Ein neues Rechtsgutachten vom namhaften Zürcher Rechtsprofessor Andreas Glaser bestätigt, was das EU-No-Komitee schon immer prophezeit hat. Das Rahmenabkommen ist ein schleichender EU-Beitritt. Wir werden damit in die EU-Bürokratie eingebunden und unsere Demokratie verliert ihre Bedeutung.

Überwachung und Kontrolle durch die EU
Der Bundesrat versprach dem Schweizer Volk immer, dass die Schweiz auch mit dem Rahmenabkommen ein freies und selbstständiges Land bleiben kann. Es wurde als Erfolg verbucht, dass es keine Kontrolle durch die EU geben würde. Das ist aber eine Täuschung. EU-Rechtsprofessor Glaser schreibt in seinem Bericht hierzu folgendes: «Aufgrund der verfahrensrechtlichen Struktur könnte die Kommission [EU-Kommission] jedoch auch im Rahmen des InstA im Verhältnis zur Schweiz faktisch die Rolle einer Überwachungsbehörde übernehmen.» Es gibt also doch eine Kontrolle der EU. Es wurde zudem immer behauptet, dass das Rahmenabkommen ein Vertrag unter gleichgestellten Partner sei. Glaser sieht dies jedoch anders. Die EU installiert in seinen Augen mit dem Rahmenvertrag einen «wirksamen Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismus». Das ist alles andere als eine Beziehung zwischen ebenbürtigen und freundschaftlichen Partner. Es ist eine Unterwerfung.

Einseitige Rechtsübernahme
Dem Schweizer Volk wird von Bundesbern und Brüssel vorgegaukelt, dass die Schweizer Demokratie nicht tangiert würde mit dem Abkommen. Dies sei ja illusorisch und nicht vertretbar. Der Rahmenvertrag macht aber genau das. Die Schweiz wäre gemäss Glaser «demnach neu verpflichtet, der Anpassung der Abkommen zuzustimmen». Es wird also eine verpflichtende und einseitige Rechtsübernahme eingerichtet. Die Schweiz würde zu einem Befehlsempfänger aus EU-Brüssel. Die Schweiz müsste sich der EU-Gesetzgebung beugen. Unsere Gesetzgeber, das heisst unser Parlament und die Bevölkerung wären nicht mehr frei.

Unsicherheit für die Zukunft
Insbesondere aus Wirtschaftskreisen wird oft gesagt, ein Pluspunkt des Abkommens sei die Rechtssicherheit. Das Gegenteil ist der Fall! Das Rahmenabkommen mit seiner automatischen Rechtsübernahme und der Unterstellung unter ein fremdes Gericht wird eine Schwemme von Vorschriften und Regulierungen auslösen, die der Schweiz eine grosse Rechtsunsicherheit bescheren. Zukünftige Abkommen werden automatisch dem Rahmenabkommen unterstellt. Das bedeutet wenig Gewissheit für die Zukunft. Glaser schreibt, dass die inhaltlichen Befugnisse der Institutionen und Organe nicht vorhergesagt werden können. Dies sei problematisch, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass Sanktionen diese mögliche Erweiterung der Macht sichern.

Abschliessend kommt Professor Glaser zum Schluss, dass das Abkommen «den Beitritt zu einer supranationalen Organisation» bedeutet. Die Schweiz tritt also mit dem Rahmenabkommen quasi der EU bei. Es ist ein schleichender EU-Beitritt!

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Kommentare

  1. Das Verhalten des EUgH ist auch im Falle des Brexit ein Knackpunkt. Die GBs beanstanden dessen Verhalten massiv. Der EUgH moutiert zunehmend weg vom Rechtssprechenden , hin zum rechtssetzenden Organ und überschreitet damit seine Zuständigkeiten. Er fällt Urteile, die inTeilen absurd sind.

    Die dynamische Übernahme von EU Recht in diesem InstR ist vollkommen unakzeptabel, entspricht aber der gewollten Entwicklung innerhalb der EU, allerdings mit unabsehbaren Folgen für die Schweiz.

    Wie fast unmöglich es ist , aus einer EU Mitgliedschaft wieder herauszukommen, zeigt u.a., dass die GBs 22000 Gesetze ändern müssen. Eine Herkuslesaufgabe. Ich lehne diesen Unterwerfungsvertrag rundweg ab.

