Staatssekretär Roberto Balzaretti sprach zu Zürichs Elite

Als «aktueller Überblick» wurde der Vortrag des Schweizer Chef-Diplomaten am 28. Mai 2018 in Zürichs Universität über die «Beziehungen Schweiz-EU» angekündigt. Interessierte wurden aufgrund «beschränkter Platzzahl» aufgefordert, frühzeitig zu erscheinen.

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Bis fünf Minuten vor Beginn wurden im Auditorium Maximum der Alma Mater allerdings bloss ziemlich gelichtete Reihen registriert: Zürichs Jugend scheint an Berns Verhandlungen zum Rahmenvertrag mit Brüssel kaum interessiert zu sein.

Dann allerdings erschien der Referent – gefolgt von Zürichs etwa vierzig- bis fünfzigköpfiger Elite – nach dem gemeinsamen Apéro in guter Stimmung. So gelang es, zumindest die vordere Hälfte des Hörsaals ziemlich zu füllen – wenn auch nicht durch Zürichs studentische Jugend.

Unveränderte Positionen

Für Staatssekretär Balzaretti sind es vor allem die Exportinteressen der Schweiz, die unserem Land die «institutionelle Anbindung» an den Beschlussfassungs-Apparat Brüssels schmackhaft machen sollten. Die EU verlangte diese «institutionelle Anbindung» mit offiziellem Brief am 21. Dezember 2012 – andernfalls gebe es keine weiteren bilateralen Verträge mehr. Seither – also seit gut fünf Jahren – wird verhandelt: Ein Rahmenvertrag soll das EU-Begehren um institutionelle Anbindung der Schweiz erfüllen.

Mit drei gewichtigen Zugeständnissen – gegen null Zugeständnisse Brüssels – wollte die Schweiz ursprünglich bereits ein halbes Jahr nach Verhandlungsbeginn die EU-Forderung erfüllen. Die Zugeständnisse sind festgehalten in einem Vorvertrag («Non Paper»), der von den Verhandlungsführern beider Seiten – selbstverständlich mit dem Einverständnis ihrer Regierungen im Rücken – am 13. Mai 2013 unterzeichnet worden ist.

Der Schweizer Bundesrat erklärte sich in diesem Vorvertrag einverstanden damit, dass die Schweiz künftig alle von Brüssel als «binnenmarktrelevant» etikettierten Beschlüsse «automatisch» oder «dynamisch», sicher aber völlig unverändert übernehmen werde. So, als wäre sie Untertanin der EU-Bürokratie.

Bei Meinungsverschiedenheiten will Bundesbern dem EU-Gerichtshof zu Luxemburg das letzte, nicht mehr anfechtbare Wort zugestehen. Und wenn sie ein Luxemburger Urteil einmal nicht übernehmen könne, sei Brüssel berechtigt, gegen die Schweiz angemessene Sanktionen – also Strafmassnahmen! – zu erlassen. Dies verankerte Bundesbern als Schweizer Vertragsziel Mitte Mai 2013 im Vorvertrag.

Der Handelsaustausch

Dass der wirtschaftliche Austausch zwischen Bern und Brüssel noch immer von grosser Bedeutung ist, ist eigentlich unbestritten: Heute – Grossbritannien miteingerechnet – erfolgt gegen fünfzig Prozent des Schweizer Aussenhandels mit der EU. Vor Abschluss des ersten Pakets bilateraler Verträge, 1999, war sein Anteil am gesamten Schweizer Aussenhandel allerdings prozentual wesentlich höher: Rund zwei Drittel des gesamten Handelsverkehrs wurden damals – vor Institutionalisierung des bilateralen Wegs – noch mit der EU abgewickelt, obwohl diese 1999 – vor ihrer Osterweiterung – noch wesentlich kleiner war als heute.

Nach durchgeführtem Brexit dürfte der Schweizer Aussenhandel mit der EU auf rund vierzig Prozent absacken. Wie gesagt: Noch immer wichtig, allerdings mit seit Jahren sinkender Tendenz.

Völlig unerwähnt blieb im Referat von Staatssekretär Balzaretti, dass die Schweiz seit Jahrzehnten aus der EU deutlich mehr Produkte und Dienstleistungen bezieht, als sie dorthin exportiert. Sie ist also nicht Bittstellerin. Sie ist potente – und zahlungsfähige – Kundin der EU. Inwiefern diese Erfolgszahlen verbessert würden, wenn sich die Schweiz dem wankenden Riesen Brüssel vorbehaltlos unterwürfe, wurde aus Balzarettis Plädoyer für den Rahmenvertrag allerdings nicht klar.

Ein neues Ziel

Stattdessen konnten die Zuhörer zur Kenntnis nehmen, dass Bundesbern seine bisherigen Verhandlungsziele durch ein neues ergänzt hat.

