EU-No Newsletter vom 28. März 2019

An:
Direktion für europäische Angelegenheiten DEA
Bundeshaus Ost
3003 Bern

Konsultation zum Entwurf des institutionellen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union

Stellungnahme Komitee Nein zum schleichenden EU-Beitritt (EU-No)
 

Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne äussern wir uns wie folgt:

Das nun vorliegende institutionelle Rahmenabkommen bestätigt die schlimmsten Befürchtungen. Es bedeutet das Ende des bilateralen Weges sowie eine Unterhöhlung der direkten Demokratie und unseres bewährten Föderalismus. Eine weltoffene und vernetzte Schweiz braucht keine politisch-institutionelle Einbindung und Integration in die EU. Das Rahmenabkommen ist ein Sprungbrett in die EU, eine Unterwerfung unter den EU-Apparat und damit entschieden abzulehnen.

 

Das Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt (EU-No) setzt sich seit einigen Jahren mit dem institutionellen Rahmenabkommen, welches Rechtsetzungskompetenzen an die EU auslagert und die Schweiz fremden Richtern unterstellen will, auseinander. Bis heute gehören dem Komitee rund 7’500 Einzelmitglieder und 133 Organisationen als juristische Mitglieder an. Damit vertritt das Komitee als Dachorganisationen mehr als 300’000 besorgte Menschen aus der ganzen Schweiz, die keine institutionelle Anbindung an die EU-Institutionen wollen.

  1. Staatspolitische Auswirkungen

Das Komitee lehnt die Unterzeichnung des Rahmenabkommens ab, weil es insbesondere staats- und demokratiepolitische Auswirkungen hat, die für uns nicht hinnehmbar sind und die Souveränität und Eigenständigkeit der Schweiz unterlaufen:

  • Rechtsübernahme

Mit dem Rahmenabkommen werden Legislativkompetenzen nach Brüssel ausgelagert. «Dynamische Rechtsübernahme» ist nur ein Tarnbegriff für eine verpflichtende, rasche, voreilige und damit faktisch automatische Rechtsübernahme. Nur die EU kann dabei einseitig Recht abändern. Die EU erlässt die neuen Gesetze und die Schweiz muss sie übernehmen. Das EU-Recht muss sogar provisorisch angewandt werden, falls der innerstaatliche Entscheidungsprozess länger dauern würde. Diese Rechtsübernahme schafft grosse Rechtsunsicherheit und gefährdet die Akzeptanz und Stabilität unserer Rechtsordnung. (Artikel 5, Artikel 13 Absatz 2, Artikel 14 Absatz 2)

  • Rechtsauslegung

Das vorgeschlagene Schiedsgericht ist ein Feigenblatt und ein Ablenkungsmanöver. In Wahrheit wird die Schweiz mit dem Abkommen dem EU-Gerichthofs EuGH unterstellt. Artikel 4 und Artikel 10 Absatz 3 des Abkommens sind dabei unmissverständlich: «Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für das Schiedsgericht verbindlich.» Das geht sogar so weit, dass «die Bestimmungen und Rechtsakte gemäss der vor oder nach der Unterzeichnung des betreffenden Abkommens ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgelegt und angewandt» werden müssen. Der EuGH ist das Gericht der Gegenpartei. Es fehlt ihm die Unparteilichkeit. Judikativkompetenzen werden damit ausgelagert. Damit werden auch langwierige und komplizierte Rechtsverfahren wahrscheinlich, die die Rechtssicherheit in der Schweiz in Frage stellen.

  • Sanktionen und Guillotinen

Mit dem Rahmenabkommen werden zudem neue Sanktionen und Guillotinen installiert. Unter dem Begriff «Ausgleichsmassnahmen» kann die EU gemäss Vertragstext Sanktionen «bis hin zur teilweisen oder vollständigen Suspendierung des betroffenen Abkommens bzw. der betroffenen Abkommen ergreifen» (Artikel 10 Absatz 6). Gleichzeitig wird die bisherige Guillotineklausel (Bilaterale I) zementiert, respektive verstärkt und mit dem Rahmenabkommen sowie mit zukünftigen Abkommen verknüpft (Artikel 22 Absatz 2). Diese Multiplizierung der Guillotine-Klausel und die Sanktionen schmälern unseren zukünftigen Handlungsspielraum und die Erpressbarkeit wird massiv erhöht. Die Schweiz wäre nicht mehr frei.

