Das vom Komitee «Nein zum schleichenden EU-Beitritt» herausgegebene «Wörterbuch zum Schleichbeitritt» (siehe: www.eu-no.ch/woerterbuch) wird derzeit aktualisiert. Unter anderem mit folgendem Kapitel:

EU-Schleichbeitritt

Nach wie vor streben deutliche Mehrheiten sowohl im Bundesrat als auch im Parlament den EU-Beitritt an. Dass dieser durch direkte Fragestellung in einer Volksabstimmung keine Chance hat, ist diesen Befürwortern bekannt. Darum versuchen sie, mittels «Beseitigung von Beitrittshürden» einerseits, mittels Schaffung von Sachzwängen andererseits die Schweiz gleichsam nach Brüssel zu drängen.

Offensichtlich besteht auch der Wille, unser Land bewusst in eine unvorteilhafte Lage gegenüber Brüssel zu bringen. Dieses Vorgehen Bundesberns ist wohl verbunden mit der Hoffnung, auf diese Weise in der Bevölkerung allmählich eine Mehrheit gewinnen zu können, die im Vollbeitritt der Schweiz zur EU eine «bessere Alternative» zu erkennen glaubt gegenüber dem ehrlosen und rechtlosen Zustand eines Brüssel ausgelieferten Untertanenlandes Schweiz.

Weil die EU-Mitgliedschaft auf direktem Weg nicht erreichbar ist, hat der Bundesrat eine Strategie des schleichenden EU-Beitritts entwickelt.

Die Schleichbeitritts-Strategie

Im Rahmen dieser «Schleichbeitritts-Strategie» haben Bundesrat und Bundesverwaltung – neuerdings auch unterstützt vom Bundesgericht – ein Vorgehen gewählt, das einerseits klare Entscheide für oder gegen den EU-Beitritt konsequent vermeidet, anderseits aber laufend Beschlüsse herbeiführt, welche die Eingliederung der Schweiz in die Strukturen der EU bei gleichzeitiger Aushöhlung ihrer Souveränität Schritt für Schritt vorantreiben.

Noch zu Beginn der Neunzigerjahre des letzten Jahrhunderts, als der Bundesrat das EU-Beitrittsgesuch in Brüssel deponierte, wähnte die Landesregierung eine klare Mehrheit der Bevölkerung hinter ihrer den EU-Beitritt anstrebenden Politik.

Das Nein zum EWR-Vertrag am 6. Dezember 1992 entlarvte diese bundesrätliche Erwartung als Illusion.

Angesichts der seither in der EU eingetretenen Entwicklungen, angesichts von Überschuldungs- und Euro-Krise ist die Zahl der Befürworter eines EU-Beitritts in der Schweiz massiv zusammengeschmolzen. Der Bundesrat eruierte Ende 2013 in einer Umfrage (deren Ergebnis wurde nicht veröffentlicht), dass lediglich noch rund 16 Prozent der Bevölkerung einem EU-Beitritt der Schweiz zustimmen würden.

Vom «strategischen Ziel» …

Dennoch halten sowohl im Bundesrat als auch im Parlament noch immer klare Mehrheiten am «strategischen Ziel EU-Beitritt» fest. Weil der EU-Beitritt auf direktem Weg nicht erreichbar ist, soll er durch Ausweichen auf verdeckte Wege Schritt für Schritt – sozusagen schleichend – herbeigeführt werden.

Dies geschieht einerseits durch akribische Übernahme möglichst aller, selbst für unser Land ausgesprochen nachteiliger EU-Bestimmungen – wobei deren Übernahme gleichzeitig mit spöttischem Unterton als uns auferlegter «autonomer Nachvollzug» demonstrativ lächerlich gemacht wird. Der Bundesrat ist dabei zur Übernahme selbst unsinnigster Beschlüsse bereit. Die neue «Staubsauger-Verordnung» Brüssels, die mit Ausnahme der Aufblähung kostspieliger Bürokratie- und Kontrollapparate nichts – höchstens viel Ärger bei der Staubsauger-Benutzung – bewirkt, illustriert diese Politik der Nachäffung Brüssels bis in unsinnigste Regulierungsbestimmungen.

