Die eingereichte Massentierhaltungsinitiative zeigt auf, wie es in Zukunft mit vielen Initiativen gehen könnte. Denn das Rahmenabkommen würde den Einfluss des EU-Rechts und der EU-Rechtsinterpretation in der Schweiz massiv ausweiten und festigen. Somit würden in Zukunft noch viel mehr Volksanliegen, wohl auch auf kantonaler Stufe, mit dem EU-Recht in Konflikt stehen. Entweder werden die Initiativen dann präventiv oder nach einer allfälligen Annahme abgeschwächt oder gar nicht erst umgesetzt.

Die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» will die industrielle Tierhaltung verbieten und die privaten Biostandards der Schweiz in der Verfassung verankern. Dahinter stecken etliche Tierschutzorganisationen, Parlamentarier aus diversen Parteien und die Grüne Partei. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Ein zentraler Grund hierfür ist, dass eine Umsetzung dieser Initiative nicht mit den Handelsabkommen mit der EU kompatibel sei, da die Standards auch für importierte Güter zählen würden, und sich somit den bilateralen Verträgen des Vertragspakets Bilaterale 1 widersetzt. Das würde wiederum die drohende Guillotine-Klausel in Gang setzen.

Demokratie vs. Anpassertum

Neu ist dieses Phänomen im Hinblick auf vergangene und aktuelle Initiativen der SVP nicht. Wiederholt wurde von Bundesrat und Initiativgegnern argumentiert, dass die Konsequenzen einer Annahme von gewissen Initiativen zu schwerwiegend seien für die Schweizer Wirtschaft, weil die Beziehungen mit der EU auf dem Spiel stünden.  Wiederholt wurde kritisiert, die Initiativtexte seien nicht konkret genug, bezogen auf das weitere Vorgehen, wenn sich die EU gegen eine Umsetzung der Initiative sträube. Um nun Klarheit zu schaffen, hat die SVP bekanntlich die Begrenzungsinitiative lanciert. Relevant im Zusammenhang mit der Massentierhaltungsinitiative ist dies, weil Bastien Girod, Grüne-Nationalrat aus Zürich, die SVP aktuell genau wegen dieser Direktheit der Begrenzungsinitiative kritisiert. Gleichzeitig kritisiert er den Bundesrat, welcher nun einen Gegenvorschlag für die Grünen-Initiative ausarbeitet, womit nicht direkt ein Ende mit den Handelsverträgen der EU im Raum stehen soll. Girod möchte jedoch lieber eine vom Volk angenommene Initiative im Nachhinein anpassen, bis sie EU-konform ist. Will man die Initiative schon vorweg so umschreiben, dass sie nicht in Konflikt mit EU-Abkommen gerät, so dürfte bei strengeren inländischen Vorschriften der Import von landwirtschaftlichen Gütern lukrativer werden, was nicht im Sinne der Initianten ist. Die Initiative verdeutlicht demnach die Zwickmühle, in welcher wir stecken, wenn wir immer mehr von ausländischem Recht abhängig werden. Damit solche Anliegen der Schweizer Bevölkerung umgesetzt werden können, müssen sie entweder vor- oder nachher abgeschwächt werden oder es bedarf harter Verhandlungen mit der EU, die sich selten kompromissbereit zeigt. Eine Abhängigkeit also, die nicht gesund sein kann! Es verdeutlicht, wie die direkte Demokratie schon beschnitten ist, und mit einem Rahmenabkommen in immer mehr Bereichen beschnitten sein wird.

Rahmenabkommen weitet dieses Problem weiter aus

Auch Girod bekräftigt, «die Bilateralen sind nicht der Heilige Gral». Sie seien somit nicht bedingungslos erhaltenswert. Obschon die Argumentationsweise unter Berücksichtigung vergangener Debatten widersprüchlich erscheint, gilt festzuhalten, dass mit diesem Vorstoss kritische Stimmen zu den Beziehungen mit der EU und gegenüber dem Einfluss der EU in der Schweiz aufkommen. Denn das Rahmenabkommen würde den Einflussbereich der EU in die Schweizer Politik, in unsere Demokratie und auf unser Recht extrem ausweiten und festigen. Auch nur deshalb ist zu erklären, dass aus der Gesellschaft heraus die Kritik am Rahmenabkommen sehr breit und vielfältig ist. Dafür steht auch unser Komitee.

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Kommentare

  1. Originaldarstellung des EU-Berichtes ist hier nicht möglich – sicher aber lesenswert:

    Hinsichtlich des Rahmenabkommens
    Vorausgedacht:
    Schweiz = Marmelade
    =========
    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
    ________________________________________________
    RICHTLINIE 2001/113/EG DES RATES
 vom 20. Dezember 2001 überKonfitüren,Gelees,Marmeladen
    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION—
    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 37,
    auf Vorschlag der Kommission (1),
 nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),
 Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in Erwägung nachstehender Gründe:
    Die Richtlinie 79/693/EWG des Rates vom 24. Juli 1979
    . zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
    . über Konfitüren, Gelees, Marmeladen
    . wurde damit begründet, dass es durch die
    . Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften
    . für die genannten Erzeugnisse zu unlauterem
    . Wettbewerb kommen und dadurch der Verbraucher irregeführt
    . werden könnte, mit den entsprechenden direkten
    . Auswirkungen auf die Schaffung und das Funktionieren
    . des gemeinsamen Marktes.
    .
    . Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
    . Im Namen des Rates
    . Der Präsident
    . ====================================
    . =============== Achtung: Vorläufig eine FAKE-Nachricht ===================
    RICHTLINIE 2020 DES RATES
vom 1. Januar 2020 über die Schweiz, vorläufig noch Enklave der EU
    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION—
    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 37,
    auf Vorschlag der Kommission (1),
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in Erwägung nachstehender Gründe:
    Die Richtlinie 20/693/EU des Rates vom zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten

    zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
    . über die Schweiz
    . wurde damit begründet, dass es durch die
    . Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften
    . für die genannte Schweiz zu unlauterem
    . Wettbewerb kommen und dadurch der EU-Bürger irregeführt
    . werden könnte, mit den entsprechenden direkten
    . Auswirkungen auf die Schaffung und das Funktionieren
    . des gemeinsamen Marktes.
    .
    . Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
    . Im Namen des Rates
    . Der Präsident

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