Masseneinwanderung geht unvermindert weiter

Aufgrund entsprechender Willensäusserung von Seiten Brüssels gedenkt der Bundesrat, das Rahmenabkommen zwecks «institutioneller Einbindung» der Schweiz in die EU-Strukturen mit offenen Fragen zur Personenfreizügigkeit zu verknüpfen – wenn möglich auch mit einem Forschungs-, mit einem Energie- und einem Finanzdienstleistungs-Abkommen. So äussert sich Bundesrat Burkhalter. Was resultiert aus solcher «Paket-Strategie»?

EU-NO Newsletter vom 23. Juli 2015

Offenbar wird es üblich, dass der Bundesrat wichtige Entscheidungen zum Verhältnis der Schweiz zur EU erst nach Konsultation und Zustimmungs-Bereitschaft von EU-Chefkommissar Jean-Claude Juncker trifft. So ist es jedenfalls geschehen, bevor der Bundesrat der Öffentlichkeit am 24. Juni 2015 seine Absicht bekanntgab, alle derzeit offenen Fragen mit der EU im Rahmen einer sog. «Paket-Lösung» dem Parlament und später auch dem Volk gesamthaft in einer einzigen Vorlage zu unterbreiten.

Der angestrebte «Rahmenvertrag» verlangt von der Schweiz, dass sie alle Beschlüsse, Gesetze und Verordnungen der EU zu Sachbereichen, die in den gesamthaft über hundert bilateralen Vereinbarungen zwischen Bern und Brüssel geregelt sind, automatisch zu übernehmen hat. Dazu hat sich die Schweiz in bereits im Mai 2013 abgeschlossenen Vorverhandlungen verpflichtet. Ebenso zur Anerkennung des EU-Gerichtshofs als oberste, unanfechtbare Gerichtsinstanz, wenn es zwischen Brüssel und Bern zu Meinungsverschiedenheiten über Vertragsauslegungen kommt.

Die für die Schweiz einschneidende Konsequenz aus dieser Regelung ist klar: Die Personenfreizügigkeit ist in einem bilateralen Vertrag geregelt. Damit wird dann jegliche Gesetzgebung zu Einwanderungsfragen, wenn das Rahmenabkommen zustande kommt, von Bern an Brüssel abgetreten. Es läge dann faktisch in Brüssels Kompetenz, das am 9. Februar 2014 in der Schweiz Tatsache gewordene Nein von Volk und Ständen zur Masseneinwanderung «umzusetzen» – zweifellos in Form faktischer Annullierung dieses Entscheids!

Zur Tarnung dieser Kompetenzabtretung, dieses Souveränitätsverzichts der Schweiz, will der Bundesrat gleichzeitig gewisse Vereinbarungen zur Energienutzung, zu Forschungsfragen, zu Entwicklungshilfeleistungen an EU-Oststaaten («Kohäsionszahlungen» genannt) sowie bezüglich Finanzdienstleistungen der Bevölkerung vorlegen. Diese sollen ihr als derart «vorteilhaft» geschildert werden, dass das Volk gemäss bundesrätlicher Erwartung die Kröte der Souveränitätsabtretung in Einwanderungsfragen wohl zu schlucken bereit wäre.

Solchem Vorgehen des Bundesrats hat EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker offenbar grünes Licht erteilt. Die Schweiz darf daraus zur Kenntnis nehmen: Bundesbern treibt Arm in Arm mit den EU-Spitzenfunktionären die Entrechtung des Schweizervolks in Einwanderungsfragen voran.

us

Quellen:
«NZZ am Sonntag, 28. Juni 2015
Referat Bundesrat Didier Burkhalter vom 25. Juni 2015 (anlässlich des neunten Swissmem-Industrietages)»

 

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