Schweizer-Exporte in die EU

Es gibt EU-Beitritts-Befürworter, die uns immer wieder weismachen wollen, die bilateralen Verträge und das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU seien ausschlaggebend für den Wohlstand der Schweiz. Beobachtet man die Entwicklung des Handelsaustausches zwischen der Schweiz und den Staaten der EU, dann reduzieren sich entsprechende Befürchtungen zu haltlosen Behauptungen.

EU-NO Newsletter vom 07.01.2016

Interessant ist zum Beispiel, dass die Schweiz im Jahr 2000 – also vor Inkraftsetzung der Bilateralen Verträge I und lange vor der Implementierung der vollen Personenfreizügigkeit – nicht weniger als 62 Prozent ihrer Exporte mit EU-Ländern abwickelte.

Trotz bilateraler Verträge ist der Export-Anteil EU am schweizerischen Aussenhandel seither stetig zurückgegangen. Heute – nach bereits langer Gültigkeit der Bilateralen Verträge, nach vollständiger Umsetzung der Personenfreizügigkeit – gehen, wie Zahlen des Bundesamtes für Statistik bestätigen, nur noch 45 Prozent der Schweizer Exporte in EU-Länder.

Als Wachstumsmärkte für die Schweizer Wirtschaft erweisen sich die USA, Fernost und Südamerika. Der relative Export-Rückgang Richtung EU illustriert dagegen den schwindenden Anteil der Europäischen Union an der Weltwirtschaft – nicht zuletzt Folge der weiterschwelenden Wirtschafts- und Währungskrise in der EU.

Man kann in diesem Zusammenhang eine fundamentale Tatsache nicht aus den Augen verlieren: Grundlage des Handelsaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sind nicht die Bilateralen Verträge I, ist vielmehr das 1972 abgeschlossene Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der damaligen EWG, deren Rechtsnachfolgerin die heutige EU ist. In den Bilateralen Verträgen werden zwar wichtige Rahmenbedingungen zu einzelnen Aspekten der Wirtschaftsbeziehungen Schweiz-EU präzisiert. Damit sind diese Verträge gewiss nicht unbedeutend. Aber sie eigenen sich nicht als Droh-Potenzial zwecks Verhinderung der Umsetzung der vom Schweizer Souverän gutgeheissenen Initiative gegen die Masseneinwanderung. Denn nicht die bilateralen Verträge, vielmehr das Freihandelsabkommen 1972 hält die Grundsätze des Wirtschaftsverkehrs zwischen der Schweiz und der EU fest.

us

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