Die Wirtschaftsverbände und der Bundesrat wollen uns glauben machen, beim Rahmenabkommen gehe es um ein Wirtschaftsabkommen. Sie verknüpfen den Rahmenvertrag mit Fragen um die Bilateralen. Auch die leeren Drohungen bezüglich der Börsenäquivalenz im letzten Jahr und aktuell im Bereich Medtech werden dafür missbraucht. Dies alles lenkt davon ab, dass es beim Rahmenabkommen eigentlich um einen Integrationsvertrag geht. Im Klartext: Es geht um eine politische Einbindung in die EU. 

Uns wird vorgegaukelt, das Rahmenabkommen sei ein Wirtschaftsabkommen. Es sind ja im Moment auch nur die grossen Wirtschaftsverbände, die für einen möglichst raschen Abschluss des Abkommens sind; allen voran Economiesuisse und Swissmem. Gewerbe und KMU lehnen den Rahmenvertrag zwar ab, aber dennoch dominieren die Wirtschaftsargumente. 

Irreführend wird die Debatte verknüpft mit den Bilateralen. Das Abkommen heisst denn auch bisher offiziell «Abkommen zur Erleichterung der bilateralen Beziehungen (…)». Dies ist in zweierlei Hinsicht problematisch. Das Rahmenabkommen verwandelt einerseits die bisher bilateralen – d.h. zweiseitigen – Beziehungen auf Augenhöhe in ein Unterwerfungsverhältnis. Von Bilateralismus kann nach dem Rahmenabkommen nicht mehr die Rede sein. Der Titel stimmt andererseits insofern, als für die EU die Beziehung zur Schweiz tatsächlich «leichter» wird. Die Schweiz muss dann einfach spuren und ist in den EU-Apparat integriert. Die Beziehungen werden nur einseitig «leichter». Für die Schweiz wird das aber ein schweres Joch, oder viel eher eine Zwangsjacke. 

Es geht um die Einverleibung der Schweiz in die EU-Bürokratie 

Die Wirtschaftsverbände und der Bundesrat wollen uns dennoch glauben machen, beim Rahmenabkommen gehe es um Wirtschaft. Auch die leeren Drohungen im Bereich der Börsenäquivalenz im letzten Jahr und aktuell im Bereich Medtech werden dafür missbraucht. Dies alles vertuscht jedoch die Tatsache, dass es beim Rahmenabkommen um einen Integrationsvertrag geht. Es geht vielmehr um eine konkrete politische Einbindung in die EU. Ein Rechtsgutachten kommt sogar zum Schluss, dass das Rahmenabkommen einem Beitritt zu einer supranationalen Organisation gleichkommen würde und deshalb dem obligatorischen Referendum unterstehen müsste. Die Sache ist klar. Dieser Rahmen zwängt uns in eine Integration in die EU-Bürokratie. 

Rahmenabkommen verändert Verhältnis CH-EU grundlegend 

In anderen Worten schrieben es auch Professor Stephan Breitenmoser und Simon Hirsbrunner kürzlich in der Neuen Züricher Zeitung (NZZ, 9.1.2020): «Der Abschluss des InstA kommt damit einem Paradigmenwechsel gleich, der das bisherige, völkerrechtliche Vertragsverhältnis im Rahmen der vom InstA geregelten Bereiche in ein europarechtliches Integrationsverhältnis umwandelt.» Eine solch grundlegende Veränderung darf nicht einfach wegdiskutiert werden. 

