Behauptungen und Tatsachen

Die Aufhebung der Franken-Anbindung an den Euro werde auch die Einwanderung drosseln. Sowohl Bundesstellen als auch die Wirtschaftsverbände verbreiten derzeit diese Erwartung.

EU-NO Newsletter vom 22.01.2015

Begründet wird diese Meinung mit der zu erwartenden Verlangsamung des Wirtschaftswachstums als Folge der mit der Aufhebung der Franken-Anbindung verbundenen Euro-Abwertung.

Diese Erwartung dürfte sich indessen als falsch erweisen. Die Fakten lassen eher das Gegenteil der von Bern und Wirtschaft verbreiteten Prognosen erwarten.

Solange der Franken mittels fixierter Untergrenze an den Euro angebunden war, lagen die Schweizer Löhne rund zwanzig Prozent über den in Deutschland ausgerichteten Salären für gleiche Leistung in gleicher Position. Mit der Aufhebung des Mindestkurses und der damit sofort erfolgten Abwertung des Euro gegenüber dem Schweizer Franken um rund siebzehn Prozent werden Schweizer Löhne für deutsche und andere EU-Arbeitskräfte um weitere siebzehn Prozent attraktiver. Die Versuchung, in der Schweiz Arbeit zu suchen, hat sich damit für EU-Ausländer massiv verstärkt.

Kommt dazu, dass die Schweizer Gewerkschaften als neue «flankierende Massnahme» – angeblich um ältere Arbeitnehmer zu schützen – ein Entlassungs-Verbot für über fünfzigjährige Arbeitnehmer fordern. Im Bundesrat stösst diese Forderung offenbar auf gewissen Anklang.

Würde solche «Schutzmassnahme» zu einem verbindlichen Gesetz, wären die Folgen voraussehbar: Kaum ein Betrieb in der Schweiz würde dann noch Arbeitnehmer neu einstellen, die älter sind als 45 Jahre. Denn solche Arbeitnehmer könnten, was für Wechselfälle auch eintreten, bis zur Erreichung des Pensionsalters nicht mehr entlassen werden. Das wird nahezu alle Betriebe veranlassen, statt älterer Schweizer nur noch jüngere EU-Ausländer anzustellen. Diese dürften erstens billiger sein und zweitens unterlägen sie keinem Entlassungs-Verbot.

Da die nach wie vor geltende Personenfreizügigkeit mit der EU heute keinerlei Vorzugsbehandlung von Schweizern auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt zulässt, wird die Gewerkschaftsforderung den Druck auf den Schweizer Arbeitsmarkt also noch verstärken.

Allein die von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommene Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung beinhaltet auch den unbedingten Inländer-Vorrang auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt. Solange dieser Inländer-Vorrang – den Bundesrat und Wirtschaftsverbände mit Blick auf Brüssel nicht umsetzen wollen – nicht in Kraft ist, wird die Einwanderung in den Schweizer Arbeitsmarkt gewiss nicht abnehmen.

Gerade die Personenfreizügigkeit wird vielmehr dafür sorgen, dass einerseits EU-Ausländer als verhältnismässig günstige Arbeitskräfte in der Schweiz leicht Arbeit finden werden. Anderseits werden ältere Schweizer in weit grösserer Zahl als in der Vergangenheit in die Arbeitslosigkeit verstossen. Das ist die Folge der Nicht-Umsetzung der von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommenen Initiative gegen die Masseneinwanderung.

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