Unhaltbare Propaganda aus dem Bundeshaus

Der Bundesrat beschwört die Öffentlichkeit, den von Brüssel zwecks «institutioneller  Einbindung» der Schweiz in die EU-Strukturen gebieterisch geforderten Rahmenvertrag als «Erneuerung des bilateralen Wegs» mit der EU zu erkennen und gutzuheissen. Damit täuscht er die Öffentlichkeit: Zweck des von Brüssel geforderten Rahmenvertrags ist nicht die Erneuerung, vielmehr die Zerstörung des bilateralen Wegs mittels Unterwerfung einer jeglicher Mitbestimmung beraubten Schweiz unter alle Beschlussfassungs-Prozesse Brüssels.

EU-NO Newsletter vom 3. September 2015

Bilaterale Verhandlungspartner anerkennen sich gegenseitig als eigenständige, souveräne, gleichberechtigte Nationen bzw. Staatenverbindungen. Bilaterale Verhandlungen werden von den Verhandlungspartnern auf gleicher Augenhöhe geführt. Ziel ist dabei, gemeinsam festgestellte Probleme im Rahmen eines gleichgewichtigen Nehmens und Gebens unter gleichberechtigten Partnern zu lösen.

Im Dezember 2012 gab die EU der Schweiz kategorisch zu verstehen, sie sei fortan nur noch zu bilateralen Verträgen bereit, wenn sich Bern zuvor in die EU «institutionell einbinden» lasse. Der Schweiz wurde bedeutet, dass «institutionelle Einbindung» dann erreicht sei, wenn unser Land von der EU allein getroffene Beschlüsse und Vereinbarungen zu Sachverhalten, die von bestehenden oder künftigen bilateralen Verträgen irgendwie berührt werden, automatisch – ohne jede Mitbestimmung – zu übernehmen bereit sei. Bei allfällig auftretenden Meinungsverschiedenheiten hätte die Schweiz Urteile des EU-Gerichtshofs ohne jede Rekursmöglichkeit vorbehaltlos zu akzeptieren. Tut sie das nicht, hätte Brüssel das Recht, Sanktionen, also Strafmassnahmen gegen die Schweiz zu erlassen. So steht es im Vorvertrag, er zum geplanten Rahmenvertrag am 13. Mai 2013 zwischen Brüssel und Bern durch die beiden damaligen Chefunterhändler unterzeichnet worden ist.

Damit wäre es vorbei mit Verhandlungen unter gleichberechtigten Partnern. Die Schweiz hätte vielmehr, einem unterworfenen Staat oder einer Kolonie vergleichbar, widerspruchslos hinzunehmen, was Brüssel einseitig befiehlt. Solche Unterwerfungs-Haltung als «Erneuerung» oder «Wiederbelebung» des bilateralen Wegs zu bezeichnen, grenzt an Betrug der Öffentlichkeit. Der von Brüssel geforderte Rahmenvertrag ist in Wahrheit ein Unterwerfungsvertrag, welcher die Schweiz der EU gegenüber all ihrer Souveränität beraubt.

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