Noch prägnanter und aus der Unternehmenspraxis fundiert bringt es der Logistikunternehmer Hans-Jörg Bertschi auf den Punkt (Der Bund, 6.1.2020): «Das Abkommen ist kein Wirtschaftsvertrag, sondern ein Integrationsabkommen. Die Schweiz verpflichtet sich in wirtschafts-, sozial- und handelsrechtlichen Fragen zur Übernahme von EU-Recht und unterstellt sich dem Europäischen Gerichtshof.» Dies hat weiterreichende Folgen. Die Schweiz verliert ihre globale Wettbewerbsfähigkeit und verpflichtet sich dem regulatorischen und bürokratischen Übereifer Brüssels anzupassen. Es tangiert also unsere Wirtschaft sehr direkt, aber gerade weil es kein Wirtschaftsabkommen ist, sondern ein Anbindungsvertrag. Gerade weil es den Staat und den Zentralismus stärkt, und damit unsere liberalen Rahmenbedingungen schwächt. Der Bilateralismus wird so beendet. Das ist somit keine primär wirtschaftliche, sondern eine politische Frage. Es stellt sich die Frage, ob wir unsere Demokratie, unseren Föderalismus, unsere Eigenständigkeit und Unabhängigkeit bewahren wollen oder nicht. 

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Kommentare

  1. „Es stellt sich die Frage, ob wir unsere Demokratie, unseren Föderalismus, unsere Eigenständigkeit und Unabhängigkeit bewahren wollen oder nicht.“

    Ein Vertrag, der jemandem aufgezwungen wird – obwohl er einen solchen gar nicht will – kann sicher nicht als bilateral bezeichnet werden. Er kann nicht einmal als „Vertrag“ bezeichnet werden, sondern ist eine ungültige strafbare Nötigung. Was Vereinbarungen über staatspolitische Rechte in einem Handelsagreement zu tun haben, kann wohl auch niemand plausibel erklären. Sonst könnte man solche Verträge gleichen Inhalts auch mit Staaten ausserhalb der EU machen. Kommt aber bezeichnenderweise niemandem in den Sinn.

  2. Das Vereinigte Königreich muss seine Beziehungen zur EU neu regeln. Ich zitiere PM Boris Johnson:
    „There is no need for a free trade agreement to involve accepting EU rules on competition policy, subsidies, social protection, the environment or anything similar, any more than the EU should be obliged to accept U.K. rule“.
    Ich würde gern diese Aussage in bezug auf die Schweiz nicht nur von einem, sondern vom Gesamtbundesrat hören.

  3. Was mich am meisten an den EU-Spitzenpolitikern irritiert, ist ihre feste Überzeugung, dass sie nicht nur über die besten Gesetze der Welt verfügen, sondern, was noch schlimmer ist, über die beste Moral. Und beides wollen sie dem Rest der Welt aufzwingen. Darum ist der Rahmenvertrag in Wirklichkeit ein Unterwerfungsvertrag. Arroganter geht’s nicht !

  4. Mir wird richtig schlecht, wenn ich den Namen EU nur schon höre. Frau Sommaruga hat in Davos der von der Leyen gesagt, dass sie sich noch ruhig halten soll, sonst würde man die Wahl im Mai nicht gewinnen. Was erlaubt sie sich eigentlich? Sowas ist Volksverrat und strafbar. Sommaruga schreckt offensichtlich vor gar nichts mehr zurück, um die Schweiz der EU zu verscherblen. Es muss im Mai ein JA geben, schon deshalb, weil man das schweizer Volk damals bei der PFZ Wahl angelogen hat. Es kommen jährlich an die 50’000 Einwanderer in die Schweiz. Es war die Rede von jährlich 1000. Ich werde JA stimmen, denn ich will nicht noch mehr Chaos auf den Strassen , ausblünderung unserer Sozialkassen, wachsende Kriminalität, immer mehr Schweizer bekommen keine Arbeit mehr und…und….und. Österreich ist doppelt so gross wie die Schweiz und hat in etwa gleich viele Einwohner wie die Schweiz. Diese masslose Zuwanderung in unsere kleine Schweiz ist unverantwortlich. Den Rahmenvertrag brauchen wir auch nicht. Die EU braucht Geld. Grossbritannien ist raus. Jetzt will man von der Schweiz Geld. Nein und nochmals Nein. Wir müssen uns wehren. Die EU will Albanien, Mazedonien und die Türkei ins Boot holen. Wir können dann für diese Länder bezahlen. Was haben wir bloss für Politiker in Bern. So geht das nicht.

