Masseneinwanderung: Die EU erweist sich als handlungsunfähig

Der innerhalb der EU vereinbarte Schengen-Vertrag sieht einerseits den Abbau aller Grenzkontrollen zwischen allen dem Schengen-Vertrag angeschlossenen Staaten vor. Zu diesen Staaten gehört auch die Schweiz. Anstelle der Binnengrenzen soll die EU-Aussengrenze um so sorgfältiger bewacht werden, auf dass illegale Einwanderung unterbunden werde.

EU-NO Newsletter vom 23. Juli 2015

Via Mittelmeer vollzieht sich eine Massenwanderung in Richtung Europa, die alles bisher Erlebte sprengt. Bereits ist der Schutz der Schengen-Aussengrenze vollständig zusammengebrochen. Die Sicherung der Aussengrenzen ist innerhalb der EU seit Monaten kein Thema mehr. Vor der Masseneinwanderung kapitulierend, wird in der EU nur noch über die Zuteilung der illegalen Einwanderer auf die verschiedenen EU-Staaten gestritten. Schengen ist offensichtlich tot.

In enger Abstimmung auf den Schengen-Vertrag einigten sich die EU-Staaten auch auf den sog. Dublin-Vertrag. Dieser sollte das Asylwesen gesamteuropäisch regeln. Der Vertrag sieht vor, dass jener Vertragsstaat, den ein Asylbegehrender als ersten betritt, für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Begibt sich ein registrierter Asylbegehrender in einen anderen, dem Dublin-Vertrag angeschlossenen Staat, kann er formlos an dieses Erstasylland zurückgewiesen werden – bis zum Abschluss des Asylverfahrens.

Auch Dublin ist angesichts des illegalen Massenandrangs aus Nordafrika toter Buchstabe. Italien verweigerte sich vertragskonformer Registrierung von Asylanten von Anfang an. Es verlegt sich auf das Durchschleusen der illegalen Einwanderer, was Nachbarstaaten, insbesondere Frankreich und Österreich, zu Sondermassnahmen in Form der Grenzschliessung beziehungsweise der Suspendierung jeglicher Behandlung von Asylbegehren veranlasst hat. Auch Dänemark, Ungarn, Tschechien und andere EU-Länder haben längst eigene Schutzmassnahmen zur Abhaltung illegaler Masseneinwanderung getroffen.

Es zeigt sich auch, dass die sog. formlose Rückweisung von Asylanten ins Erstasylland immer weniger gelingt. Die Schweiz wäre 2014 berechtigt gewesen, insgesamt 14‘900 illegale Einwanderer gemäss Dublin-Vertrag an ihre Erstasylländer zurückzuweisen. Aber lediglich gegenüber 38 Prozent dieser illegalen Einwanderer wurde seitens der Erstasylländer die Bereitschaft zur Rücknahme erklärt. In 35 Prozent der Fälle wurde das Ersuchen abgelehnt, in 16 Prozent der Fälle wurde es bereits von der Schweiz abgeschrieben. Effektiv zurücküberstellt werden konnten von den 14‘900 dafür vorgesehenen illegalen Einwanderern lediglich 2‘638.

Lächerlich mutet an, dass im gleichen Zeitraum an die Schweiz 4‘041 Ersuchen zur Rücknahme von Asylanten gerichtet wurden. 1‘801 Personen gelangten auf diesem Weg tatsächlich in die Schweiz.

Man muss sich im klaren sein: Schengen-Aussengrenzen besitzt die Schweiz faktisch nur an ihren internationalen Flughäfen. Schliesslich sind alle Nachbarstaaten dem Dublin-Vertrag angeschlossen. Auch dieses offensichtliche Zahlen-Missverhältnis illustriert: Dublin blieb von Anfang an Theorie, erfunden von Brüsseler Bürokraten. Gegenüber der Wirklichkeit ist Dublin tot.

us

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