«Schutzklausel» gegen die Masseneinwanderung

Einige begannen aufzuatmen, als der Bundesrat vor ein paar Wochen ankündigte, als Barriere gegen die Masseneinwanderung notfalls auch ohne ausdrückliche Zustimmung aus Brüssel einen «Schutzklausel-Mechanismus» einführen zu wollen. Immer klarer wird indessen: Wenn es nach Bundesrätin Sommaruga geht, wird diese Schutzklausel die Masseneinwanderung nie und nimmer eindämmen – im Gegenteil.

EU-NO Newsletter vom 21.01.2016

Nur nach und nach wird allmählich deutlich, was dem Bundesrat als konkrete Massnahme vorschwebt hinter der zum Schlagwort erhobenen «Schutzklausel».

Offensichtlich versucht das Departement Sommaruga, dessen Chefin es in sich beschleunigender Abfolge zum Tête-à-Tête mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nach Brüssel zieht, mit ihrem «Schutzklausel-Modell» die Führung der EU-Politik im Bundesrat an sich zu reissen.

Zur Vorgeschichte

Die von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommene Initiative gegen die Masseneinwanderung – die jetzt also verbindliches Verfassungsrecht ist –  verlangt eine spürbare Reduktion der Einwanderung mittels Wiedereinführung von Einwanderer-Kontingenten sowie gesetzlicher Verankerung des Inländervorrangs auf dem Schweizer Arbeitsmarkt.

Vor rund einem Jahr schlug der damalige Staatssekretär Michael Ambühl vor, anstelle von Kontingenten eine Schutzklausel einzuführen, also eine mit präziser Zahl festgehaltene jährliche Einwanderungs-Obergrenze, deren Erreichen einen eigentlichen Einwanderungs-Stopp auslösen würde. Angefragt, bei welcher Zahl nach seiner Meinung die Auslösung dieser Schutzklausel erfolgen sollte, blieb Ambühl präzise Antworten allerdings schuldig («Das müssen die Politiker festlegen», meinte er, er habe bloss den Mechanismus in die Diskussion eingeführt).

Auf eindringliches Nachfragen nannte Ambühl als denkbaren Orientierungspunkt immerhin einmal die Zahl der durchschnittlichen jährlichen Einwanderung in die EU-Staaten als möglichen Auslöser der Schutzklausel in der Schweiz. Das würde bedeuten, dass die Schutzklausel – faktisch ein Einwanderungs-Stopp – ausgelöst würde, sobald in einem laufenden Jahr die Zahl von rund 25‘000 Einwanderern erreicht würde. Damit könnte die Forderung nach spürbarer Reduktion der Einwanderung wohl als erfüllt bezeichnet werden.

Die SVP, welche seinerzeit die Initiative gegen die Masseneinwanderung zum Erfolg geführt hatte, signalisierte nach internen Diskussionen Bereitschaft, eine Schutzklausel-Lösung dann zu akzeptieren, wenn damit die heutige Einwanderung (in den letzten Jahren durchschnittlich 80‘000 pro Jahr) markant reduziert werde.

Seither findet ein nicht enden wollendes Ping-Pong zwischen Bundesrat, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Parteien statt, wie die genaue Zahl festzulegen sei, welche die Schutzklausel auszulösen hätte. Die Diskussion gleicht mehr und mehr einem Bazar, auf dem mehr oder weniger alles ausführlichst beschwatzt wird – einzig dem Ziel dienend, der Nennung der entscheidenden, konkreten Zahl bezüglich Schutzklausel-Auslösung ausweichen zu können.

Sommarugas Plan

Inzwischen wird klar, dass sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga nach ihren wiederholten Treffen mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker auf eine «Lösung» zu konzentrieren beginnt, die den noch vor Monatsfrist gezeigten bundesrätlichen Willen zur klaren Begrenzung der Einwanderung weitestgehend unterläuft. Ihr Departement, das Justiz- und Polizeidepartement schlägt dem Bundesrat offenbar als Lösung vor, den Begriff «Schutzklausel» zwar im Ausführungsgesetz zur Initiative festzuhalten, dabei aber jede Zahl auszusparen, die den Bundesrat verpflichten würde, die Schutzklausel als Barriere gegen überbordende Einwanderung je anwenden zu müssen. Der Begriff Schutzklausel hätte lediglich die Funktion, dem Volk ein bundesrätliches Handeln vorzutäuschen, das von der Landesregierung nie wirklich angeordnet würde.

Während der von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommene Verfassungsartikel den Bundesrat beauftragt, die Details, auch die Zahlen zur Eindämmung der Masseneinwanderung im Ausführungsgesetz zur Initiative ausdrücklich zu verankern, kapriziert sich Bundesrätin Sommaruga jetzt also auf eine Gesetzes-«Lösung», die den Begriff «Schutzklausel» zwar enthält, aber jeder Präzisierung zu deren Auslösung sorgfältigst ausweicht.

Damit ist absehbar, was aus dem bundesrätlichen Versprechen zur Eindämmung der Masseneinwanderung mittels Einführung einer Schutzklausel wird: Nichts!

Zwar würde sich Frau Sommaruga alljährlich mindestens einmal, vielleicht auch viel öfter zu EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker begeben, um sich von diesem sagen zu lassen, was Brüssel als Einwanderungs-Begrenzung «gerade noch als akzeptabel, wenn vom Prinzip her auch der uneingeschränkten Personenfreizügigkeit widersprechend» zu schlucken bereit wäre. Wobei Brüssel diese «gerade noch akzeptable Zahl» notorisch so hoch ansetzen dürfte, dass faktisch nie eine Begrenzung der Einwanderung daraus hervorgehen würde.

Als brave Gefolgsfrau der Brüsseler Führungsriege würde Bundesrätin Sommaruga dieses «Resultat konstruktiver Gespräche» dann nach Bern bringen. Die Schweiz dürfte ernüchtert feststellen, dass der Brüsseler Befehl den Entscheid des Souveräns Jahr um Jahr weiter aushöhlen wird. Die uneingeschränkte Masseneinwanderung bliebe der Schweiz – mit dem Segen Bundesberns und Brüssels – erhalten. .

US

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