Keine Spur von Kontrolle der EU-Aussengrenze

Der von der EU geschaffene Schengen-Vertrag bewirkte die vollständige Abschaffung aller Grenzkontrollen zwischen sämtlichen EU-Ländern. Dafür sollte die EU-Aussengrenze in gemeinsamer Anstrengung konsequent vor illegaler Einwanderung geschützt werden. 2015 erstmals ernsthaft auf die Probe gestellt, ist das Schengen-System innert weniger Tage kollabiert.

EU-NO Newsletter vom 17.09.2015

Das Schengen-Abkommen ist auch für die Schweiz verbindlich, nachdem unser Land dem Schengen-System im Rahmen eines bilateralen Vertrags mit der EU beigetreten ist.

Schengen kollabiert

Zur Abwendung illegaler, allenfalls mit krimineller Absicht angestrebter Einwanderung wurde im Rahmen von Schengen einerseits ein ausgeklügeltes elektronisches Personen-Überwachungssystem namens SIS europaweit etabliert. Anderseits wurde als Schutzorgan für die EU-Aussengrenze die Frontex geschaffen – zusammengesetzt aus Grenzpolizisten aller Schengen-Länder.

2015 wurde Schengen erstmals ernsthaft auf die Probe gestellt – und der Schengen-Vertrag hat sich innert weniger Tage faktisch in Luft aufgelöst. Von Frontex-Einheiten, welche die Schengen-Aussengrenze schützen müssten, keine Spur. Frontex, mit Millionen Steuergeldern aufgerüstet, erwies sich als gerade noch in der Lage, einige Zahlen über das Ausmass der einreissenden Masseneinwanderung – von der EU beschönigend als «Flüchtlingswelle» etikettiert – zu liefern. Die EU-Aussengrenze aber öffnete sich im Stile gleichsam «weltweiter Personenfreizügigkeit».

Auch der Dublin-Vertrag ist gescheitert

Auch das Dublin-Abkommen, das Schwester-Abkommen zum Schengen-Vertrag, ist nur noch Makulatur. Dublin hat auf Papier Prinzipien festgehalten, die für den gesamten EU-Raum eine einheitliche Regelung aller Asylfragen gewährleisten müssten. Gemäss Dublin hat jener EU-Staat, der von einem Asylbegehrenden als erster betreten wird, die Registrierung dieses Ankömmlings vorzunehmen und anschliessend das Asylverfahren zum eingereichten Asylgesuch abzuwickeln. Also abzuklären, ob der Gesuchsteller tatsächlich persönlich «an Leib und Leben bedroht» ist.

Das Dublin-Abkommen hat indessen seit seiner Inkraftsetzung keinen einzigen Tag wirklich funktioniert. Die Staaten, welche von Asylbegehrenden bevorzugt als erste betreten wurden und werden – Italien und Griechenland –, haben ihre Registrierungspflicht nie auch nur im entferntesten erfüllt. Sie haben Ankömmlinge stattdessen unregistriert und beschleunigt durchs eigene Land zu Nachbarländern hindurchgeschleust – vor allem auch in die Schweiz.

Was sich derzeit über Europa entlädt, gibt dem toter Buchstabe gebliebenen Dublin-Vertrag nur noch den endgültigen Todesstoss.

us

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