Bundesberns Lügen und Märchen zur EU-Politik

Das Komitee EU-No erarbeitete vor rund drei Jahren erstmals ein Papier, das offensichtliche Fehlinformationen Bundesberns zum Verhältnis Schweiz-EU nach Stichworten in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet, richtiggestellt und gegebenenfalls kurz kommentiert hat. Dieses Papier wurde im Lauf des Jahres 2018 vollständig überarbeitet, teilweise aktualisiert und durch neue «Müsterchen» aus den zurückliegenden Monaten ergänzt. Das EU-No-Bulletin wird den Inhalt dieses Papiers in mehreren Folgen seinen Lesern zugänglich machen.

Im erwähnten Papier weisen Anmerkungen auf die Quellen hin, die den einzelnen Aussagen zugrunde liegen. Den Zugang zu diesen Quellen erhalten Sie via eu-no.ch/luegenpapier.

Bankgeheimnis / Schengen

So wurde die Öffentlichkeit informiert:

«Die Teilnahme an Schengen bringt wirtschaftliche Vorteile. So wird das Bankgeheimnis für die direkten Steuern vertraglich abgesichert.» (Abstimmungsbotschaft, 5. Juni 2005)

Die Tatsachen:

«Wenn wir den Marktzutritt in der EU wollen, müssen wir auch die anderen Mechanismen der EU übernehmen, beispielsweise den Informationsaustausch.» (Eveline Widmer-Schlumpf am 11.2.2010

Der wenige Jahre nach dem Schengen-Vertrag von der Schweiz akzeptierte Informationsaustausch von Bankdaten insbesondere mit EU-, aber auch mit anderen Staaten hat das Bankgeheimnis beerdigt.

 

Bilateraler Weg / Sicherung des bilateralen Wegs

So wurde die Öffentlichkeit informiert:

«Für die Sicherung des bilateralen Wegs – für diese positive Perspektive – lohnt es sich einzustehen.» (Bundesrat Didier Burkhalter begründet so am 10.10.2013 die Zustimmung des Bundesrats zum von der EU verlangten Rahmenabkommen mit Brüssel)

Die Tatsachen:

Der Rahmenvertrag zerstört den bilateralen Weg. Die Schweiz wird mit dem Rahmenvertrag von der bisherigen Vertragspartnerin auf gleicher Augenhöhe abgewertet zur Befehlsempfängerin, die Brüsseler Weisungen automatisch zu übernehmen hat.

 

«Bilaterale III», «Marktzugangsabkommen», «Rahmenabkommen»

So wurde die Öffentlichkeit informiert:

«Die Stärkung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs, was auch den allfälligen Abschluss neuer Marktzugangsabkommen mit der EU umfasst, ist von zentraler Bedeutung für die Schweiz».» («Überblick» des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten)

Die Tatsachen:

«Die WTO ist die Grundlage unserer Aussenwirtschaftspolitik. Alle anderen Handelsvereinbarungen basieren auf den WTO-Grundsätzen.» (Bundesrat Johann Schneider-Ammann am 8.12.2013).

«Selbst, wenn die Bilateralen Verträge in dem Worst-Case-Szenario wegfallen würden, könnte die EU nicht einfach WTO-widrige Handelsschranken errichten. Denn 95 Prozent unseres Wirtschaftsverkehrs mit der EU ist Gatt/WTO-konsolidiert und kann nicht mit Sanktionen belegt werden.» (Rudolf H. Strahm, Schweizer Ökonom und SP-Politiker am 30.12.2014)

 

Bruttoinlandprodukt BIP

So wurde die Öffentlichkeit informiert:

«Die Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU bringen der Schweiz jedes Jahr 5,5 bis 17 Milliarden Franken ein. Ohne die Bilateralen I wäre das Bruttoinlandprodukt (BIP) entsprechend tiefer.» (Aussage des Leiters der Wirtschaftspolitik im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), Eric Scheidegger, am 15.11.2014 in der «Schweiz am Sonntag»)

Die Tatsachen:

In Wahrheit resultiert diese Wertschöpfung vor allem aus dem Freihandelsabkommen 1972. Festzuhalten ist ausserdem, dass der Wertschöpfung Regulierungskosten von um die 60 Milliarden Franken gegenüberstehen – nicht zuletzt aus der Übernahme von EU-Regulierungen.

Nicht eingerechnet sind zudem die massiven Belastungen, die der Wirtschaft aus den von den Gewerkschaften durchgesetzten flankierenden Massnahmen einerseits, aus den explodierenden Sozialkosten im Gefolge der Personenfreizügigkeit andererseits resultieren.

