EU-No lehnt schleichendes Rahmenabkommen ab

Der Bundesrat hat letzte Woche seine neuen Stossrichtungen in der EU-Politik kommuniziert. Unter dem Deckmantel Bilaterale III sollen nach wie vor institutionelle Mechanismen verankert werden, welche die Schweizer Souveränität untergraben. Neu soll gemäss Bundesrat die institutionelle Anbindung an das EU-Recht und an die EU-Strukturen zerstückelt in den einzelnen Themengebieten und einzelnen Verträgen geregelt werden. Damit wird alter Wein in neuen Schläuchen präsentiert. Es werden neue Namen fabriziert, die aber immer noch das gleiche Bewirken: einen schleichenden EU-Beitritt!

Das Komitee EU-No lehnt diese Zerstückelung ab und verlangt vom Bundesrat, dass er der EU unmissverständlich kommuniziert, dass die Schweiz weder in horizontaler (Rahmenabkommen), noch in vertikaler (neues Vorgehen des Bundesrates) Form eine Rechtsübernahme oder Unterstellung unter ein fremdes Gericht will. Die Schweiz ist nicht Mitglied des EU-Binnenmarktes und muss daher frei bleiben, sein Recht und die Politik insbesondere im Bereich Wirtschaft und Soziales zu gestalten. Zudem bietet der Bundesrat der EU offenbar voreilig und unterwürfig an, die umstrittenen, aber bisher autonomen Kohäsionsbeiträge in regelmässige Ablass-Zahlungen umzuwandeln.

Das Parlament hat diesbezüglich 2015 eine Motion mit folgendem Inhalt verabschiedet: (13.4117 «Strategische Positionen zum Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union»):

1. Der EU ist unmissverständlich darzulegen, dass die Schweiz ein von der EU unabhängiger Staat ist. Die Schweiz will der EU weder auf direktem noch auf indirektem Weg beitreten.

2. Die Schweiz unterhält mit der EU Beziehungen auf vertraglicher Ebene, insbesondere, um den gegenseitigen Marktzutritt zu erleichtern. Aber die Schweiz ist nicht Mitglied des europäischen Binnenmarktes und hat auch nicht die Absicht, dies zu werden.

3. Die Schweiz schliesst keine Verträge ab, die ihre Souveränität generell rechtlich oder faktisch einschränken. Insbesondere kann und wird sich die Schweiz nicht verpflichten, das zukünftige EU-Recht in heutigen oder in künftigen bilateralen Verträgen automatisch zu übernehmen und sich der EU- oder der EWR-Gerichtsbarkeit zu unterstellen.

Kontakt:
Werner Gartenmann, AUNS, werner.gartenmann@auns.ch, 079 222 79 73
Urs Vögeli, Geschäftsführer EU-No, info@eu-no.ch, 079 598 22 75

 

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Kommentare

  1. Die Ukrainer kämpfen um ihre Unabhängigkeit und die Schweizer Regierung verkauft uns an die EU. Wir bräuchten wieder Politiker die stolz sind auf die Schweiz und ihre Unabhängigkeit.

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