    Die EU ist ein erstarrter Ideologie Rechtshaberverein geworden, der die Interessen der Völker seit Jahen arrogant übergeht und alle, die auch nur die leiseste Kritik äussern zu rechtsextremen Antieuropäern deklariert. Diese altentivlos arrogante Haltung ist nicht europäisch!

  2. „Dem Schweizer Volk wird von Bundesbern und Brüssel vorgegaukelt, dass die Schweizer Demokratie nicht tangiert würde mit dem Abkommen. Dies sei ja illusorisch und nicht vertretbar. Der Rahmenvertrag macht aber genau das. Die Schweiz wäre gemäss Glaser «demnach neu verpflichtet, der Anpassung der Abkommen zuzustimmen». Es wird also eine verpflichtende und einseitige Rechtsübernahme eingerichtet.“

    Entweder ist „Bundesbern“ ein Fall für die KESB, da die Regierung nicht urteilsfähig ist oder, was eher der Fall ist, ein längst überfälliger Fall für Amtsenthebungen und Strafgerichte wegen verfassungswidriger Kollaboration und Meineid.

    „Abschliessend kommt Professor Glaser zum Schluss, dass das Abkommen «den Beitritt zu einer supranationalen Organisation» bedeutet.“

    Also ein Beitritt zu NICHTS. Eine „supranationale Organisation“ ist ein virtuelles Gebilde, das gar keine „Assets“ hat. Sie hat kein Volk und kein Territorium. „Über“ den Nationen ist nichts. Also auch keine Demokratie, weil es dort gar keine Landeigentümer (Bürger) geben kann. Eine Fata Morgana. Eine „juristische Person ohne Bilanzvermögen“, die nichts besitzt und demzufolge auch keine demokratischen Rechte über irgendetwas haben kann. Nur die echten Staaten haben Bürger und Territorium, sowie demokratisch Berechtigte und nur dort sind sie rechenschaftspflichtig.
    „Supranationale Organisationen“ wurden zum Zweck der Einmischung und Domination der Demokratien in den Nationalstaaten – durch einen „juristischen Fangnetzüberwurf“ – erfunden.

    1. Eine auch nur teilweise Unterstellung der Rechtsetzung an eine supranationale Organisation bedeutet nach unmissverstaendlichem Wortlaut eines Verfassungsartikels, dass dies dem obligatorischen Referendum untersteht. Dem koennen alle EU-Befuerworter nichts entgegensetzen. Es gibt also keine Möglichkeit, dass oblig. Referendum mit irgendwelchen „illegalen“ Rechtsauslegungen zu umgehen. Das zwingende Staendemehr wird bei einer Abstimmung niemals erreicht werden. Die Landesverraeter in Bern wissen dies.

  3. Wem es nicht vorher schon klar war, der müsste nun seine Augen öffnen: Das Rahmenabkommen darf nie und nimmer unterschrieben und ratifiziert werden. Bundesbern und diverse Parteien (insbesondere die Wendehalspartei FDP) müssten endlich Stärke demonstrieren und der EU die kalte Schulter zeigen. Die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung will keinen EU-Beitritt, nicht mal ansatzweise, und Bundesbern müsste ich nun endlich zwingend entsprechend verhalten.

  4. Es ist wohl an der Zeit dass das Volk vor der Abstimmung nach Bern geht.
    Denkt daran Wahltag ist Zahltag Es gibt nur eine Partei die sich voll und ganz dagegen stellt.

  5. Es wird nur noch Schindluder mit dm Wort Demokratie getrieben, wir haben keine Demokratie im wahrsten Sinne des Wortes. Es kommt nicht so sehr darauf an, dass die Demokratie nach ihrer ursprünglichen Idee funktioniert, sondern dass sie von der Bevölkerung als funktionierend empfunden wird. Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, dass sie keine ist. Wenn die Demokratie verrückt spielt…ist die Diktatur nicht mehr weit!

  6. «Einseitige Rechtsübernahme». Und Personenfreizügigkeit, die ab 1. Juni auch für Bürgerinnen und Bürger aus Rumänien und Bulgarien gilt. Mit dem Rahmenvertrag auch die Unrionsbürgerrichtlinie. Immer öfter fühlt man sich fremd in der eigenen Stadt, im eigenen Land.

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