Die Parlamentswahlen haben vordergründig wenig direkten Einfluss auf das Rahmenabkommen, denn Parlament und Bundesrat werden so oder so nach den Wahlen das institutionelle Abkommen rasch unterzeichnen wollen. Wichtig ist aber, das Parlament entscheidet abschliessend, ob und wie der Rahmenvertrag dem Volk vorgelegt wird. Obwohl es offensichtlich ist, dass das Abkommen ein obligatorisches Referendum braucht, werden im Hintergrund Planspiele geschmiedet, das Abkommen ohne oder nur mit einem einfachen Referendum durchzuboxen. Darum ist es eben doch entscheidend, wer im Herbst ins Parlament einziehen wird.

Rahmenabkommen wird nach den Wahlen durchgewunken
Für die Eigenständigkeit der Schweiz wäre es ideal, wenn im Herbst das Parlament mit Gegner des Rahmenabkommens besetzt wird. Es ist aber leider davon auszugehen, dass nach den Wahlen Bundesrat und Parlament sehr rasch das Abkommen absegnen werden. Wir müssen damit rechnen, dass die Parteien, Kantone und Gewerkschaften am Schluss noch kippen und eine Unterzeichnung des Rahmenvertrages befürworten werden. Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass eigentlich alle politischen Akteure und Parteien – ausser die SVP – den Kern des Abkommens gar nicht mehr in Frage stellen. Automatische Rechtsübernahme, der EU-Gerichtshof als Schiedsrichter, Sanktionen und Guillotinen wären die Folgen für die Schweiz.

Parlament entscheidet endgültig über Volksabstimmung
Viel brisanter und relevanter ist, dass das Parlament abschliessend und nicht anfechtbar darüber entscheiden wird, ob und welches Referendum es geben wird. Dabei sollte mit unserem Demokratieverständnis auch klar sein, welches Referendum zum Zuge kommen sollte: Es braucht ein obligatorisches Referendum, ohne Unterschriftensammlung, mit Volks- und Ständemehr! Denn dieses Abkommen verändert unsere Verfassung, betrifft die Kantone und zerstört unsere direkte Demokratie. Beim Freihandelsabkommen mit der EU von 1972 und beim EWR 1992 war das Parlament und der Bundesrat noch ehrlich zum Schweizer Volk. Sie haben die Abkommen dem obligatorischen Referendum unterstellt. Bei den Bilateralen I und II haben die politischen Eliten begonnen aus abstimmungstaktischen Gründen nur noch das fakultative Referendum vorzusehen, wo man als Gegner mühsam Unterschriften sammeln muss und das Kantonsmehr nicht zum Tragen kommt.  Es ist davon auszugehen, dass dies wieder stattfinden wird. Darum sind die Parlamentswahlen im Herbst so wegweisend für die Schweiz.
Wählen Sie Kandidatinnen und Kandidaten, die das Abkommen ablehnen oder zumindest so ehrlich sind und wegen seiner grossen Bedeutung das Abkommen dem Verfassungsreferendum unterstellen.

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Kommentare

  1. Es ist traurig aber wahr,dass wir in einem Zeitalter angelangt sind in dem richtige Demokratie den Wert verloren hat. Dummheit ist der Weitsicht gewichen. Taschenfüllen hat Hochkonjuktur ,das Volkswohl ist dem Politpöbel egal. Auf Schwule und Lesben wir mehr geachtet als aufs eigene Land. Der Wohlstand hinterlässt Spuren die eine neue Ära anbrechen lassen. Sollten wir uns der EU Diktatur unterwerfen, haben den Untergang eingeläutet. Das Volk wird auf der ganzen Linie verlieren und einige wenige werden gewinnen. Ein paar unbrauchbare Politiker werden EU Jobs ohne viel Arbeit ,guter Bezahlung und keiner Verantwortung dankend annehmen.
    Wer das nicht will muss in Zukunft seinen Willen an Abstimmungen bekunden. Jammern danach bringt nichts mehr!!

