Seit Jahren und auch aktuell werden wieder neue Ideen und Phantasien vorgetragen, wie man vermeintlich das Rahmenabkommen retten könne. Die neusten Vorschläge zeigen exemplarisch, dass Realität und Phantasie weit auseinanderliegen. Für das Komitee EU-No ist klar, dass die Übung Rahmenabkommen abgebrochen werden muss und keiner «Rettung» bedarf. Der Ausverkauf der Schweiz ist bedingungslos abzulehnen. 

Es ist bezeichnend für die bereits langjährige Diskussion über das Rahmenabkommen, dass immer wieder neue Wege gesucht werden, wie das Rahmenabkommen gerettet werden kann. Es wurden immer wieder neue Namen für das Rahmenabkommen erfunden, um den schleichenden EU-Beitritt zu kaschieren. Zuerst hiess es vom Bundesrat, es ginge um eine institutionelle Einbindung. Schon bald wurde nur noch von institutionellen Fragen gesprochen, weil womöglich Einbindung etwas gar verbindlich und vereinnahmend tönt. Später wurde der Name Kooperationsabkommen ins Spiel gebracht. Oder es wurde sogar eine Neuauflage des Rahmenabkommens als «Bilaterale III» beliebt gemacht. Das sind aber alles nur Ablenkungsmanöver und Täuschungen. Zur Krönung dieser Verschleierungspolitik wollte uns ja Herr Juncker den Unterwerfungsvertrag sogar als Freundschaftsabkommen anpreisen. Dieser Schuss ging aber wohl nach hinten los.

Der neuste Coup: Ein sogenanntes «Interimsabkommen» solle den Rahmenvertrag mit der EU retten. Akademiker nehmen einen neuen Anlauf bei diesem Spiel um Worte. Als ob die Unterwerfung der Schweiz unter die EU, also der faktische EU-Beitritt eine «Rettung» bedarf. Etwas Interessantes hat dieser Vorschlag jedoch. Gemäss Vorschlag gibt es in folgenden Bereich noch Verhandlungsbedarf:

› Ausnahmen der dynamischen Rechtsübernahme in vitalen Bereichen (Lohnschutz, staatliche Beihilfen, Unionsbürgerrichtlinie)

› Faires Streitbeilegungsverfahren mit einem echten Schiedsgericht

› Keine Guillotine – und schon gar nicht eine erweiterte Guillotine

Mit dieser Analyse kommen die Wissenschaftler indirekt zu den Kernproblemen des Abkommens. Das sind die automatische Rechtsübernahme, die fremden Richter und die neuen Straf- und Guillotine-Massnahmen. Das sind jene Bereiche, die unsere Demokratie und das Schweizer Erfolgsmodell unterlaufen und zerstören. Es sind jene Probleme, die den Kern des Abkommens treffen. Was auch klar ist, dass die EU genau in diesen Bereichen keinen Millimeter entgegenkommen wird. Schliesslich war es ihr Hauptanliegen, dass die Schweiz institutionell in die EU-Strukturen eingebunden wird. Ansonsten bräuchte es offensichtlich kein Rahmenabkommen mehr. Diese akademischen Phantasien haben also nichts mit der Realität zu tun und verschleiern nur die unausweichlichen Tatsachen. Das Rahmenabkommen, wie auch immer es benannt ist, wird die Schweiz in die EU führen. Das gilt es mit allen Mitteln zu verhindern.

Hier zum PDF-Newsletter

Kommentare

  1. Ich bin auf jeden Fall gegen ein Rahmenabkommen, speziell gegen dieses Abkommen. Wozu brauchen wir überhaupt ein Rahmenabkommen? Wir sind jahrelang ohne ausgekommen und sind dabei gut gefahren.

    1. Sehe ich genau so. Diese EU gefällt mir ganz und gar nicht. Billionen verpulvern, für ein klimaneutrales Europa. Nächstes Jahr will man die Autofahrer kontrollieren, indem man wissen will, wieviele Kilometer sie fahren. Die EU wird man komplet neu aufstellen müssen, denn mit diesen Leuten, die jetzt dort ihr Unwesen treiben, wird sie eingehen. Die Deutschen warnen uns vor dieser Diktatur. Nein, die Schweiz braucht diesen Vertrag keineswegs.

