Orientierungsschreiben von Christoph Blocher

Namens des Komitees «Nein zum schleichenden EU-Beitritt» nimmt dessen Präsident, alt Bundesrat Dr. Christoph Blocher, zur bundesrätlichen Lagebeurteilung vom 4. Juli 2018 in Sachen EU-Rahmenvertrag wie folgt Stellung:

>> EU-NO-Stellungnahme (Christoph Blocher) vom 5. Juli 2018 im PDF-Dokument herunterladen (hier klicken)

Der Bundesrat hat sich in dieser Woche einmal mehr mit dem institutionellen Rahmenabkommen mit der Europäischen Union (EU) befasst. Mit diesem Vertrag soll die Schweiz in Zukunft europäische Gesetze übernehmen, ohne dass die Schweiz noch etwas zu sagen hätte, und fremde Richter akzeptieren.

Der Bundesrat beabsichtigt, mit der EU möglichst rasch eine grundsätzliche Einigung über ein solches Abkommen zu erzielen, obwohl kein entsprechender Bedarf und kein Zeitdruck besteht. Dazu ist der Bundesrat zu weitgehenden Zugeständnissen bereit.

Gegenüber der Öffentlichkeit rückt der Bundesrat Nebenpunkte und technische Fragen in den Vordergrund. Dies dient dazu, von den grundlegenden Fehlern des Abkommens abzulenken:

  • Das Rahmenabkommen hat nach wie vor den Zweck, dass die Schweiz die EU-Gesetzgebung in allen wichtigen Bereichen übernimmt. Die Gesetzesübernahme ist zwingend. Damit gibt man die schweizerische Selbstbestimmung und insbesondere das schweizerische Stimmrecht der Bürger preis. Bei Nichtbefolgung einer solchen Übernahme hat die EU das Recht, Sanktionen zu ergreifen, also die Schweiz zu bestrafen. Die Souveränität der Schweiz als Gesetzgeber auf eigenem Staatsgebiet würde mit dem Rahmenabkommen verloren gehen.
  • Der EU-Gerichtshof legt das EU-Recht aus. Die Schweiz wäre daran gebunden. Auch die vorgesehene Schiedsgerichtslösung unterliegt diesem Grundsatz. Fremde Richter sind damit Tatsache.
  • Die EU stellt sich gegen die flankierenden Massnahmen der Schweiz. Diese wurden beim Abschluss des Personenfreizügigkeitsabkommens durch die Schweiz als Schutzmassnahme getroffen, um gravierende Nachteile der Personenfreizügigkeit zu mildern. Die flankierenden Massnahmen wären nicht nötig, wenn wir keine Personenfreizügigkeit mit der EU hätten. Die Personenfreizügigkeit ist ein Fehler. Sie ist aufzugeben. Stattdessen will der Bundesrat diese Personenfreizügigkeit aufrechterhalten, aber mit den Sozialpartnern diskutieren, wie man die flankierenden Massnahmen aufweichen könnte.

Es bleibt dabei: Ein solches Rahmenabkommen ist ein massiver Angriff

  • auf die schweizerische Freiheit,
  • auf die schweizerische Sicherheit und
  • auf die schweizerische Unabhängigkeit.

Darum ist alles zu tun, damit dieses Rahmenabkommen nicht zustande kommt.

Für die kommende Auseinandersetzung kommt dem Komitee EU-No entscheidende Bedeutung zu.

Komitee «Nein zum schleichenden EU-Beitritt»

Der Präsident, Christoph Blocher

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