  5. Eigentlich habe ich anderes zu bewerkstelligen; aber den Hinweis, den Meinrad Odermatt gegeben hat,
    nämlich, dass das als „bilateraler Vertrag“ bezeichnete Handelsagreement nicht einmal als „Vertrag “ bezeichnet werden kann, sondern eine ungültige strafbare Nötigung darstellt, hat meinen Verstand zu
    weitern Ueberlegungen in Aktion gesetzt..
    Somit würde die „EU-Seite“ im Begriff stehen mit aller Intensität einen Nötigungsversuch zu begehen.
    Und die CH-Seite trifft der Vorwurf, sich diesen Nötigungsversuch gefallen zu lassen.

    Was kommt für solches Vershalten auf CH-Seite als Motiv in Frage? UNZURECHNUNGSFAEHIGKIT oder LANDESVERRAT.

    Wie ist die Schweiz nach dem 2. Weltkrieg mit Tätern , die des Delikts “ Landesverrat “ für schuldig befunden
    wurden , umgegangen? Ich habs noch im Ohr, was im Radio damals bezüglich der namentlich genannten
    Verurteilten verkündet wurde: TOD DURCH ERSCHIESSEN.

    Und wie würde man heute in der Schweiz mit dem Motiv Unzurechnungsfähigkeit bei verantwortichen Politikern umgehen? Würde das Verfahren mit AMTSENTHEBUNG enden?

    Wer wäre in der Schweiz geeignet/berufen, eine entsprechende Strafanzeige einzureichen? Eine Strafanzeige
    gegen die Duldung einer Nötigung aus dem Motiv des aktiven Landesverrats oder des Landesverrats im
    Sinne eines Handeln infolge gemeingefährlicher Unzurechnungsfähigkeit? Die Gemeingefährlichkeit ist zu sehen im Vollziehen von Amtshandlungen /-entscheidungen die gegen die Grundwerte der Schweizerischen Bundesverfassung verstossen, deren fundamentales Anliegen ist, den Föderalismua, die Eigenständigkeit und
    Unabhängigkeit unseres eigenössischen Staatsgebildes zu erhalten.

  6. Wir haben in Bern eine Regierung, die so tut als ob sie durch das Volk gewählt worden sei. Dies stimmt ja nun nur sehr bedingt. Etwa 1/3 geht an die Urne und von diesem einen Drittel stimmen jeweils 2/3 so, wie es die Diktatoren in Bern wollen. Die 2/3 setzen sich zusammen, aus Günstlingen der links-grünen Clique und der FDP-Banditen. Zusätzlich wird betrogen, manipuliert, indoktriniert und bedroht, was das Zeug hält. Wie bereits an dieser Stelle durch einen anderen Kommentator erwähnt, es sind Landesverräter. Die drei Schurken des Bundesrates, welche in Davos einmal mehr mit einer ausländischen Organisation eine Vereinbarung getroffen haben, welche eindeutig gegen unser Strafrecht verstösst, sind Verbrecher, miese charakterlose Lumpen. In jedem anderen Land würde man solche Akteure sofort entfernen. Aufgrund der fortgeschrittenen und umfassenden Kontrolle des Volkes, dito eines Regimes, oder wie in der DDR wird man bald einen Aufstand in Erwägung ziehen müssen. Gesetze gibt es nur noch für diejenigen, welche den hinterhältigen Despoten in Bern nicht gehorchen. Von Rechtstaat kann man nicht mehr sprechen. Ansonsten müsste automatisch ein Verfahren gegen das Trio von Davos eingeleitet werden. Landesverrat ist ein Offizialdelikt. Man kann zusammenfassend schreiben, man erhebe sich bevor unser Land endgültig an fremde Mächte verschachert wird und dies nur deshalb, weil bei der politischen Kaste der eigene Vorteil über dem Gemeinwohl steht.

  7. Die Globalisierung (Open Borders) impliziert die Abschaffung/Negierung von Völkern und ihrer Staaten. Mit der Negierung dieser Eigentümerschaft gibt es auch das Eigentum nicht mehr, über das vorher demokratisch verfügt wurde. Es ist also gleichzeitig auch die «doppelte Abschaffung» der Demokratie. Für die Demokratie braucht es 2 Dinge: Eigentümer (Verfügungsberechtigte) und einen Besitz der demokratisch verwaltet wird (=Souveränität).

