Komitee EU-No: Wie weiter nach dem Etappensieg? 

Der Bundesrat hat im Mai 2021 die Verhandlungen mit der EU über ein institutionelles Ab-kommen (InstA) abgebrochen. Dies ist für das Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt (EU-No) ein grosser Etappensieg. EU-No wurde am 23. Oktober 2013 eigens zum Zweck ge-gründet, das von der EU ausdrücklich gewünschte InstA – auch Rahmenvertrag genannt – zu verhindern. Dieses Abkommen hätte die Hoheit zum Erlass zahlreicher schweizerischer Ge-setze an die EU ausgelagert und den EU-Gerichtshof als endgültig entscheidende Instanz an-erkannt. Das EU-No-Komitee hat bei der Gründung bekannt gegeben, dass es sich auflösen wird, wenn dieses InstA beseitigt ist. 

Die Gefahr dieses verhängnisvollen Eingriffs in die Schweizerische Freiheit und Souveränität ist jedoch noch nicht gebannt. Hinter den Kulissen arbeiten diverse Kreise unermüdlich weiter an diesem Ziel. Auf kurz oder lang wird die Frage nach einer institutionellen Anbindung der Schweiz an die EU wieder zum Thema werden. 

Da die Verhinderung einer solchen Andockung der Schweiz das alleinige Ziel von EU-No war und diese Bedrohung nicht vom Tisch ist, hat sich der Vorstand mit der Frage der Zukunft des Komitees beschäftigt. 

Neben dem EU-No Komitee ist die ebenfalls überparteiliche Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) tätig. Der Vorstand von EU-No hat aufgrund dessen beschlossen, eine Zusammenlegung von AUNS und EU-No zu prüfen. Er erachtet es als zweckmässig, dadurch die Kräfte zu bündeln, um sich in Zukunft wirkungsvoller für die Freiheit, Unabhän-gigkeit und Neutralität einzusetzen und für kommende Volksabstimmungen gewappnet zu sein. Gespräche mit der AUNS werden ergebnisoffen aufgenommen. 

Komitee «Nein zum schleichenden EU-Beitritt» (EU-No) 

Für Rückfragen:
Roger Köppel
Präsident EU-No
roger.koeppel@weltwoche.ch
079 620 80 12 

Kommentare

  1. Beide Institutionen verfolgen das selbe Ziel, nämlich die Schweiz als unabhängiges, freies Land zu erhalten. ich gehe davon aus, dass die meisten engagierten auch Mitglied bei beiden Gremien sind. Gegen eine Fusion ist daher nichts einzuwenden.

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