Behauptungen und Wahrheit (II)

Bereits am 14. Juni 2018 hat das EU-No-Bulletin einige bemerkenswerte Standpunkte veröffentlicht, welche die Behauptungen von Economiesuisse und Bundesbern, sozu-sagen die gesamte Wirtschaft der Schweiz begrüsse das Projekt Rahmenvertrag, in den Bereich utopischer Wunschvorstellungen rückten. Heute vermitteln wir weitere EU-kritische Aussagen von Persönlichkeiten, deren Wort in der Wirtschaft Gewicht hat.

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Rolf Dörig, Verwaltungsratspräsident von Adecco und Swisslife, nahm am 27. Mai 2018 in einem ausführlichen Interview unter anderem Stellung zum Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union. Wir vermitteln jenen Teil des Interviews, in dem sich Rolf Dörig zur Masseneinwanderung äusserte:

Einwanderungskontrolle: Hoheitsaufgabe der Schweiz

SonntagsZeitung: … Wie haben Sie bei der Masseneinwanderungsinitiative gestimmt?

Rolf Dörig: «Mit Ja – um ein Zeichen zu setzen, dass es so nicht mehr weitergehen kann. Die EU verdammt die Schweiz dazu, ungewollte Zuwanderung auch von unqualifizierten Personen einfach hinzunehmen. Es geht mir darum, dass wir als Land die Immigration steuern können. Doch die Politik hat die Initiative nicht umgesetzt. Stattdessen haben wir nun diesen Bürokratie-Moloch, der Unternehmen zwingt, nachzuweisen, dass sie nicht gegen den Inländervorrang verstossen. Und gleichzeitig hat der Bundesrat die Drittstaatenkontingente gesenkt.»

Wie hätte die Initiative umgesetzt werden können, ohne die bilateralen Verträge zu gefährden?

«Es gibt rote Linien, die nicht überschritten werden dürfen. Damit meine ich alles, was die Souveränität der Schweiz – also direkte Demokratie und Föderalismus – auch nur annähernd infrage stellt. Der Bundesrat darf diese staatspolitischen roten Linien auch für wirtschaftliche Vorteile nicht überschreiten.»

Die Schweiz würde doch ohne Arbeitskräfte aus der EU gar nicht funktionieren.

«Wir brauchen Fachkräfte. Aber wir müssen selber entscheiden können, welche. Zudem brauchen wir Fachkräfte aus der ganzen Welt, nicht nur aus Europa. Den Metzger aus Neuseeland, die Informatik-Spezialistin aus Indien, den Pfleger aus Vietnam, den Forscher aus Amerika. Weil der Bundesrat die Drittstaatenkontingente gesenkt hat, ist der Zugang zu solchen Leuten nun eingeschränkt. Stattdessen hätte er die Kontingente erhöhen oder sie gleich ganz abschaffen können.»

(SonntagsZeitung, 27.05.2018)

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«Rote Linien»

Paul Widmer, der in mehreren Ländern die Schweiz als Botschafter vertreten hat, legte während seiner Tätigkeit immer auch Schwerpunkte bezüglich wirtschaftlicher Zusammenarbeit. Zu sog. «Roten Linien» des Bundesrats äusserte er sich in einer Gastkolumne der NZZ am Sonntag wie folgt:

«Ich habe nichts dagegen, dass der Bundesrat die flankierenden Massnahmen zur roten Linie erklärt. Das passt zwar nicht in eine liberale Wirtschaftsordnung. Und wahrscheinlich gäbe es auch noch einigen Spielraum für Verhandlungen. Aber das Vorgehen ist innenpolitisch nötig. Die oberste Landesbehörde weiss, dass ein Rahmenabkommen ohne die Unterstützung der Linken beim Volk keine Chancen hätte.

