Verhandlungen über den «Rahmenvertrag»

Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über einen sog. «Rahmenvertrag» stocken. Sie waren Mitte 2014 aufgenommen worden aufgrund der von der EU gestellten Forderung, dass weitere bilaterale Abkommen mit der Schweiz nur noch denkbar seien, wenn sich die Schweiz in die EU «institutionell einbinden» lasse.

EU-NO Newsletter vom 30. April 2015

Was die EU unter «institutioneller Einbindung» versteht, hat sie in fünf Punkten festgehalten:

  1. Die Schweiz muss EU-Recht zu allen Sachbereichen, die in bilateralen Verträgen und Vereinbarungen zwischen Bern und Brüssel je angesprochen worden sind oder in Zukunft noch angesprochen werden, automatisch von Brüssel übernehmen – ohne Mitspracherecht.
  2. Die Schweiz muss bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung bilateraler Verträge Entscheide des EU-Gerichtshofs als nicht anfechtbar anerkennen.
  3. Kann die Schweiz einen Entscheid des EU-Gerichtshofs nicht übernehmen – zum Beispiel wegen eines anders lautenden Volksentscheids in der Schweiz – dann muss sie Sanktionen – also Strafmassnahmen – seitens der EU hinnehmen.
  4. Die EU verzichtet zwar künftig auf Forderungen nach einzeln von der Schweiz zu bewilligenden «Kohäsionszahlungen» (Entwicklungshilfeleistungen an wirtschaftsschwache EU-Mitglieder im Osten). Stattdessen müsse die Schweiz Jahresbeiträge an die EU entrichten.
  5. Die Schweiz hat ein von der EU eingesetztes Überwachungsorgan zu akzeptieren, das – mit Sitz in der Schweiz – zu beaufsichtigen habe, ob die Schweiz Verpflichtungen, die sie gegenüber Brüssel vertraglich eingegangen ist, auch einhält.

Kürzlich hat Brüssel eine schon früher geäusserte Drohung bekräftigt: Sie versagt sich allen Gesprächen zu irgend denkbaren Sachbereichen, solange Bern die «institutionelle Einbindung» gemäss den Vorstellungen der EU nicht endlich akzeptiere. Seither verharren die Verhandlungen auf dem toten Punkt.

(Quelle: Nordwestschweiz, 28. April 2015)

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