Drohungen sind nicht Handlungen

In einer vielbeachteten, für den «Tages-Anzeiger» verfassten Kolumne hat sich der frühere Nationalrat und Preisüberwacher Rudolf Strahm mit von Brüssel erwogenen Verhandlungstaktiken gegenüber der Schweiz befasst. Er erachtet es als möglich, dass die EU mit der Kündigung bilateraler Verträge drohen könnte. Effektive Kündigungen seien indessen nicht zu erwarten.

EU-NO Newsletter vom 23. Juli 2015

Dazu schreibt Rudolf Strahm:

«Wir müssen damit rechnen, dass die EU-Bürokratie eine Kündigung der Bilateralen I mit der Schweiz beantragen wird. Darauf warten die EU-Aussenpolitiker in Brüssel gleichermassen wie die EU-Idealisten bei uns. Aber: Eine Kündigung zu beantragen, heisst nicht, eine Kündigung zu vollziehen! Denn die Kündigung der Bilateralen Abkommen Schweiz-EU würde Einstimmigkeit unter allen 28 EU-Mitgliedstaaten erfordern. Man stelle sich vor, welche generelle Grundsatzdebatte über die Personenfreizügigkeit etwa in Grossbritannien, Dänemark, Finnland, aber auch in Holland und Frankreich ausgelöst würde!

Genau vor diesem Szenario schreckt Brüssel zurück. Diese Angst ist der tiefere Grund für die dogmatische Unnachgiebigkeit Brüssels und die periodischen Drohgebärden gegenüber der Schweiz, die von den meisten Brüssel-Korrespondenten (…) unhinterfragt kolportiert werden. Die EU ist in entscheidenden existenziellen Fragen in der grössten Krise ihrer Geschichte. Dies macht sie bewegungsunfähig, starr und dogmatisch.»

us

Quelle: «Tages-Anzeiger, 30. Juni 2015»

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