Argumentarium «Rahmenvertrag Schweiz – EU»

30 Die Bilateralen I

 

 

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32 Die Guillotine-Klausel

 

32.01

Das Paket Bilaterale I umfasst die Abkommen über Personenfreizügigkeit, Technische Handelshemmnisse, Öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr und Forschung. Diese Abkommen sind untereinander mit einer sog. «Guillotine-Klausel» verbunden. Wird eines dieser Abkommen gekündigt, laufen die anderen sechs Abkommen sechs Monate nach Auslaufen des gekündigten Abkommens automatisch aus.

32.02

Mit dem möglichen Wegfall der Personenfreizügigkeit wären – entgegen falschen Behauptungen von Bundesrat und politischen Eliten – keineswegs die gesamten bilateralen Beziehungen Schweiz-EU in Frage gestellt. Betroffen von der Guillotine ist einzig das Vertragspaket I.

32.03

Das weit wichtigere Freihandelsabkommen von 1972 untersteht ebensowenig der «Guillotine» wie das Abkommen über Zollerleichterungen.


Cédric Wermuth, Nationalrat SP/AG:

«Es ist nicht auszuschliessen, dass (…) wir aufgrund der Abhängigkeit mit diesem anvisierten institutionellen Abkommen faktisch in die EU hineingezwungen werden.»

(Tages-Woche, 22. August 2013)


 

32.04

Weder würden nach eventuellem Wegfall der Bilateralen I Grenzen geschlossen noch würde der Handel einbrechen. Die EU und die Schweiz werden weiterhin bilateral zusammenarbeiten und Handels- und weitere Verträge in gegenseitigem Interesse abschliessen.

32.05

Zwischen der Schweiz und der EU sind gegenwärtig über 130 Abkommen in Kraft. Nur die sieben Abkommen der Bilateralen I unterstehen der Guillotine. Als Beispiele von wichtigen Abkommen, die der Guillotine nicht unterworfen sind, seien hier erwähnt:

Das Freihandelsabkommen 1972, das Versicherungsabkommen 1989, das Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit 1990, die Abkommen der Bilateralen II 2004, das Abkommen zu Europol 2004, das Abkommen zu Eurojust 2008, die Vereinbarung zur Rüstungszusammenarbeit 2012, das Wettbewerbs-Abkommen 2013, das Abkommen zur Satellitennavigation 2013, das Abkommen betr. Unterstützungsbüro für Asylfragen 2014 und das Abkommen über den Automatischen Informationsaustausch 2015.

Nähere Infos: Liste der Abkommen Schweiz-Europäische Union, in Kraft am 1. Januar 2017. Direktion für europäische Angelegenheiten DEA, EDA

 


Roger Köppel, Nationalrat, Chefredaktor «Weltwoche»:

«Der EU ist die Schweiz ein Dorn im Auge. Es schmerzt, wenn das erfolgreichste Land in der Mitte partout nicht Teil der so gut gemeinten Organisation sein will. Solange die Schweiz draussen ist, kommt die EU nicht zur Ruhe. Die Selbstzweifel wollen betäubt sein. Also muss man den sturen Eidgenossen zeigen, dass es draussen viel garstiger und gefährlicher ist als drinnen.»

(Weltwoche, 15. Januar 2018)


 

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