Etwas anderes jedoch stört mich. Wenn die Linke pfeift, pariert der Bundesrat. Flugs stellt er deren Forderung auf den Sockel des Unentbehrlichen. Anders verhält er sich, wenn die Forderungen aus dem bürgerlichen Lager kommen. Er bleibt vage. Dabei wären zwei andere rote Linien ungleich wichtiger. Sie betreffen nicht nur ein Segment unserer Gesellschaft. Sie betreffen uns alle, sie betreffen die Existenz unseres Staates. Worum geht es?

Die Schweiz muss sich in einem Rahmenabkommen verpflichten, zukünftig in neuen Verträgen das EU-Recht dynamisch zu übernehmen. Das soll auch für fünf wichtige Verträge wie die Personenfreizügigkeit aus den Bilateralen I gelten. Das geht weit. Kann die Schweiz dieses Risiko eingehen? Ja – aber nur, wenn zwei Bedingungen gewährleistet sind: Erstens muss Brüssel akzeptieren, dass die Schweiz das EU-Recht unter Wahrung ihrer direktdemokratischen Tradition übernimmt. Das heisst, das Volk hat, wenn es in einem Referendum danach verlangt, auch bei der Rechtsübernahme das letzte Wort. Es kann eine neue Bestimmung ablehnen. Dann kommt es zu einem Opting-out. Ist die EU nicht bereit, diese Vorbedingung vollumfänglich anzunehmen, darf der Bundesrat kein Rahmenabkommen schliessen. Wir dürfen nicht unseren von unten aufgebauten Staat für eine von oben diktierte Rechtsübernahme aufgeben.»

(NZZ am Sonntag, 27. Mai 2018)

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Schwer verständliche Hast

Gerhard Schwarz, lange Jahre Chef der NZZ-Wirtschaftsredaktion, danach Direktor von Avenir Suisse, gehört zu den gewichtigsten Stimmen in der Schweizer Wirtschaft. Dies trifft auch zu für Rudolf Walser, ehemals Chef-Ökonom bei Economiesuisse, später ebenfalls für Avenir Suisse tätig. In einer gemeinsam verfassten Kolumne äusserten sie sich am 9. April 2018 zur Verhandlungsführung durch Bundesbern:

«Sollte die vom Bundesrat für die Streitbeilegung angestrebte Lösung auf Basis eines unabhängigen Schiedsgerichts zum Tragen kommen, ist in jedem Fall darauf zu achten, dass, wo Schiedsgericht draufsteht, auch Schiedsgericht drin ist. Ein Schiedsgericht zwischen souveränen völkerrechtlichen Partnern verdient gemäss der internationalen handelspolitischen Praxis nur dann seinen Namen, wenn es paritätisch aufgebaut ist, für alle Streitfälle zwischen den Vertragsparteien zuständig ist, abschliessend urteilt und sein Urteilsspruch von beiden Seiten akzeptiert wird. Ein Schiedsgericht, das dem EuGH vorgelagert wäre, der in seiner Rechtsprechung «dem immer engeren Zusammenschluss» der EU verpflichtet ist, würde diesen Kriterien genauso wenig entsprechen wie eines, das nur sehr selektiv für Teile des Abkommens zuständig wäre.

Eine derartige Schiedsgerichtlösung würde die Schweiz auch aus der heutigen unkomfortablen Sandwichstellung befreien, die dadurch entsteht, dass die EU die Schweiz einmal als Binnenmarktteilnehmer behandelt (by participating in parts of EU internal markets and policies, Switzerland is not only engaging in a bilateral relation but becomes a participant in a multilateral project) und dann wieder nur als bilateralen Partner. Auf dieser Klaviatur weiss die EU munter zu spielen, wie die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Anflugregime des Flughafens Zürich zeigen.»

«Der Bundesrat verbindet seine Adjustierung leider auch mit einer schwer verständlichen Hast und vermittelt den Eindruck, ein rascher Abschluss sei nun dringend nötig. Das trifft in mehrfacher Hinsicht nicht zu – ganz abgesehen davon, dass eine offen deklarierte Eile und ein Zieldatum nur die eigene Verhandlungsposition schwächen.

