Brüsseler Antwort auf Berner Vorstoss

Angesichts des Ausmasses der illegalen Einwanderung via Mittelmeer haben sowohl Schweizer Hilfswerke als auch Parlamentarier Justizministerin Sommaruga die Forderung unterbreitet, Asylgesuche bereits in den Schweizer Botschaften in den Herkunftsländern der Gesuchsteller zu behandeln. Dieses System hat den Vorteil, dass Gesuchsteller, deren  Gesuche abgelehnt werden, nicht bereits in der Schweiz sind und nach Gesuchsablehnung kaum mehr zur Ausreise veranlasst werden können. Fällt der Entscheid im Herkunftsland der Gesuchsteller, fallen alle Ausweisungs-Schwierigkeiten weg.

EU-NO Newsletter vom 30. April 2015

Was unternahm Simonetta Sommaruga, ihres Zeichens Schweizer Bundesrätin, mit dieser an ihre Adresse gerichteten Forderung? Sie begab sich damit eilends nach Brüssel. Dort wurde ihr offenbar kategorisch beschieden, dass die Behandlung von Asylgesuchen auf Schweizer Botschaften in den Herkunftsländern der Gesuchsteller nicht in Frage komme.

Mit dieser Antwort in der Tasche eilte die Bundesrätin nach Bern zurück, wo sie sie brav nach Brüsseler Anweisung an die Urheber der Forderungen weiterleitete.

Wofür braucht die Schweiz eigentlich noch gut bezahlte Bundesräte, wenn diese sich selbst zu Briefträgern Brüssels abwerten?

(Quelle: NZZ, 27.04.2015)

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