Unwillkommene Korrekturmeldung wird tief gestapelt

Eine Radio-Meldung, wonach der Rohstoff-Konzern Weatherford die Schweiz verlassen wolle als Reaktion auf das Ja von Volk und Ständen zur Initiative gegen die Masseneinwanderung, wurde von der Beschwerdeinstanz als Irreführung der Zuhörerschaft scharf kritisiert.

EU-NO Newsletter vom 19. März 2015

Erreichte diese Kritik die Öffentlichkeit insgesamt auch kaum, so berichtete immerhin das «Europa-Magazin» darüber, das sich seinerseits auf einen in der Basellandschaftlichen Zeitung erschienenen Artikel berief. Wörtlich meldete das Europa-Magazin:

«Die „Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen“ (UBI) hat die Beschwerde der SVP gegen die Nachrichtensendung „HeuteMorgen“ von SRF 1 gutgeheissen. Die Sendung hat ihren Zuhörern einen falschen Eindruck vermittelt.

„Ein grosses Unternehmen kehrt der Schweiz den Rücken“ beginnt die Sendung „HeuteMorgen“ auf SRF1. Die Erklärung folgt im nächsten Satz: „Die Rede ist von Weatherford, einem Konzern in der Rohstoffbranche, der die Schweiz verlässt, unter anderem wegen der Zuwanderungsinitiative.“ Weitere zwei Mal wird die Masseneinwanderungsinitiative der SVP in Zusammenhang mit dem Wegzug von „Weatherford“ gebracht.

Gegen diese Formulierung hat die SVP Beschwerde eingereicht. „Die Sendung vermittle den Eindruck, dass sich Radio SRF 1 dabei auf offizielle Verlautbarungen von Weatherford stützte“ ist aus der Medienmitteilung der „Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen“ (UBI) zu entnehmen. „Darin findet sich jedoch kein Beleg dafür, dass die Masseneinwanderungsinitiative tatsächlich eine wesentliche Rolle für den Wegzug des Unternehmens gespielt hat“ führt das UBI aus und heisst somit die Beschwerde der SVP gut.

„Die Zuhörerschaft wurde“, so heisst es im Bericht weiter, „durch die dreimalige Erwähnung der Masseneinwanderungsinitiative der SVP als Grund für den Wegzug von Weatherford irregeführt. Der Beitrag hat daher das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.“ Die Beschwerde wurde mit acht zu einer Stimme gutgeheissen. Die Sendung „HeuteMorgen“ hat nun 30 Tage Zeit, die Beschwerdeinstanz über getroffene Massnahmen zur Behebung des Mangels respektive zur Vermeidung ähnlicher Verletzungen in der Zukunft zu orientieren.»

 

(Quelle: Europa-Magazin 2/14, Basellandschaftliche Zeitung, 12. Dezember 2014)

 

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