Nicht-Erneuerung – vielmehr Zerstörung des bilateralen Wegs

Mit dem Rahmenvertrag, über den Bern mit Brüssel derzeit verhandelt, wird der «bilaterale Weg» – gestaltet von gleichberechtigten Verhandlungspartnern – keineswegs erneuert. Vielmehr sollen bisher bilateral ausgehandelte Vereinbarungen ersetzt werden durch von Brüssel unilateral erlassene Verfügungen, die Bern automatisch, also ohne jede Mitbestimmung zu übernehmen hätte.

EU-NO Newsletter vom 28.05.2015

In bilateralen Verhandlungen begegnen sich Verhandlungspartner auf gleicher Augenhöhe – weil sie sich gegenseitig als souverän und als ebenbürtige Partner anerkennen.

Im Rahmenvertrag, über welchen Bern derzeit mit Brüssel verhandelt, wird von der Schweiz die bedingungslose, automatische Übernahme aller EU-Beschlüsse und EU-Gesetze verlangt, die in Brüssel zu Sachverhalten getroffen werden, die in bilateralen Verträgen – sowohl in abgeschlossenen als auch in zukünftigen – geregelt worden sind oder noch werden. Bei denkbaren Meinungsverschiedenheiten wird von der Schweiz verlangt, die Urteile des EU-Gerichtshofs, also des höchsten Gerichts der Gegenseite, als abschliessend und unwiderruflich anzuerkennen.

Diese Brüsseler Unterwerfungsbegehren erniedrigen die Schweiz von einer zuvor ebenbürtigen Verhandlungspartnerin zu einer Befehlsempfängerin ohne Mitbestimmung. Brüssel hätte gemäss Rahmenvertrag das Sagen, die Schweiz hätte nur noch zu parieren.

Damit ist klar: Der geplante Rahmenvertrag ist in Wahrheit ein Unterwerfungsvertrag. Mit dem Rahmenvertrag wird der bilaterale Weg keineswegs erneuert; das bilaterale Verhältnis zwischen Bern und Brüssel wird vielmehr zerstört: An die Stelle bilateraler Verhandlungen treten unilaterale Erlasse von Brüssel, welche Bern automatisch, also vorbehaltlos zu übernehmen hätte.

Wer, wie das Bundesbern versucht, die Verhandlungen über den Rahmenvertrag unter den Titel «Erneuerung des bilateralen Wegs» stellt, täuscht also die Öffentlichkeit. In Wahrheit will die EU mit dem Rahmenvertrag den bilateralen Weg liquidieren. Bilaterale Vereinbarungen sollen ersetzt werden durch unilaterale Erlasse Brüssels, die Bern automatisch zu akzeptieren hätte.

us

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert