Rahmenvertrag: Vorübergehend auf Eis gelegt

Erpresser und Erpressungsopfer

Nicht zuletzt hiesige Wirtschaftsverbände, aber auch Bundesstellen verbreiten angstvoll den Standpunkt und das Ansinnen, die Schweiz müsse sich Brüssels Forderungen zum Rahmenvertrag unbedingt unterziehen, weil andernfalls die Bilateralen Verträge «gefährdet» werden könnten.

Die Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union – es gibt deren weit über hundert – sind je selbständige rechtliche Vereinbarungen, zustande gekommen zu Fragen und Problemen, zu welchen beide Vertragspartner, die EU wie die Schweiz, gemeinsame Regeln gesucht und dann vertraglich festgelegt haben.

Verträge und Vertragsbedingungen

Wenn Verträge zwischen Rechtsstaaten vereinbart werden, enthalten diese in aller Regel auch Kündigungsklauseln. Kündigungsklauseln schützen beide Vertragspartner davor, gegebenenfalls wehrlos zu sein, wenn im Vertrag getroffene Vereinbarungen von der Gegenseite missachtet oder missbraucht würden. In solchem Fall kann der sich benachteiligt sehende Vertragspartner die Kündigungsklausel anrufen, aus dem Vertrag, den die Gegenseite missbraucht, also austreten.

Wenn also bestimmte Verträge von Brüssel als «gefährdet» eingestuft würden, würde das bedeuten, dass man der Schweiz Missbrauch oder Missachtung bestehender vertraglicher Vereinbarungen vorwerfen könnte und vorwerfen wollte.

Wurden Verträge je verletzt?

Sind je substantielle Vorwürfe solchen Charakters an die Adresse der Schweiz vorgebracht worden? Muss sich Bundesbern eingestehen, im Forschungsabkommen unterzeichnete Vereinbarungen missbraucht oder missachtet zu haben? Hat die Schweiz Börsenregeln verletzt, umgangen oder ausgehöhlt, was rechtfertigen würde, der Schweiz Gleichbehandlung – sog. «Börsenäquivalenz» – zu verweigern? Niemand, auch niemand in Brüssel hat je solchen Vorwurf geäussert, der, würde er zutreffen, tatsächlich das Weiterbestehen von Verträgen «gefährden» könnte.

In Bundesbern erfunden

Interessant ist angesichts dieser Feststellung auch: Angebliche Gefährdung bestehender bilateraler Verträge wird von Brüssel-hörigen Verbandsfunktionären in der Schweiz, von sich nach Brüssel sehnenden Schweizer Bundesfunktionären und von europhilen Schweizer Politikern tatsächlich erstaunlich häufig ins Feld geführt – von Brüssel auffälligerweise nahezu nie. Brüssel weiss offensichtlich den Wert der Bilateralen Verträge für die EU-Länder richtig einzuschätzen – weil es sich nicht selbst schädigen will. Es hütet sich davor, der Schweiz irgend welche – von der Sache her unhaltbare – Vorwürfe bezüglich Nichteinhaltung von Vertragsbestimmungen, die Kündigungen rechtfertigen würden, vorzuwerfen. Die angebliche, vor allem in der Schweiz inflationär in die Diskussion geworfene «Gefährdung» bestehender Verträge ruht auf ganz anderem Fundament.

Erpressungsmanöver

Tatsächlich hat die EU die Schweiz von gewissen Forschungsprojekten ausgeschlossen, von anderen auszuschliessen versucht – weil die Schweiz allzu weitgehende Unterwerfungsforderungen im unserem Land von Brüssel zugemuteten «Rahmenvertrag» bis heute nicht zu schlucken bereit ist. Tatsächlich hat Brüssel der Schweiz auch die unbefristete Börsenäquivalenz verweigert. Dies allerdings nicht, weil der Schweiz irgend ein Fehlverhalten zur davon betroffenen Sachlage vorgeworfen werden könnte. Brüssels Demarchen waren vielmehr rein manipulative, erpresserische Massnahmen, welche die Schweiz zur Preisgabe ihrer Rechtsordnung an Brüssel im Rahmen des verlangten Rahmenvertrags veranlassen sollten.