  2. Endlich soll die EU kapieren, dass die Schweiz eine sehr bewährte Verfassung hat und diese nur vom GANZEN Schweizervolk abgeändert werde darf. Wer sie im Alleingang abändern will, macht sich strafbar. Also, National- und Ständeräte, ihr habt vor einer Woche den Eid abgelegt, dass ihr die Verfassung akzeptiert und dem Volk die Entscheidung überlässt. Auch der Bundesrat hat den Eid abgelegt. Neue Bundesräte werden dies in einer Woche auch machen. Wer gegen die Verfassung arbeiten wird, wird eidbrüchig. Dann sollte dann das Bundesgericht einschreiten – NICHT aber der Europäische Gerichtshof. Ist das so schwer zu verstehen? Man kann aber nur hoffen, die Bundesrichter werden die Verfassung auch akzeptieren.

    Der gesamte Rahmenvertrag in heutiger Form gehört in den Abfalleimer. Einzelne vorgeschlagene Details von diesem sind verkappte Wege zum erzwungenen Beitritt in die EU. Deshalb muss über den Rahmenvertrag gar nicht mehr diskutiert werden.
    Nur diese Frage ist ehrlich, wie schon in früheren Jahren und soll allen Schweizern zur Abstimmung vorgelegt werden:
    WOLLT IHR DER EU BEITRETEN? JA oder NEIN.
    Zweimal stimmten die Schweizer mit etwa 85% dem Erhalt der Schweiz zu. Auch dieses Mal würde es so sein.
    Nur so kann die erpresserische EU gestoppt werden. Erpresser haben aber die Gewohnheit weiterzumachen…

  3. Wenn man eine allfällige Volksabstimmung gegen das Rahmenabkommen mit der EU gewinnen will, müssen zwei der drei Punkte für jederman ausgedeutscht werden:

    1. Was hat die Unionsbürgerrichtlinie für Folgen? Fast alle Unionsbürger der Balkanländer und teilweise der osteuropäischen Länder würden mit schweizerischen Sozialleistungen besser leben als in ihrem Heimatland. Wir haben schon jetzt einen spitzenhohen Prozentsatz an ausländischer Bevölkerung. Kulturell sind ausländische Staatsangehörige in der Schweiz aus Italien, Spanien, Frankreich, Portugal problemlos integrierbar. Andere weniger.
    2. «Staatliche Unterstützungen, zum Beispiel Staatsgarantien für Kantonalbanken »
    Unter Staatsgarantien gehören auch öffentliche Dienstleistungen, darunter auch kommunaler und genossenschaftlicher Wohnanteil (bürgerliche Parteien sind allerdings gern fürs Privatisieren; wenn kommunale Wohnförderung unter EU-Richtlinien verboten würde, wäre das Rechten Parteien gerade „recht“).
    3. Den Lohnschutz hingegen verstehen die meisten Leute.

  4. Nummer 1 ist immer wieder, dass die EU in der Schweiz NICHTS zu bestimmen hat. Für das ist das Schweizer Volk da!
    Somit sind die von der EU befehlsmässigen Verordnungen im Rahmenabkommen anmassend. Weshalb muss man überhaupt noch über einzelne Punkte im Rahmenabkommen diskutieren?
    Würden diese bekannten drei Punkte von der Schweiz erfolgreich durchgesetzt werden können und die EU würde sie plötzlich ganz, ganz liebevoll akzeptieren – was dann?
    Die Schweiz wäre dann nach gegenseitiger Unterzeichnung VERSKLAVT. Der Europäische Gerichtshof würde alle Abmachungen, die zugunsten der Schweiz sind als nichtig erklären. Handhabungen hätte die Schweiz nicht mehr. Wir würden gezwungen, endgültig der schlecht funktionierende EU beizutreten. Dazu kämen noch regelmässig Milliarden-Zahlungen an die EU wegen Bussen oder andern faulen Begründungen. Die Schweiz hat ja VORLÄUFIG noch genügend Münz im Geldbeutel.
    Immer wieder wird von EU-Gläubigen oder EU-Fans gewarnt, dass die Schweiz nicht mehr Handel treiben dürfte, würde das Rahmenabkommen abgelehnt. So waren das schon Lügen bei den zwei vorgängigen Volksabstimmungen – nun schon vor etlichen Jahren. Und nun wird genau gleich weiter gelogen. Jedesmal ging es der Schweiz nachher in jeder Hinsicht blendend.
    Was könnte die Schweiz machen nach einer Ablehnung des Rahmenabkommens? Das (erpresserische) GEGENRECHT walten lassen! Zum Beispiel gibts unendlich viele vorzügliche bis hin zu superteuren Autos AUSSERHALB des EU-Raumes. Oder was machen die vielen sehr gut verdienenden EU-Angestellten in der Schweiz? Oder gar die sehr vielen EU-Studenten und -Professoren an vorzüglichen, preisgünstigen Hochschulen in der Schweiz? Gibts für alle reichlich Arbeit oder gleichwertige Studienplätze in der EU? Usw.-usw.-usw….

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert