Schiedsgerichts-Lösung ist populär – solange EU-Gericht nicht erwähnt wird.

«Cassis’ EU-Strategie stösst auf Zustimmung», titelte die «NZZ am Sonntag» über die neuste Umfrage, die der Basler Pharma-Verband Interpharma in Auftrag gegeben hatte. Eine «klare Mehrheit» spreche sich für ein Schiedsgericht aus. Genau besehen beträgt sie allerdings bloss 54 Prozent, bei einem möglichen Fehler von zwei Prozent (siehe Kasten am Schluss). Die Zeitung sieht darin die Bestätigung, dass ein Schiedsgericht bei einer Abstimmung mehrheitsfähig sei.

von Dominik Feusi, Bundeshausredaktor Basler Zeitung

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Das Schiedsgericht wurde gegenüber den per Telefon Befragten als «gemeinsames Schiedsgericht mit Schweizer und EU-Richtern, falls man sich im gemischten Ausschuss nicht einig wird» erklärt. Der Teufel steckt aber auch hier im Detail: Wie Bundesrat Cassis Anfang März vor den Medien darlegte, würde das Schiedsgericht nämlich nur dann tatsächlich Recht sprechen, wenn es sich nicht um EU-Recht handelte. Gemäss dem Zürcher Europarechtler Matthias Oesch geht es allerdings immer um EU-Recht. In der Sendung «Arena» des Schweizer Fernsehens sagte er, dass alles Recht des Binnenmarkts letztlich vom Gerichtshof der EU ausgelegt werde: «Wir werden nicht am EuGH vorbeikommen», und der Gerichtshof der EU werde «permanent eine Rolle spielen».

Lückenhafte Fragestellung

Diese Tatsache war in der Frage allerdings nicht enthalten. Sie dürfte aber in einem Abstimmungskampf ein wichtiges Argument der Gegner eines Rahmenabkommens darstellen. Wie unbeliebt die EU-Richter sind, lässt sich ebenfalls aus der gestern veröffentlichten Umfrage herauslesen. Dieser Variante stimmten nur gerade vier Prozent der Befragten zu. Gar nicht abgefragt wurde eine Streitschlichtung durch den Gerichtshof der Efta.

Ähnliches lässt sich bei der Frage zum Nachvollzug von EU-Recht sagen. In der entsprechenden Frage ist ausschliesslich von «Normen» die Rede, die es aufgrund technischer Entwicklungen brauche. Deren «nicht automatische, aber verpflichtende» Übernahme wird von zwei Dritteln der Befragten befürwortet. Das ist keine Überraschung, denn die Bevölkerung dürfte durchaus differenziert einen Unterschied zwischen der Übernahme von technischen Vorschriften und EU-Recht wie beispielsweise dem neuen Waffenrecht oder einer Ausweitung der Richtlinie über die Personenfreizügigkeit machen.

Die Beispiele zeigen, dass sich Umfragen nicht dazu eignen, vorauszusagen, was dereinst mehrheitsfähig sein könnte, zumal das Rahmenabkommen noch gar nicht auf dem Tisch liegt. Die Argumente, die in einem Abstimmungskampf eine entscheidende Rolle spielen können, lassen sich kaum voraussagen und höchstens unvollständig in eine Frage packen.

Das GfS-Forschungsinstitut, das die Umfrage durchführte, erachtet für die Meinungsbildung über eine politische Frage drei Stadien als entscheidend: erstens die Voraussetzungen weit vor dem Entscheid in Form von Betroffenheit, Interessenlage und Grundhaltungen; zweitens die Bedingungen der Entscheidung, wo das Umfeld und die Kampagnen eine wichtige Rolle spielen; und drittens das Stimmverhalten selber. Doch so weit ist der Prozess noch nicht gediehen.

Kein Problem mit Wirtschaft

Zu den Voraussetzungen bei der Stimmbevölkerung enthält die Studie Interessantes. Der Anteil der Bevölkerung, der in den Bilateralen Vorteile sieht, ist stabil bei knapp 50 Prozent. Nur acht Prozent sehen «nur Vorteile», 41 Prozent bloss «eher Vorteile». Deutlich zugenommen hat die Gruppe, die Vor- und Nachteile gleichzeitig erkennt. Die wirtschaftlichen Argumente für die Bilateralen haben deutlich zugelegt. Neun von zehn Befragten sind voll oder eher damit einverstanden, dass die Bilateralen den Zugang zum Binnenmarkt sichern. Diese Grundhaltung ist nicht neu: Mit der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der EU hatte die Schweiz noch nie ein Problem. Anders sieht es in der Regel aus, wenn es um Politik geht. Dies testet die jetzt veröffentlichte Umfrage jedoch nur zum Teil.

In dieser Haltung liegt der Grund, weshalb die Befürworter derzeit versuchen, das Rahmenabkommen als Wirtschaftsabkommen darzustellen, obwohl es ebenso um Politik geht. Es laufen bereits jetzt millionenschwere Kampagnen, beispielsweise des Wirtschaftsdachverbandes Economiesuisse, um die Bilateralen und das Rahmenabkommen als bloss wirtschaftlich darzustellen. Das Problem bei dieser Argumentation ist einerseits das Abkommen über die Personenfreizügigkeit und andererseits das Abkommen von Schengen/Dublin, die klar einen politischen Charakter haben. Es ist deshalb kaum Zufall, dass die EU-Gegner genau diese beiden politischen Abkommen nächstes Jahr an die Urne bringen wollen: das Abkommen zu Schengen über ein Referendum gegen die Übernahme des EU-Waffenrechtes und die Personenfreizügigkeit durch eine entsprechende Volksinitiative. Ob die aktuelle Grundhaltung in der Bevölkerung den Meinungsbildungsprozess übersteht, ist offen.

EU-Beitritt so unbeliebt wie noch nie seit 2015

Das Schweizer Volk sieht laut einer Umfrage den Europakurs von Bundesrat Ignazio Cassis positiver als unter dessen Vorgänger Didier Burkhalter. Demnach ist eine knappe Mehrheit der Bevölkerung bereit, sich auf eine verbindliche Streitschlichtung mit der EU einzulassen, sofern die Mitsprache garantiert ist. In der Frage, wie Streits zwischen der Schweiz und der EU künftig gelöst werden sollen, spricht sich eine klare Mehrheit für ein Schiedsgericht und verbindliche Regeln aus.

In der von der «NZZ am Sonntag» publizierten repräsentativen Umfrage des Forschungsinstituts GfS Bern erhielt der Vorschlag für ein Schiedsgericht die Zustimmung von 54 Prozent der Befragten. Auf 35 Prozent kam das heutige System, in dem ein gemischter Ausschuss aus Vertretern von EU und Bund Streitigkeiten im Rahmen der Bilateralen diskutiert, Lösungen aber nur bei Einigkeit verbindlich beschlossen werden können. Nur vier Prozent der Befragten wünschten sich den Europäischen Gerichtshof als zentrale Entscheidungsinstanz. Noch nie seit der ersten Befragung Anfang 2015 haben so wenig Befragte (13 Prozent) einen EU-Beitritt befürwortet.

Erstellt wurde die Umfrage vom Forschungsinstitut GfS Bern im Auftrag des Verbands Interpharma. Befragt wurden für die Analyse vom März und April 2500 Personen. Der Fehlerbereich liegt bei maximal zwei Prozent.

EU-No

Quellenhinweis: Basler Zeitung, 30. April 2018

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