Selbst-Disqualifizierung

Erpressung ist ein Kampfmittel, das ein dem Recht verpflichteter Staat gegenüber seinem Vertragspartner nicht anwendet. Ein Staatengebilde, das sich zu erpresserischen Manövern und Machenschaften hinreissen lässt, stellt eigentlich sein eigenes Verhältnis zum Recht, seine Rechtsstaatlichkeit in Frage. Es disqualifiziert sich mit solchen Machenschaften als Vertragspartner selbst. Genau das müssen sich gegenwärtig jene Exponenten der Europäischen Union vorwerfen lassen, welche die Schweiz derzeit unter Anwendung erpresserischer Mittel in Sachen Rahmenvertrag gefügig zu machen trachten.

Wer sich nicht wehrt, wird Zielscheibe

Solch dreiste, unehrenhafte Rechtsverletzung fällt Brüssel sichtbar leicht, solange sich in der Schweiz niemand dagegen wehrt. Bundesbern zieht offensichtlich eine Politik feigen Sich-Wegduckens vor. Die Wirtschaftsverbände, aber auch die zunehmend schlechthin lächerlich Brüssel-devoten hiesigen Medien ziehen – statt dass sie Brüssels Erpressungsversuche endlich ungeschminkt als eines Rechtsstaats unwürdige Demarchen blossstellen würden – den speichelleckenden Kotau vor dem Brüsseler Machtgehabe der Schweiz gegenüber vor.

Es ist solche Schwäche, solch unehrenhaftes Kriechen vor Brüssel, das Bundesbern die Glaubwürdigkeit eines ernstzunehmenden Vertragspartners offensichtlich raubt. Schweizer Schwäche, Schweizer Unterwerfungsgelüste sind es, welche die Stellung der Schweiz in den Verhandlungen mit Brüssel untergraben und schwächen. Würde Bundesbern, würden Schweizer Medien endlich – nicht dramatisierend, aber sachlich angemessen – Brüsseler Erpressung öffentlich als Erpressung anklagen, dann könnte zu gleichberechtigtem Verhandeln unter gleichwertigen Partnern allenfalls zurückgefunden werden.

Wer sich einseitig und voreilig kriecherisch unterwirft und dazu die angebliche «Gefährdung» bestehender Verträge Brüssel zuliebe hochspielt, auf dem wird herumgetrampelt.

Diesen «Stand der Dinge» hat Bundesbern nunmehr offensichtlich erreicht.

Kommentare

  1. All diese Punkte müssen endlich mal PLAKATIV, Punkt für Punkt, ehrlich dem Publikum vorgelegt werden. Allgemeinverständlich. Ich will niemals das Publikum damit als blöd taxieren. Es hat ganz einfach KEINE Zeit, all diese langen Berichte zu lesen. Oder ganz einfach sie geistig aufzunehmen.

    Kurz geschrieben:
    Rahmenvertrag: Welche Schweizerin, welcher Schweizer will sich von der EU versklaven lassen? Einmal Sklave – immer Sklave. Für immer ausgebeutet, ohne Selbstbestimmung.

    Privat und Industrie müssen womöglich 19% Mehrwertsteuer für die Produkte bezahlen. Für die Industrie ein Konkurrenz-Verlust. Für was wären denn Parlamentarier und Bundesräte noch nötig, wenn IMMER die EU das letzte Wort hat? Die Schweiz würde gemolken mit Milliarden-Bussen bei Nichteinhaltung der EU-Bestimmungen.
    Das sollte das Aufklärungstehema sein. Und nicht erst kurz vor einer Abstimmung. Gleich JETZT als Aufklärungskampagne beginnen. Ich glaube, Herr Blocher würde die Kosten für seine allerletzte Aufklärungskampagne auf sich nehmen.

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