… zum «in Ausführung begriffenen Projekt»

Als Joseph Deiss Aussenminister war, hat er solche Übernahme von Brüsseler Regulierungs-Beschlüssen gerechtfertigt mit dem Ziel der «Beseitigung von Beitrittshürden». Er war es auch, welcher den EU-Beitritt nicht länger bloss als «strategisches Ziel bundesrätlicher Politik» verstanden haben wollte, vielmehr als «ein in Umsetzung begriffenes Projekt». Bemerkenswerterweise wurde diese von Joseph Deiss verbreitete Absichtserklärung vom Bundesrat nie widerrufen. Sie repräsentiert offensichtlich noch heute das Denken der Mehrheit im Bundesrat.

Teil dieser indirekten Strategie der Bundesverwaltung zur Herbeiführung des EU-Beitritts ist es auch, unser Land Brüssel gegenüber bewusst in eine nachteilige Position zu bringen.

Souveränitäts-Untergrabung

Mit dem geplanten Rahmenvertrag zur institutionellen Einbindung der Schweiz in die EU-Strukturen will der Bundesrat auf dem Weg des Schleichbeitritts offensichtlich entscheidend vorankommen. Indem die Schweiz nach dem Willen des Bundesrats mit diesem Rahmenvertrag fortan automatisch alle EU-Beschlüsse und alle EU-Gesetze übernehmen soll, die Sachverhalte betreffen, die in irgend einer Weise in bilateralen Vereinbarungen angesprochen und geregelt werden, verzichtet er auf gleichberechtigte Mitbestimmung der Schweiz, wie sie bei der Aushandlung bilateraler Verträge Tatsache war.

Stattdessen will der Bundesrat den EU-Gerichtshof als jene Instanz anerkennen, die bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung von Verträgen den letztinstanzlichen, nicht mehr anfechtbaren Entscheid trifft – gültig auch für die Schweiz. Der EU werden gar Sanktionen (also Strafmassnahmen) gegen die Schweiz zugebilligt für den Fall, dass unser Land ein solches EU-Urteil (z.B. wegen eines davon abweichenden Volksentscheids) einmal nicht wie vorgesehen übernehmen kann.

Weitere Forderungen

Die EU hat ihren Forderungskatalog für den geplanten Rahmenvertrag inzwischen noch erweitert. Sie verlangt zusätzlich, dass die Schweiz die Zahlungen an den EU-Kohäsionsfonds – die sie in der Vergangenheit jeweilen bei geografischer Erweiterung der EU von Fall zu Fall geleistet hat – in jährliche Zahlungen umwandelt. Die Schweiz würde damit der EU gegenüber tributpflichtig. Weiter soll sie ein von der EU eingesetztes Überwachungsorgan akzeptieren, das, in unserem Land wirkend, darüber zu wachen hätte, ob die Schweiz alle im Rahmenvertrag akzeptierten Verpflichtungen auch buchstabengetreu erfülle. Wir stünden damit gleichsam wieder unter der Aufsicht fremder Vögte.

Der Bundesrat mutet mit seiner mittels Rahmenvertrag zum Ausdruck gebrachten Bereitschaft Brüssel gegenüber unserem Land das Dasein eines ständig überwachten Untertanen zu. Er manövriert die Schweiz offenbar bewusst in eine rechtlose und ehrlose Situation, wohl von der Hoffnung motiviert, diese ehrlose Position lasse, sobald ihre schweren Nachteile von der Bevölkerung erkannt würden, in der Schweiz mit der Zeit eine Mehrheit entstehen, die einen Vollbeitritt zur EU dieser Situation des tributpflichtigen Untertanenlandes doch vorziehen würde.

Diese Strategie ist als «Weg des schleichenden EU-Beitritts» zu bezeichnen. Sie umgeht Volksentscheide und politische Rechte des Volkes. Darum wird sie vom Komitee «Nein zum schleichenden EU-Beitritt» bekämpft.

Das vollständige Wörterbuch zum Schleichbeitritt finden Sie auf www.eu-no.ch/woerterbuch.

 

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