  • Einbindung in die EU-Bürokratie

Was unter dem Titel «Decision shaping» als neue Mitsprache bei der EU angepriesen wird, ist in Wahrheit eine weitere Einbindung in die EU-Bürokratie und eine Aufblähung unserer eigenen Administration. Es werden etliche neue Gremien eingerichtet. In Artikel 15 wird ein sogenannt «Horizontaler Gemischter Ausschuss» aufgebaut, der über die bisherigen und gut funktionierenden Gemischten Ausschüsse gestellt wird. In Artikel 16 kommt ein «Gemischter parlamentarischer Ausschuss» ins Spiel, so dass die heute schon überlasteten Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch noch zusätzlich Aperos und Sitzungen in Brüssel geniessen können. In der «Gemeinsamen Erklärung EU–Schweiz zu den Handelsabkommen» unter Punkt 10 wird ein neues Beratungsgremium für Handelsfragen auf politischer Ebene eingerichtet. In Artikel 11 des Abkommens wird zudem ein «Dialog» zwischen Bundesgericht und EuGH zur Förderung einer einheitlichen Auslegung eingeführt. Die Reisetätigkeit und Bürokratie werden dadurch nur gestärkt. Die Bundesakteure werden geschickt in die EU-Strukturen integriert und dadurch korrumpiert.

  1. Konkrete Konsequenzen

    Inzwischen wurden von verschiedenen Akteuren, auch durch Studien und Experten belegt, konkrete Auswirkungen des Rahmenabkommens publik. Diese Kritik muss ernst genommen werden:
  • Einen eigenständigen und sozialpartnerschaftlich vereinbarten Arbeitnehmerschutz müsste die Schweiz aufgeben. Der Lohnschutz in der Schweiz wäre nicht mehr gegeben (Protokoll 1).
  • Mit der «Dynamisierung» der Personenfreizügigkeit würde die masslose und grenzenlose Zuwanderung in die Schweiz zementiert. Der Zuwanderung in die Sozialwerke wären keine Grenzen mehr gesetzt. Das Unionsbürgerrecht müsste die Schweiz früher oder später übernehmen. Ausschaffungen von EU-Ausländern würden faktisch verunmöglicht.
  • Der föderalistische Staatsaufbau der Schweiz wäre gefährdet. Die Autonomie der Kantone und Gemeinden würde in vielen Bereichen beschnitten.
  • Das Rahmenabkommen stellt einen einleitenden Schritt für ein Agrarfreihandelsabkommen dar. Die dynamische Rechtsübernahme geht im Bereich Landwirtschaft viel weiter als ein Freihandelsabkommen.
  • Das in der Schweiz geltende Verbot von gentechnisch veränderten Organismen wird mit dem Rahmenabkommen in Frage gestellt. Die EU könnte uns zu Anpassungen zwingen.
  • Mit der bereits vorgespurten und verbindlichen Integration des Freihandelsabkommens von 1972 in das Rahmenabkommen müsste sich die Schweiz an die Handelsregeln und Wirtschaftspolitik der EU angleichen. In jeglicher Hinsicht steht die Schweiz wirtschaftspolitisch und vom Wohlstand her besser da als die EU. Eine solche Angleichung und Nivellierung ist daher für die Schweiz nicht ratsam. Die dynamische Übernahme von EU-Regulierungen würde auch jegliche Bestrebungen im Bereich Deregulierung und Bürokratieabbau in der Schweiz unterlaufen. Zudem wäre die Schweiz noch mehr als heute gezwungen, EU-Wirtschaftssanktionen nachzuvollziehen, was der Neutralität der Schweiz widersprechen kann.
  • Mit der bereits im Rahmenabkommen integrierten Angleichung an die EU im Bereich der «staatlichen Beihilfen» wären sehr viele Politik- und Lebensbereiche ebenfalls von der institutionellen Ankettung an die EU betroffen: Steuerpolitik, Elektrizitäts- und Wasserversorgung, Kantonalbanken, kantonale Gebäudeversicherer, Landwirtschaft, Kultur, Sportförderung, Service Public, öffentliche Spitäler, Standortförderung, Wirtschaftsförderung, Tourismus, Wohnbauförderung, Öffentlicher Verkehr, etc.
  • Obwohl rechtlich nicht verpflichtend, würde sich der Bundesrat mit der Unterzeichnung des Abkommens politisch verpflichten, «autonome Beiträge» an die EU zu zahlen (Präambel und Gemeinsame Erklärung EU–Schweiz zur Kohäsion). Diese Verknüpfung zwischen Rahmenabkommen und weiteren Kohäsionszahlungen lehnen wir entschieden ab.
  1. Forderungen
  • Das EU-No-Komitee fordert deshalb den Bundesrat auf, auf eine Unterzeichnung dieses EU-Diktates zu verzichten. Es ist der EU mitzuteilen, dass die Schweiz sehr gerne mit der EU und den Ländern Europas zusammenarbeitet, jedoch keine politisch-institutionelle Anbindung und Integration wünscht.
  • Der Bundesrat soll ökonomische Chancen und Opportunitäten einer Nicht-Anbindung an die EU aufzeigen und insbesondere wie der Freihandel mit Europa und der Welt sowie die Zusammenarbeit mit Grossbritannien weiter vertieft werden kann.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und grüssen Sie freundlich.

Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt (EU-No)

Präsident                                             Geschäftsführer
Roger Köppel                                      Urs Vögeli
Nationalrat

 

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Nächster Event:

Montag, 1. April 2019, 19:15 – 21:45 Uhr, im Restaurant Rathaus, 4800 Zofingen

EU-No Infoseminar 

Wie schreibe ich Leserbriefe und nutze Social Media zielgerichtet, um das institutionelle Rahmenabkommen mit der EU zu bekämpfen?

Mit Fachexperte Hans Fehr, als Nationalrat (SVP/ZH) und Experte EU-Politik

 

Kommentare

  1. Die Stellungnahme der EU-NO bringt es auf den Punkt. Zusätzlich kann sicher noch festgehalten werden, dass die EU sich in unzulässiger Weise in unsere Innenpolitik einmischt und das wir die Erpressungen von der EU nicht mehr länger dulden sollten. Wer stolz auf die Nation, auf deren Einrichtungen und last but not least die Menschen, die darin Wohnen ist, der kann dem Rahmenabkommen auch diesen Gründen nicht mehr zustimmen.
    Wer einmal erpresst, der erpresst immer wieder. Der Hungen der EU nach Vermögenswerten in der Schweiz wird es dann gestillt sein, wenn die Schweiz Konkurs gegangen ist. Wer mit einer Gangstern in der EU zusammenarbeitet und kooperiert unterstützt eine feindliche Bande, die mittlerweile sogar zu einem verbrecherischen Syndikat gewachsen ist. Die EU ist kein Friedensprojekt mehr, sollte es denn jemals der Fall gewesen sein. Erinnern wir uns doch nur zu gut, welche Konflikte die EU in den letzten Jahren bewirtet hat.
    Man nicht zu Untertanen der EU werden. Wer das will hat keinen Respekt vor unserer Kultur und unseren Vorfahren. Der EU müssen wir mitteilen, wie schon früher anderen gierigen in der Nachbarschaft, entweder werdet ihr Land voller Trümmer ernten oder verhandelt auf Augenhöhe und mit Respekt. Die Kavallerie kann ruhig kommen dem Unterzeichnenden wird es eine Freude sein, die Kosten so hoch zu treiben, dass das am Ende des Tages keinen Sinn mehr machen wird. Gleiches gilt für die Antidemokraten und EU-Vasallen in der Schweiz, die mit Methoden eines totalitären Staates Wahlen gewinnen (Indoktrination, Instrumentalisierung der Schüler, Monopolisierung der Medien, Abstrafung von Andersdenkenden, etc.). Immer mutig voran, denn wir wissen ja, dass das Guten immer siegt. Es gabe mal viele Länder im Osten (unter Regimes, die begeisterte Anhänger unter den heutigen EU-Turbos gefunden haben) und diesen Ländern hat die führende Clique in den Wahlen nicht selten 90% der Stimmen erhalten und das mit angeblichen auch etwa 90% Wahlbeteiligung.

  2. Anmerkung: in dem vorangehenden Text sind Wortfolgen nicht vollständig, verschieden Fehler in dem Text.
    Der Sinn blieb aber erhalten. Deshalb sei der Hinweis erlaubt, dass die Eingaben nicht alle übernommen worden sind oder teilweise geändert sind. Es scheint ein technisches Problem zu sein. Herzlichen Dank für das Verständnis.