Einige erinnern sich wohl: Als sich Bern anlässlich des Staatsbesuchs von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im vergangenen November nicht zu sofortigem Abschluss des Rahmenvertrags mittels Zustimmung zu allen darin enthaltenen EU-Forderungen herbeiliess, mutierte die EU flugs zur Erpresserin. Sie versagte den Schweizer Börsen jene Äquivalenz, die sie allen anderen Börsen zivilisierter Nicht-EU-Mitgliedstaaten selbstverständlich zugestanden hat. Ein Affront mit Erpressungscharakter, der Bundesbern zu ungewohnt scharfer Reaktion veranlasste: Sich als kampfesdurstige Löwin vor den Medien präsentierend, geisselte die damalige Bundespräsidentin Doris Leuthard die «Diskriminierung» der Schweiz durch Brüssels Schikane demonstrativ. Das ungerechte Vorgehen der EU werde «Gegenmassnahmen» auslösen: Mindestens die Bezahlung der von Brüssel eingeforderten zweiten Kohäsionsmilliarde werde auf Eis gelegt.

Dass Frau Leuthard zu solch geharnischter Ankündigung keine Fragen seitens der sie hofierenden Bundeshauspresse zuliess, nährte von Anfang an den Verdacht, dass die von Juncker kurz zuvor noch Beleckte wohl nur allzu bald wieder in die ihr gegenüber Brüssel seit Jahren zusagende Rolle des um Gefälligkeiten bettelnden Mäuschens zurückfallen werde. In der Tat: Die Kohäsionsmilliarde (eigentlich eine Schuldenlöcher-Stopfmilliarde für vom Bankrott bedrohte EU-Südländer) wurde wenige Wochen nach dem aufgeplusterten Auftritt kleinlaut bezahlt.

Und jetzt, erfuhr man von Staatssekretär Balzaretti, versucht der Bundesrat, im Zusammenhang mit den Rahmenvertrags-Verhandlungen die Rücknahme dieser EU-Massnahme – von Erpressung und Diskriminierung spricht das getretene Bundesbern nicht mehr – zu erreichen. Aus den angekündigten Gegenmassnahmen gegen offensichtliche Erpressung – wogegen bei der Welthandelsorganisation WTO formell Klage gegen Brüssel erhoben werden könnte – resultiert also eine zusätzliche Konzession, welche Brüssel vom Bundesrat in Bettelmanier untertänigst unterbreitet werden soll. Eine Offerte an die EU, den Tarif für den Rahmenvertrag – von dem die Schweiz ausser der Beschränkung ihrer Eigenständigkeit ohnehin nichts erwarten kann – in aller Ruhe noch einmal zu erhöhen.

Es geht nicht wirklich vorwärts

In der Diskussion erfuhr man weiter, dass rascher Verhandlungsfortschritt «leider» auf sich warten lasse. Man müsse, räumte Balzaretti ein, gegenüber Brüssel Verständnis aufbringen: Angesichts schwieriger Brexit-Verhandlungen sei es der EU zweifellos unmöglich, der Schweiz gegenüber selbst in Nebenfragen irgend ein Entgegenkommen zu bekunden. Denn jegliches Entgegenkommen würde von den Briten gnadenlos gegen Brüssel ausgenutzt.

Diese Erklärung ist durchaus nachvollziehbar. Sie dürfte den Tatsachen entsprechen. Zur Rede gestellt, weshalb Bundesbern die Verhandlungen mit der EU dennoch mit Ziel «Verhandlungsabschluss im Sommer 2018» führe, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Entgegenkommen seitens der EU erwartet werden könne, blieb Balzaretti unverbindlich. Die Frage, ob Geduld im richtigen Moment nicht auch ein Element diplomatischer Kunst sei, quittierte Balzaretti mit der launischen Bemerkung, er selber gehöre eben nicht zu den «gewöhnlichen Diplomaten». Zürichs zuhörender Elite entlockte dieser Konter hörbares Schmunzeln. Ob das Bekenntnis zu unkonventioneller Verhandlungstaktik der Schweiz irgend welchen Erfolg zu verschaffen vermag, blieb freilich unerwähnt – was den Glauben an Brüssel bei Zürichs Elite dennoch nicht zu erschüttern vermag.

Immerhin räumte Balzaretti noch ein, dass der Bundesrat am Verhandlungsabschluss Sommer 2018 zwar festhalte. Das heisse aber nicht, dass das, was bis dann zu erreichen sei, bereits der Abstimmungsvorlage entspreche, die danach in der Schweiz in den Beratungs- und Beschlussfassungsprozess überführt werden könne.

Ob die ihm folgenden Zuhörer – grossmehrheitlich überzeugte EU-Anbindungsbefürworter – aus dieser Ankündigung klüger geworden sind?

EU-No / US

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