Erstens wird heute auf der bestehenden Vertragsbasis jährlich ein Handelsvolumen von rund 240 Mrd. Franken (2016) so gut wie friktionslos abgewickelt. Zweitens ist beim Rahmenabkommen die EU «demandeur». Die Schweiz oder die europäische und die schweizerische Wirtschaft haben nie ein institutionelles Rahmenabkommen verlangt. Drittens gibt es zurzeit keine Themen, die dringend nach einem bilateralen Abkommen rufen, sieht man von dem unfreundlichen Akt der EU in Sachen Börsenäquivalenz ab, der zeigt, welche Seite hier Druck aufsetzt und offenbar in Eile ist. In diesem Zusammenhang würde es vermutlich helfen, wenn Politik und vor allem Verwaltung nicht ständig neue Anliegen, die bestenfalls «nice to have» sind, entwickelten. Viertens muss man kein Experte in Spieltheorie sein, um zu erkennen, dass Verhandlungen mit der EU vor dem Brexit der Schweiz nur zum Nachteil gereichen können. Die EU ist nämlich fast gezwungen, kleinlich zu sein, weil sie alles, was sie der Schweiz grosszügig gewährt, anständigerweise auch Grossbritannien zugestehen müsste.»

(NZZ am Sonntag, 9. April 2018)

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Marktuntaugliche Einheitswährung

Schliesslich vermitteln wir noch eine Lagebeurteilung eines europaweit geachteten Ökonomieprofessors, von Dr. Joachim Starbatty, Mitglied des EU-Parlaments. Zur Funktionsweise einer Volkswirtschaft äussert Starbatty folgende Überlegungen:

«Jede Volkswirtschaft hat drei Aktionsparameter zur Sicherung internationaler Konkurrenzfähigkeit: Zinsen, Wechselkurse und Löhne. Bei einer Währungsunion werden Zinsen und Wechselkurse vergemeinschaftet. Verliert ein Mitgliedsland seine internationale Wettbewerbsfähigkeit, kann es nicht mehr abwerten, um durch Verbilligung seiner Exporte die interne Beschäftigung zu sichern und um Devisen zur Begleichung seiner Schulden zu erwirtschaften. Die verschuldeten Länder müssen durch Haushaltskürzungen und Lohnsenkungen den falschen Wechselkurs – ein für diese Länder überbewerteter Euro – kompensieren, die härteste Form der Anpassung.

Kanzlerin Merkel hat darauf bestanden, dass die notleidenden Schuldnerländer sich an Regeln halten, um von den Schulden herunterzukommen. Sie hätten auch strukturelle Reformen anpacken müssen, um finanzielle Notoperationen überflüssig zu machen. Die Koalition aus «Fünf Sterne» und «Lega» in Italien zeigt uns allen nun, dass sie sich nicht um ihre europäische Verantwortung schert, obwohl die Nullzinspolitik von EZB-Präsident Draghi und sein Programm zum Ankauf von Staatsanleihen die Zinslast gerade des überschuldeten Italien stark gesenkt haben.

Sie haben auch dafür gesorgt, dass sich die Investitionsfähigkeit belebt hat und die Arbeitslosigkeit zurückgegangen ist. Doch sind bloss oft prekäre Arbeitsverhältnisse entstanden, und die Löhne verharren auf einem niedrigen Stand. Die Menschen arbeiten zwar mehr, aber für weniger Geld. Das ist kein Zustand, der über Jahre durchgehalten werden kann. Wenn Dra­ghis Nullzinspolitik ausläuft, der Ankauf von Staatsanleihen eingeschränkt wird und damit die Zinsen steigen, steht die Eurozone wieder vor dem Abgrund. Dra­ghi selbst nennt den Euro fragil. Jederzeit kann er auseinanderbrechen.»

(Junge Freiheit, 25.05.2018)

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