  3. Die Grünliberalen sind ja vorbehaltlos, ohne wenn und aber, für das Rahmenabkommen.
    Was halten die von der „Rechtsübernahme im Bereich Landwirtschaft“? Was hat das für konkrete Auswirkungen?
    Und was bedeutet es, dass das in der Schweiz geltende Verbot von gentechnisch veränderten Organismen mit dem Rahmenabkommen aufgehoben wird? Essen wir dann „Gen-Food“?
    (Ich bin keine Grünliberale)

  4. Der Sieg der EU-Turbos trägt bereits Früchte.
    Ist doch schön, wenn man von der Lehrerschaft für zusätzliche Abgaben zum Streik animiert wird. Bezahlen müssen es dann die Eltern. Die Ticket-Abgaben gehen natürlich für den Wahlkampf an einen Ökoverein.
    Erste Konsequenzen: „In vorauseilendem Gehorsam eine Klimaabgabe bei Star Alliance CHF 50.00 je Flug ausserhalb Europ und CHF 10.00 für Flüge innerhalb von Europa bei Vielfliegern (nicht ganz uneigennützig, denn so wird das Vielfliegerprogramm weniger attraktiv), die erstens verantwortlich seien und es zweitens vermögen“. Die zahlreichen Monteure mit Einkommen zwischen CHF 5’000.00 bis CHF 7’500.00 monatlich werden es sicherlich zu verdanken wissen, dass Ihnen nun die Freude auf einen Urlaub verdorben wird. So macht man Arbeitsplätze kaputt und verbreitet Frust am Arbeitsplatz.
    Vieles wird folgen und das Rahmenabkommen läuft durch wie Butter. Der Ringierverlag, die SRG und die herrschende Clique werden es richten.
    Jetzt ist Kampf angesagt sonst geht das Land den Bach runter. Die nächste Aktion wird die Aufhebung des 1. August sein.
    Der Schneemann am Sechseläuten ist auch bereits umweltschädlich und in Dübendorf läuft ein BMW-fahrender Stadtrat und Freizeittöffler auch bereits herum und will die Parkgebühren-Einnahmen erhöhen. Die arbeitende Bevölkerung zahlt die Zeche. Wusste die Wähler und Wählerinnen der Grünen und SP, was mit deren Votum einleiteten?

  5. Übrigens betreffs Kohäsionsmilliarde 1.3 Milliarden CHF:
    In einem Pflegeberuf, in der Restauration, als Reinigungskraft, im Verkauf mit einem Stundenlohn von CHF 25.00.
    Wenn man je Monat 160 Arbeitsstunden ansetzt, dann ergibt das bei 4 Wochen Ferien 1’760 Arbeitsstunden.
    Der Lohn je Jahr damit CHF 44’000.00. Alles gerundet, nur um einen Eindruck zu erhalten.
    CHF 1’300’000’000.00 durch CHF 44’000.00 ergibt 29’545 Jahre Arbeit eines Arbeitnehmers um die Kohäsionsmilliarde zu zahlen und bei Durchschnittlich 45 Jahren Arbeit eines Arbeitnehmers (weibliche Form mitgedacht) müssen somit 656 erwerbstätige Personen arbeiten bis das Geschenk der Classe Politique abgetragen ist (gegessen, gewohnt, etc.) ist dann aber noch nicht.
    Das sind die Vertreter der Sozis, die lieben Grünen (die gerne denjenigen die Arbeiten noch mehr Geld weg nehmen will, den diejenigen die Arbeiten machen ja Unrat und verbrauchen dabei auch noch O2) und last but not least die FDP’ler, die auch nicht mehr wissen, wo das Geld herkommt.
    Das ist eine Frechheit und ein Raubrittertum an der arbeitenden Bevölkerung durch Noser, Gössi, Portmann, Glättli, Jositsch, etc. Es ist eine Geringschätzung aller die Arbeiten.
    Wie erklärt eine angeblicher Vertreter des Proletariats das. Man sieht, dass die Gewerkschafter mit dem Solidaritätsbeitrag nicht an deren zu vertretenden Mitglieder denken, sondern an sich selber. Geld als Ständerat und Geld als Professor plus Geld aus Veröffentlichungen von Büchern (die Arbeit ist meist bei den Doktoranden), da meint natürlich das Geld fällt vom Himmel.
    Dies als parteiloser nachdem ich aus der FDP ausgetreten bin, weil ich die Überheblichkeit, den Grüntrend und die grobfahrlässige Bejahung des Rahmenabkommens nicht mehr mittragen konnte. Landesverrat ist nicht jedermanns Sache.

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