Argumentarium «Rahmenvertrag Schweiz – EU»

30 Die Bilateralen I

 

 

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31 Personenfreizügigkeit

 

31.01

Im Rahmen des Pakets I der bilateralen Verträge stimmte die Schweiz der Ausdehnung der EU-Personenfreizügigkeit auf die Schweiz zu.

31.02

Dem Vertragsabschluss lag die vom Bundesrat der Öffentlichkeit vermittelte Annahme zugrunde, wonach der Vertrag eine Mehreinwanderung von jährlich achttausend, kaum je mehr als zehntausend Personen auslösen würde.

31.03

Tatsächlich verzeichnete die Schweiz nach vollständiger Inkraftsetzung der Personenfreizügigkeit jährliche Einwanderungsüberschüsse von sechzigtausend, siebzigtausend, achtzigtausend, ja bis zu neunzigtausend Personen: Zehnmal mehr als vorausgesagt.

Wanderungssaldo aus den EU-Staaten von 1997 bis 2016. Die volle Personenfreizügigkeit wurde 2007 eingeführt (eigene Darstellung, Zahlen: BfS – «Internationale Wanderung der ständigen Wohnbevölkerung nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter»).

Weiterführende Links:

 

«Offene Grenzen: Die Bilanz» (Weltwoche, 22.06.2017) – Zum Lesen ein Online-Abo nötig!

«Bilaterales Millionengrab» (Weltwoche, 06.04.2017) – Zum Lesen ein Online-Abo nötig!

 

31.04

Die – gemessen an der bundesrätlichen Ankündigung – Verzehnfachung der Einwanderung einerseits, die lediglich sehr lückenhafte Umsetzung der von Volk und Ständen deutlich angenommenen Initiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer andererseits, waren ausschlaggebend für den am 9. Februar 2014 zustande gekommenen Entscheid von Volk und Ständen gegen die Masseneinwanderung.

Nähere Infos: «Hätte die Schweiz mutiger sein sollen – Drei Jahre nach Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative ziehen die Parteichefs Bilanz» (Blick, 08.02.2017)

31.05

Dieser Volksentscheid verlangte vom Bundesrat die Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit mit der EU aufgrund der im Vertrag enthaltenen Revisionsklausel. Diesem Auftrag des Souveräns ist der Bundesrat nie nachgekommen.

31.06

Anstelle des Verfassungsauftrags auf Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit setzte eine Parlaments-Mehrheit einen sog. «Inländervorrang light» durch. Dieser institutionalisiert lediglich eine Meldepflicht für offene Stellen in Sparten hoher Arbeitslosigkeit. Er sieht aber keinerlei Begrenzung der Masseneinwanderung vor.

31.07

Vor allem die grossen Konzerne sind an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung der Personenfreizügigkeit interessiert. Denn die ungehinderte Einwanderung gewährt den Konzernen grösstmögliche Auswahl bei tiefstmöglichem Lohn anlässlich der Besetzung offener Stellen. Diesem Vorteil gegenüber habe alles andere zurückzustehen.

31.08

Indem offene Stellen aus sehr grosser Zahl günstigerer Ausländer besetzt werden können, werden insbesondere ältere Schweizer Arbeitnehmer um so rigoroser aus dem Arbeitsmarkt verdrängt.


Roger Köppel, Nationalrat, Chefredaktor «Weltwoche»:

«Aber sollen sie für etwas Wohlstand wirklich ihre Stimmzettel nach Brüssel abgeben, die direkte Demokratie entsorgen für ein paar Marktanteilpromille? In Bern gibt es für diesen Plan erstaunlich viele Sympathisanten. Sie wollen den institutionellen Anschluss an die EU, aber sie wollen ihn nicht deshalb, weil sie von dessen Richtigkeit überzeugt wären, sondern, weil es bequemer ist. Mehr EU heisst auch weniger Übersicht, weniger Verantwortung, weniger Demokratie, heisst weniger Macht für die Bürger, also mehr Macht für die Politiker.»

(Weltwoche, 15. Januar 2018)


 

31.09

Mittels Institutionalisierung eines «Inländervorrangs light» wurde die Umsetzung des Volksentscheids gegen die Masseneinwanderung hintertrieben. Bewusst verschwiegen wurde dazu, dass Schweizer Betriebe im Rahmen der für die Personenfreizügigkeit geltenden EU-Regeln jeden Stellenbewerber, der legal irgendwo in der EU wohnhaft ist, als «Inländer» behandeln müssen. Bevorzugung auf Grund der Nationalität ist gemäss EU-Personenfreizügigkeitsrecht verboten. Mit dem «Inländervorrang light» wird die Abdrängung älterer Schweizerinnen und Schweizer aus dem Arbeitsmarkt folglich noch verstärkt.

Weiterführende Links:

 

«Tieflohnempfänger» (Pierre Broulis, Finanzdirektor VD, Weltwoche 29.06.2017) – Zum Lesen ein Online-Abo nötig!

«Der Mittelstand fällt zurück» (NZZ am Sonntag 10.12.2017)

Bundesbank: EU-Migration führt zu niedrigen Löhnen in Deutschland (Deutsche Wirtschafts-Nachrichten, 19.01.2018)

 

31.10

Aus der EU in die Schweiz gelangte Arbeitssuchende, die hier keine Stellen finden, fallen in drastisch zunehmender Zahl der Sozialhilfe in den Gemeinden zur Last. Die Konzerne können mit günstigen Arbeitskräften aus dem EU-Ausland massive Gewinne einstreichen, während die untragbaren finanziellen Lasten aus der Massenzuwanderung vollumfänglich die Gemeinden belasten, ja regelrecht ausnehmen.

 

31.11

Diese Lasten fallen finanziell weit stärker ins Gewicht als die Steuererträge, welche die Konzerne aus den mit den günstigeren ausländischen Arbeitskräften erzielten Gewinnen zu leisten haben.

31.12

Würde der Rahmenvertrag zwischen der EU und der Schweiz je in Kraft treten, würde die Schweiz jeglicher Einflussnahme auf die Einwanderung in die Schweiz und auf den Schutz des einheimischen Arbeitsmarktes beraubt. Schutzmassnahmen zugunsten schweizerischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wären ihr ebenso verwehrt wie Massnahmen zur Verhinderung der Einwanderung in den Sozialstaat. Sie könnte auch die Ausdehnung der sog. «Unionsbürgerschaft» auf die Schweiz kaum mehr verhindern.

Weiterführende Links:

 

«Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU» (Argumentarium des Komitees zur Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung», 16.01.2018)

Wie beurteilen andere EU-Länder die Personenfreizügigkeit?

 

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