    Die Globalisierung ist also nichts anderes als die globale Enteignung und Entrechtung des „Pöbels“ zugunsten einer „Supranationalen Wirtschaftselite“, denn jede Enteignung stellt in Tat und Wahrheit nur einen Besitzerwechsel dar. Der „Gegenstand“ ist ja nicht aus der Welt verschwunden. Es verfügt nur jemand anderes darüber.

    Das territoriale Eigentumsrecht der Völker ergibt sich aus jahrhundertealter Sesshaftigkeit und Eigennutzung. Gegenseitig respektiert von friedlichen Nachbarn. Das müsste das Ziel eines «Friedensprojekts» sein und nicht eine (anarchistische) Weltrevolution zugunsten einer oligarchischen Geheimregierung (Weltregierung). Man hat auf niemanden gewartet, der uns mit Tricks und Hinterlist nötigt unser Eigentum zu verleugnen und zu verschachern. Wir akzeptieren keine «Glasperlen» für unser Land wie ehemals die betrogenen Indianer. Das ist aber das Ziel der supranationalen globalisierenden «Menschenrechtler». Sie wollen den Nationen die Verfügungsgewalt über ihren historischen Landbesitz entwinden. Der «menschenrechtliche» Vorwand dazu ist eine grotesk absurde «Meisterleistung» vor dem Hintergrund, dass der Mensch ein soziales (biologisches) «Herdentier» ist:

    DISKRIMINIERUNG! Diskriminierung von Nicht-Staatsangehörigen aus aller Welt. Unser Staatswesen und nationaler Landbesitz generell sei eine Diskriminierung! Ein grossartige „Erfindung“. Ein Organisationsverbot. Darauf muss man erst kommen!

    Ein gewisser Rudi Dutschke kam in den 60er Jahren darauf. In Berlin wurde eine Strasse nach ihm benannt. Er meinte 1967 über den „Faschismus in der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft“:

    Zitat: „Der heutige Faschismus ist nicht mehr manifestiert in einer Partei oder in einer Person, er liegt in der tagtäglichen Ausbildung der Menschen zu autoritären Persönlichkeiten, er liegt in der Erziehung, kurz in der entstehenden Totalität der Institutionen und des Staatsapparats. DEN LETZTEREN ZU SPRENGEN IST UNSERE AUFGABE UND DARAN ARBEITEN WIR.“

    Und er meinte auch noch:

    Zitat: «Über Gewalt verfügt derjenige in einer Gesellschaft, der über Grundstruktursetzung einer Gesellschaft verfügt. Das sind EIGENTUMSVERHÄLTNISSE, das sind Machtstrukturen, das sind bestimmte Institutionen, VERFÜGUNGSGEWALT, dort und dort und dort. Wer hat Eigentum gehabt, wer hat Verfügungsgewalt gehabt, etc. etc. Wohl nicht Studenten. Eine sozialökonomische Struktur der Gewalt ist erstmal nicht bei den Studenten zu finden. Es ist eine Gesellschaftsstruktur, die in sich die Gewalt produziert und reproduziert. Unvermeidlicherweise, weil sie so ist wie sie ist. Und sie prägt den Terrorismus.»

    Na, vielleicht hat der gute Herr Dutschke ja ein paar Dinge nicht ganz zu Ende gedacht und ein paar gewichtige Vorteile des «faschistischen» Staatswesens übersehen. Wie bei den Sozialisten üblich. Anarchisten, denen er wohl näher stand, sind da nicht besser. Der Staat als ursächliches Übel aller Dinge? Was für eine Absurdität. Die Staaten zu sprengen, das wäre ihnen aber beinahe gelungen, wie man heute feststellt. Auch dank dem mutigen Donald Trump wurde der destruktive Revolutionsprozess erst mal durchschaut und vorläufig gestoppt. Es ist Zeit, dass die Mehrheit der Scheindummen das Heft wieder in die Hand nimmt und der Minderheit der Scheinintelligenten den Tarif durchgibt.

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