  2. Von oben nach unten entscheiden, das geht für eine EU, aber nicht für eine echte, schweizerische Demokratie. Dies zu bekämpfen gilt es an den Wahlen im Herbst oder bei einem obligatorischen Referendum. Den Haufen der Parlamentarier dies zu entscheiden, ob wir den Rahmenvertrag annehmen wollen, geht gar nicht! Wir werden von unten nach oben entscheiden was wir wollen. Kämpfen wir dafür!

  3. Meine Meinung:
    Wer die Bundesverfassung missachtet, ist GEGEN die Schweiz!
    Das betrifft alle Bundesrichter, alle andern Richter und alle Politikern – Bundesräte, Kantonsräte und Gemeinderäte.
    Wer diese Bundesverfassung zerstören will, ist ein Landesverräter. Das hatte damals besondere Bedeutung im letzen Weltkrieg. Landesverräter wurden damals hart bestraft.

    Was steht in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft?
    Ausschnitte aus der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (Stand am 18. Mai 2014:

    Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des
    Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.
    Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.
    Die politischen Rechte sind gewährleistet.
    Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen.
    Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und ver- pflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.
    Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Aus- genommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.
    Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.
    Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.
    Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.
    Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist.
    Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für ihre Wohlfahrt.
    Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung.
    Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung.
    Ausländerinnen und Ausländer können aus der Schweiz ausgewiesen werden,
    wenn sie die Sicherheit des Landes gefährden.
    Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar.
    Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familien- nachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.
    Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung
1 100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröf-
    fentlichung ihrer Initiative eine Teilrevision der Bundesverfassung verlangen.
    Obligatorisches Referendum
1 Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:
    a. die Änderungen der Bundesverfassung; 

    Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet:
    a. die Volksinitiativen auf Totalrevision der Bundesverfassung;
    Der Bund haftet für Schäden, die seine Organe in Ausübung amtlicher Tätigkeiten
    widerrechtlich verursachen.
    Vernehmlassungsverfahren
    Die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise werden bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse und anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen zur Stellungnahme eingeladen.
    Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus.
    Die Bundesversammlung hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:
    Sie trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhän- gigkeit und der Neutralität der Schweiz.
    Sie trifft Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. 

    Der Bundesrat informiert die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit
    Wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert, kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen.
    Äussere und innere Sicherheit
1 Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unab-
    hängigkeit und der Neutralität der Schweiz.
    Stellung des Bundesgerichts
1 Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes.
    Totalrevision der Bundesverfassung
    Geht die Initiative vom Volk aus oder sind sich die beiden Räte uneinig, so entscheidet das Volk über die Durchführung der Totalrevision.

  4. Das Gehört auch noch dazu: Die Gesinnung der Presse und Parteien in der Schweiz:

    Artikel in der SonntagsZeitung von Tamedia: Bund zahlt CO2-Millionen an Martullo-Blocher.

    Jeder Journalist weiss, dass man mit Überschriften grosse Teile der Leserschaft positiv und NEGATIV beeinflussen kann.
    So ist es nicht verwunderlich, wenn Frau Martullo-Blocher von der SVP statt die Ems-Chemie im Titel erwähnt wird. Klar ist anzunehmen, dass nur die Firma Ems-Werke für ihren Einsatz belohnt wurde.
    Wenn schon die Zahlungen neutral negativ kommentiert werden sollen, dann müsste die Swiss Krono AG, die mehr als dreimal soviel bekommen hat, im Titel erscheinen – dann aber auch namentlich dazu deren Besitzer oder Vorstand. Nein, es muss allein Frau Martullo-Blocher sein.
    Die stark linkslastige SonntagsZeitung von Tamedia denkt eben schon intensiv an die kommenden National- und Ständeratswahlen im Herbst. Und da muss ganz „neutral“ gesteuert werden. Es ist ja jetzt schon bekannt, dass alle linkslastigen Parteien, bis hin zur FDP, zusammen halten werden, wie damals bei der Abwahl vom damaligen Bundesrat Blocher.
    Wichtig ist, dass die SVP geschädigt wird – das Überleben der eigenständigen Schweiz ist nebensächlich.

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