eu-no.ch INFO vom 13.02.2014

Das Ja zur Initiative gegen die Masseneinwanderung war ein Entscheid für schweizerische Selbstbestimmung in der Einwanderungspolitik.

Der vom Bundesrat angestrebte «Rahmenvertrag», der die «institutionelle Einbindung» der Schweiz in den EU-Apparat herbeiführen soll, bezweckt u.a. die Preisgabe jeglicher Selbstbestimmung in sämtlichen Belangen, die in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft in irgend einen Zusammenhang mit bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU gebracht werden können.

In all diesen Belangen will die Schweiz gemäss Rahmenvertrag künftig das geltende sowie neugeschaffenes EU-Recht als auch für die Schweiz verbindlich vorbehaltlos anerkennen.

Sollten in irgend einem derartigen Zusammenhang Auslegungsdifferenzen zwischen der Schweiz und der EU entstehen, anerkennt die Schweiz den EU-Gerichtshof als letztinstanzliches Entscheidungsorgan zur Beseitigung der entstandenen Differenzen.

Die mit dem Rahmenvertrag beabsichtigte Preisgabe von Selbstbestimmung steht damit in diametralem Gegensatz zum Entscheid des Schweizervolkes vom 9. Februar 2014, in dem die Schweiz das Selbstbestimmungsrecht in der Immigrationspolitik zurückverlangt hat.

Immigration ist ein Politikbereich, der von den bilateralen Verträgen zweifellos mehrfach berührt wird, insbesondere im Vertrag über die Personenfreizügigkeit sowie in den Schengen- und Dublin-Verträgen.

Tritt die Schweiz mit dem Rahmenvertrag ihr Selbstbestimmungsrecht in allen Fragen, die von bilateralen Verträgen berührt werden, an Brüssel ab, dann öffnet sie Brüssel gegebenenfalls sogar die Möglichkeit, den Schweizer Entscheid vom 9. Februar 2014 rückgängig zu machen.

Ein Grund mehr, diesen Rahmenvertrag unbedingt zu verhindern.

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