«Die Exekutive vermeidet es in fast allen Verlautbarungen, die für die Wohlstandsbetrachtung massgebliche Pro-Kopf-Perspektive einzunehmen. Stattdessen argumentiert sie meistens mit dem gesamten Bruttoinlandprodukt. Sie blendet aus, dass die Effekte der Bilateralen I und der Personenfreizügigkeit auf das BIP pro Kopf von der Wissenschaft unterschiedlich und teilweise negativ bewertet werden.» Die Wachstumsrate des realen BIP pro Kopf ist nach der Einführung der Personenfreizügigkeit 2007 rekordtief, nämlich bis 2009 um vier Prozent gesunken und hat sich seither nicht wieder erholt. («Handelszeitung», 14. November 2017)

 

Bodenpreise / Mieten / Wohnfläche

So wurde die Öffentlichkeit informiert:

«Belegte eine Person 1980 noch 34 Quadratmeter Wohnfläche, sind es heute rund 50 Quadratmeter.» (Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann erklärt auf der Website am 5.11.2013 die gestiegenen Bodenpreise und Mieten)

Die Tatsachen:

Die Wohnfläche ist seit dem Jahr 2000 fast nicht angestiegen. In Städten wie Zürich oder Luzern nahm die Fläche pro Person sogar ab. Gesamtschweizerisch ist die Wohnfläche auf 45 Quadratmeter gesunken. (Bundesamt für Statistik, 2016).

 

Einwanderungsdruck / Einwanderung

So wurde die Öffentlichkeit informiert:

«Wie die Erfahrungen in der EU zeigen, sind die Ängste […], die Einwandung aus EU-Staaten in die Schweiz werde stark zunehmen, nicht begründet.» Es ist «nicht mit einem Einwanderungsdruck» zu rechnen (Abstimmungsbüchlein zum ersten bilateralen Paket, Abstimmung vom 21. Mai 2000)

Micheline Calmy-Rey zur Befürchtung, es könnte jährlich ein Vielfaches der vom Bundesrat errechneten 10’000 Einwanderer einwandern: «Das ist ein Phantasma.»

Die Tatsachen:

Der jährliche Einwanderungs-Überschuss aus der Europäischen Union in die Schweiz beträgt netto um die 80’000 Personen (Durchschnittszahl 2009-2013). Im Moment geht die Einwanderung zwar zurück, 2017 betrug die Nettozuwanderung aber immer noch 53’221.

 

Erasmus

So wurde die Öffentlichkeit informiert:

«Studenten und Forscherinnen sind die ersten Opfer der von der Schweiz beschlossenen Zuwanderungsbeschränkung.» (SRF, Rendez-vous, 17.02.2014, 12:30 Uhr)

Die Tatsachen:

Der Bundesrat hat bereits im Januar 2014 einen Abbruch der Verhandlungen mit der EU erwogen. Die EU hatte den Preis für die Schweizer Teilnahme zuvor massiv erhöht. Das Abstimmungsresultat gegen die Masseneinwanderung brachte entgegen der erhobenen Wehklagen faktisch kaum einen einzigen Studierenden um sein Austauschsemester.

 

EU-Beitritt

So wurde die Öffentlichkeit informiert:

Bundesrätin Micheline Calmy-Rey sagte an einer Pressekonferenz am 24. April 2003: «Zudem entsprechen die Bilateralen Verhandlungen II der längerfristigen Europastrategie des Bundesrats. (…) Indem wir die bilateralen Beziehungen zur EU intensivieren, können wir den Boden für den EU-Beitritt bereiten.»

Die Tatsachen:

Bundesrätin Micheline Calmy-Rey bestätigte mit dieser Erklärung die wahren Absichten des Bundesrats bezüglich EU-Beitritt. Sie gelten seit 1992: «Der Beitritt zur Europäischen Union ist und bleibt das Ziel des Bundesrates.» Sekundiert wird der Bundesrat dabei von der EU: Viviane Reding, EU-Kommissions-Vizepräsidentin bis 2014, hält fest, dass die Zeit des bilateralen Weges vorbei sei.

 

Bulletin zum herunterladen (PDF)

 

Kommentare

  1. Der Aggressor hat das Ziel, das Land Schweiz „juristisch“ zu übernehmen. Das Gleiche was Hitler 1939 – 1945 aus taktischen Gründen unterlassen hat. Nur soll es heute auf „gewaltlosem“ Weg – also durch Juristen und den Einsatz von „Völkerrecht“ – umgesetzt werden und nicht mehr militärisch. Das ganze Detailgeplänkel blendet nur diese Tatsache aus.

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