Um allerlei Ränke in die EU                                                             

Seit Monaten wird gemunkelt, zwischen Brüssel und Bern seien intensive Geheimverhandlungen im Gang. Manchmal geraten Einzelheiten an die Öffentlichkeit. Jetzt wird klar: Eine Bundesrats-Mehrheit will den Rahmenvertag mit Brüssel offenbar rasch unter Dach und Fach bringen.

EU-NO Newsletter vom 26. Mai 2016

In der Öffentlichkeit ist über die laufenden Geheimverhandlungen verständlicherweise wenig bekannt. Man nimmt allgemein an, eigentlich denke selbst zu Bern niemand mehr ernsthaft an den Vollbeitritt der Schweiz zur EU.

Hinter verschlossenen Türen

Für den Bundesrat scheint es ein zentrales Ziel zu sein, dass sich niemand aus der Öffentlichkeit in die laufenden Gespräche mit Brüssel einmischen kann. Deshalb orientiert er offensichtlich nicht einmal die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte über all das, was zwischen Bern und Brüssel derzeit läuft. Damit wird die Landesregierung zur Gesetzesbrecherin, ist doch dem Parlament ein Mitgestaltungsrecht zur Aussenpolitik der Schweiz gesetzlich garantiert. Aber wenn es um Brüssel geht, geht der Bundesrat mit verbrieften Verpflichtungen notorisch nachlässig oder auch offen gesetzwidrig um. Parlament und Öffentlichkeit sollen dereinst offenbar überfallartig über bereits abgeschlossene Verhandlungen vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Zunächst die Fakten: Zwischen Bern und Brüssel sind derzeit zwei wichtige Fragen hängig: Erstens hat der Schweizer Souverän mit Volksentscheid vom 9. Februar 2014 den Bundesrat beauftragt, den Vertrag über die Personenfreizügigkeit mit Brüssel so abzuändern, dass die seit der Personenfreizügigkeit explosionsartig zunehmende Einwanderung von der Schweiz wieder eigenständig gesteuert werden kann. Und zweitens verlangt Brüssel von Bern die «institutionelle Einbindung» der Schweiz in die Strukturen der EU. Bundesbern akzeptiert dieses Begehren Brüssels und hat vorgeschlagen, dazu einen «Rahmenvertrag» abzuschliessen. Die darin festgehaltenen Vereinbarungen sollen für alle bestehenden und künftigen bilateralen Verträge zwischen Bern und Brüssel übergeordnet verpflichtend sein.

Der Rahmenvertrag

Streitpunkt ist, welche der beiden offenen Fragen zuerst bereinigt werden soll. Weil Bundesbern die eigenen Parlamentarier von jeglicher Mitgestaltung in beiden Angelegenheiten ausschliesst, diktiert faktisch Brüssel den Fahrplan. Und Brüssel macht klar: Der Rahmenvertrag, also die «institutionelle Einbindung» der Schweiz in die EU-Strukturen habe Vorrang. Dass Brüssel diese Prioritätenordnung durchsetzen will, ist nachvollziehbar. Denn dieser Rahmenvertrag fordert der Schweiz drei Zugeständnisse ab, welche die Position Brüssels in allen in Zukunft noch mit der Schweiz zu führenden Verhandlungen massiv begünstigen werden.

Die institutionelle Einbindung der Schweiz via Rahmenvertrag verlangt von unserem Land nämlich, dass die Schweiz erstens sämtliche EU-Beschlüsse und sämtliche EU-Gesetze zu Fragen, die in bilateralen Vereinbarungen geregelt oder zumindest angesprochen werden, künftig automatisch zu übernehmen habe.

Sollten zur Auslegung von bilateralen Verträgen je Meinungsverschiedenheiten zwischen Brüssel und Bern entstehen, müsse die Schweiz zweitens akzeptieren, dass der EU-Gerichtshof das letzte, von Bern unanfechtbare Urteil zur Streitfrage fälle.

Und drittens müsse die Schweiz ausdrücklich anerkennen, dass die EU dann, wenn die Schweiz ein Urteil des EU-Gerichtshofs – weil z.B. ein Schweizer Volksentscheid zum umstrittenen Sachverhalt etwas anderes festgelegt haben sollte – nicht übernehmen könne oder wolle, Sanktionen, also Strafmassnahmen gegen unser Land erlassen könne.

Das Ende des bilateralen Wegs

So lauten die wichtigsten Verpflichtungen im Rahmenvertrag, wie sie in einem Vorvertrag von den Spitzendiplomaten beider Seiten bereits festgelegt worden sind. Kommt dieser Rahmenvertrag zustande, dann hat die Schweiz ihre bisherige Entscheidungsfreiheit zu Einwanderungsfragen telquel an Brüssel abzutreten. Entscheide zur Personenfreizügigkeit und damit auch zur Einwanderung werden gemäss Rahmenvertrag dann also abschliessend von Brüssel getroffen; die Schweiz hätte die Brüsseler Entscheide automatisch zu übernehmen.

Setzt Brüssel seine Prioritätenordnung durch, dann lässt sich die seit der Abstimmung von 2014 bestehende Meinungsverschiedenheit zur Personenfreizügigkeit leicht regeln: Brüssel hätte dazu gemäss Rahmenvertrag das alleinige Sagen. Der Schweiz bliebe nur das Parieren – was immer der Schweizer Souverän, Volk und Stände dazu meinen.

Nirgends wird deutlicher, was aus der Schweiz wird, wenn sie diesem Rahmenvertrag mit der EU zustimmt: Sie wäre nicht mehr länger bilaterale Verhandlungspartnerin, sie würde zur Befehlsempfängerin erniedrigt. «Bilateral» sind Verhandlungen nur, wenn beide Verhandlungspartner gleichberechtigt sind – wenn sie einander also auf gleicher Augenhöhe begegnen. Hat ein Partner allein alle Befehlsgewalt und der andere müsste bloss gehorchen, dann ist der bilaterale Weg tot. Der Rahmenvertrag ist nichts anderes als ein Unterwerfungs- und Entrechtungsvertrag. Der Rahmenvertrag ist der Killer des bilateralen Wegs.

EU-Beitritt durch die Hintertür

Noch immer geht wohl eine grosse Mehrheit in der Schweizer Bevölkerung davon aus, die EU-Beitrittsfrage sei längst und möglicherweise für alle Zeiten vom Tisch.

Diese Mehrheit ist Opfer einer Täuschung: Wenn der Bundesrat einen Vertrag unterzeichnet, welcher die Schweiz gegenüber Brüssel zur reinen Befehlsempfängerin erniedrigt, womit die direkte Demokratie in allen wichtigen Entscheiden abgewürgt würde, dann dürfte die Schweiz in derart widriger, nachteiliger, aber auch ehrloser Position erwachen, dass wohl bald die Meinung aufkommen würde, ein Vollbeitritt sei doch noch besser als die faktisch Tatsache gewordene Unterwerfung.

Darauf scheint Burkhalters Überfall-Strategie in Sachen Brüsseler Verhandlungen und mit ihm die Mehrheit der Landesregierung zu spekulieren. Ihr – bis heute nie formell annulliertes – «strategisches Ziel EU-Beitritt» würde auf diese Weise durch die Hintertür plötzlich in erreichbare Nähe rücken.

Wer solche Entwicklung verhindern will, dem bleibt ein einziger Ausweg: Der Rahmenvertrag mit der EU ist kompromisslos abzulehnen.

Ulrich Schlüer

 

 

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