern. Denn jedem Investor ist klar: Aus Schulden von heute resultieren zusätzliche Steuerlasten morgen! Diese Erkenntnis ist dafür verantwortlich, dass internationale Investoren das hoch überschuldete Griechenland meiden.

Dennoch wollen uns hiesige Politologen, Ideologen, Berufspolitiker und Verbandsfunktionäre weismachen, die «institutionelle Einbindung» der Schweiz in den gravierend überschuldeten EU-Apparat verspreche unserem Land auch wirtschaftlichen Erfolg.

Woraus dieser angebliche Erfolg wachsen soll, bleibt freilich schleierhaft. Gewiss ist dagegen: Sobald die «institutionelle Einbindung» der Schweiz in die EU erfolgt wäre, würde unser Land – nahezu das einzige Land Europas mit noch einigermassen intaktem Finanzhaushalt – alsbald zur Milchkuh aller Überschuldeten in Europa.

Dies, weil die «institutionelle Einbindung» von der Schweiz verlangen würde, ihre Gesetzgebungskompetenz an Brüssel abzutreten in all jenen Belangen, die von bilateralen Vereinbarungen berührt werden. Ausserdem müsste sich die Schweiz dem EU-Gerichtshof unterwerfen, der, wenn sich Bern gegenüber Brüsseler Anordnungen widerspenstig verhielte, sogar Sanktionen, also Strafmassnahmen gegen unser Land einseitig verhängen könnte.

Der sog. «Rahmenvertrag», der die «institutionelle Einbindung» der Schweiz in die EU-Strukturen herbeiführen soll, ist in Wahrheit ein Unterwerfungsvertrag. Die Schweiz wäre nicht mehr bilateral gleichberechtigte Verhandlungspartnerin Brüssels, sie geriete in die Stellung einer Kolonie, einer Untertanin.

 

Quelle: «Basler Zeitung», 9. April 2015

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