Sommaruga verschleiert wesentliche Tatsachen

Alle sind darauf reingefallen, als Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP) am 9. Juni 2016 für zwei Tage nach Brüssel eilte, um Einfluss auf die neue EU-Waffenrichtlinie 91/477/EWG zu nehmen.

von Beni Gafner, Bundeshausredaktor Basler Zeitung

EU-NO Newsletter vom 22.09.2016

Insbesondere als sie tags darauf, am 10. Juni, noch vor Ort den gutgläubigen Schweizer Brüssel-Korrespondenten ihre Erfolgsmeldung in die Mikrofone diktierte: Sie sei erfolgreich gewesen, insinuierte sie, indem sie sagte: «Wir haben gesagt, dass das Behalten des Sturmgewehrs in der Schweiz eine Tradition ist und wir daran festhalten.»

Verfrühtes Lob für Sommaruga

Und so frohlockte die Aargauer Zeitung daraufhin mit der Schlagzeile «EU schafft einen Schweizer Paragrafen»; der Tages-Anzeiger titelte «Eine EU-Schutzklausel für das Schweizer Sturmgewehr». Und die Berner Zeitung jubelte: «Sturmgewehr bleibt erlaubt.» Vorausgegangen waren im Dezember 2015 zahlreiche Alarmartikel, wonach die EU im Schengen-Rahmen den Schweizern das Sturmgewehr wegnehmen wolle.

Die NZZ berichtete nach der scheinbar erfolgreichen Juni-Mission Sommarugas in Brüssel, es sei den Schweizer Vertretern gelungen, «das drohende Totalverbot abzuwenden, weshalb der Gesetzesentwurf nun eine explizite Ausnahme für das Schweizer Sturmgewehr in einem eigenen Paragrafen vorsieht. Gemäss dem Passus dürfen die Staaten den Besitz von zu Halbautomaten umgebauten automatischen Waffen zulassen, wenn sie über ein Milizsystem verfügen, seit mindestens fünfzig Jahren die Heimabgabe von Waffen an scheidende Armeeangehörige kennen und wenn das Ganze unter der strengen Aufsicht der Behörden geschieht. Dies trifft auf keinen anderen Staat als die Schweiz zu.»

Das ist zwar alles richtig, entspricht aber nur der halben Miete.

Pferdefüsse

Unerkannt blieb in der Öffentlichkeit nämlich der Schluss in diesem «Schweizer Passus». Dieser lautet: «Die staatliche Behörde überprüft in regelmässigen Abständen, ob die Personen, die diese Feuerwaffe führen, keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen».

Und noch einschneidender: «Es gelten die Buchstaben a, b und c.»

Was nun unter diesen drei Buchstaben vermerkt ist, schlägt dem Fass den Boden aus. Diese Bestimmungen dokumentieren eindrücklich, wie die Bundesverwaltung unter Anführung von Justizministerin Sommaruga, auf Geheiss der EU, unbescholtene Schweizerinnen und Schweizer, die eine Waffe besitzen, kriminalisieren will.

Der Grundsatz, wonach der Staat seinen Bürgern so lange vertraut, bis ihnen eine Straftat bewiesen werden kann, wird ausgehebelt. Die Beweislast wird umgekehrt, indem alle ehemaligen Soldaten, die zu Sportschützen mutiert werden, beweisen müssen, dass sie keine Gewalttäter sein wollen. Denn die unscheinbare Anmerkung, «es gelten die Buchstaben a, b und c», bedeutet Folgendes:

  1. a) «Es liegt eine zufriedenstellende umfassende medizinische und psychologische Beurteilung der Zuverlässigkeit des Sportschützen vor.»
  1. b) «Es wird der Nachweis erbracht, dass der Sportschütze an von einer offiziellen Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaates oder einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannten Schiesswettbewerben teilnimmt.» und
  1. c) «Es liegt eine Bescheinigung einer offiziell anerkannten Sportschützen-organisation vor, in der bestätigt wird, dass a) der Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und in diesem seit mindestens zwölf Monaten regelmässig den Schiesssport trainiert hat und b) die Feuerwaffe für eine von einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband aner-kannte Disziplin des Schiesssports erforderlich ist.»

Entwaffnung als Resultat

Kommt diese Regelung so, wie sie geplant ist, bedeutete sie in der Praxis nichts anderes als die Entwaffnung Hunderttausender Schweizer Bürgerinnen und Bürger. All jene nämlich, die nicht wehrpflichtig waren oder sind, die nicht zu einer Schützengesellschaft gehören, die nicht regelmässig an Wettschiessen teilnehmen (wollen) und die nicht bereit sind, sich auf die Couch eines Psychologen zu legen, damit dieser in einer «umfassenden Beurteilung» bescheinigen kann, es handle sich beim Waffenbesitzer um eine zuverlässige Person und nicht etwa um einen Terroristen.

Nur am Rande sei vermerkt, dass kein einziger der islamistisch motivierten Anschläge in Europa der letzten Jahre mit einer legal erworbenen Waffe verübt wurde. Aber genau in Folge dieser Terroranschläge wollen namentlich Frankreich und Belgien sowie auch Holland als treibende Kräfte hinter der fragwürdigen EU-Waffenregelung mehr Sicherheit schaffen. Eingezogen und vernichtet werden sollen demnach auch sämtliche neu verbotenen Waffen; alle Pistolen und Gewehre mit mehr als 20er-Magazinen (Pistolen), respektive mit mehr als 10er-Magazinen (Gewehre). Darunter fällt insbesondere auch das alte Sturmgewehr 57, wenn es mit dem normalen Magazin ausgestattet ist und wenn die Buchstaben a, b und c nicht erfüllt sind.

Die EU-Waffenrechts-Richtlinie 91/477/EWG liegt derzeit sowohl beim EU-Rat als auch beim EU-Parlament. Der «Schweizer Passus» ist bisher nur im Vorschlag des EU-Rats enthalten. Dort kann die Schweiz Einfluss nehmen.

Die Schweiz hat die EU-Richtlinien als Schengen-Mitglied zu übernehmen. Nötig wird dadurch eine Änderung des Schweizer Waffenrechts.

Beni Gafner

 

Erstabdruck: Basler Zeitung, 24. August 2016 (Zwischentitel durch Redaktion EU-No-Bulletin).

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