Kommt er oder kommt er nicht?

In seinem Jahresprogramm sieht der Bundesrat als Zielsetzung vor, den Rahmenvertrag mit der Europäischen Union noch dieses Jahr zu unterzeichnen. Aller Voraussicht nach wird er dieses Ziel nicht mehr erreichen können.

>> EU-NO Newsletter vom 9. November 2017 im PDF-Dokument herunterladen (hier klicken)

Der Rahmenvertrag – zu dem bereits im Mai 2013 ein Vorvertrag beidseitig unterzeichnet worden ist – verlangt der Schweiz drei Konzessionen ab. Erstens müsste sie fortan alle von der EU als «binnenmarktrelevant» erklärten Beschlüsse, Verordnungen und Gesetze, die in bilateralen Verträgen geregelte Sachbereiche betreffen, automatisch übernehmen. Sollten dazu Meinungsverschiedenheiten zwischen Bern und Brüssel entstehen, müsste sich Bern dem nicht mehr anfechtbaren Urteil des EU-Gerichtshofs unterziehen. Könnte oder wollte die Schweiz ein solches Urteil nicht übernehmen, dann hätte gemäss diesem Rahmenvertrag die EU das Recht, angemessene Sanktionen, also Strafmassnahmen gegen die Schweiz zu erlassen.

Der Bundesrat zögert

Diese Vertragsziele, zu denen der Bundesrat bereits Zustimmung bekundet hat, wecken in der Schweiz keinerlei Begeisterung. Weil der Abschluss dieses Rahmenabkommens der Schweiz einen markanten Verlust an Souveränität eintragen wird, wagt es der Bundesrat seit Monaten nicht, diesen Vertrag endlich den Eidgenössischen Räten zu unterbreiten, wonach auch noch eine Volksabstimmung zu überstehen wäre.

Als Folge dieses Hinauszögerns wird die Unterzeichnung dieses Vertrags im bald zu Ende gehenden Jahr 2017 immer unwahrscheinlicher, obwohl der Kommissionspräsident der EU, Jean-Claude Juncker seine Bereitschaft bekundet hat, zur Unterzeichnung dieses Vertrags eigens nach Bern zu reisen.

Die Aussicht auf solche Glanz und Aufmerksamkeit sichernde offizielle Zeremonie zur Vertragsunterzeichnung veranlasste unsere Bundespräsidentin, Bundesrätin Doris Leuthard dazu, dieses Ereignis zum Voraus zum krönenden Abschluss ihres Präsidialjahres zu küren.

Doch der Vertrag ist kaum unterschriftsreif. Und EU-Kommissionspräsident Juncker hat unzweideutig wissen lassen, er käme gewiss erst nach Bern, wenn er nach dem Besuch nicht mit leeren Händen nach Brüssel zurückkehren müsse.

Plan B

Eine Stellungnahme, die zu Bern fieberhafte Aktivität ausgelöst hat: Was ist zu tun, damit Juncker trotzdem kommt und Doris Leuthard trotz des nicht unterzeichnungsbereiten Vertrags doch noch den krönenden Abschluss ihres Präsidialjahres sichert?

Aus dieser Notlage heraus wurde die Idee der erneuten Zahlung einer Kohäsionsmilliarde geboren.

Als «Kohäsionszahlung» bezeichnete Brüssel in den Neunzigerjahren faktische Entwicklungshilfe-Leistungen an die erst nach dem Zerfall der Sowjetunion der EU beigetretenen Ostländer. Deren wirtschaftlicher Rückstand sollte mit diesen Zahlungen, an denen sich auch die Schweiz markant beteiligte, rasch behoben werden. Bern bezahlte zunächst eine erste Kohäsionsmilliarde an diese EU-Ostländer; zusätzlich auch noch einige hundert Millionen an Bulgarien und Rumänien nach deren Beitritt. Eine weitere Rate ging nach Kroatien, als dieses Balkanland der Europäischen Union beitrat.

Und jetzt, um Juncker doch noch nach Bern zu locken, ist erneut von einer Milliarde die Rede.

Reine Lockvogel-Geste

Mit dem Begriff «Kohäsionszahlung» markierte die EU nach dem Zusammenbruch des Ostblocks ihre Absicht, den Zusammenhalt zwischen den reicheren alten und den armen neuen EU-Mitgliedern solide zu gewährleisten. Heute erleben die meisten dieser Ostländer freilich bereits eine mehr als bloss bemerkenswerte positive Wirtschaftsentwicklung. Ein Bedarf nach weiteren Kohäsionszahlungen ist also gar nicht gegeben.

Diese Überlegung wird von Bundesbern allerdings verdrängt. Es geht dem Bundesrat allein darum, Juncker etwas Substantielles anbieten zu können, auf dass der seit langem ersehnte Besuch des EU-Kommissionspräsidenten zum Abschluss von Leuthards Präsidialjahr doch noch stattfinden kann.

Bezahlt wird diese Lockvogel-Milliarde nicht von der Bundespräsidentin oder von den Bundesräten. Vielmehr werden die Steuerzahler massiv zur Kasse gebeten. Die Lockvogel-Zahlung an Juncker erleichtert jede Bewohnerin und jeder Bewohner der Schweiz (Säuglinge, Greise, Asylanten, Sozialhilfe-Empfänger mitgerechnet) um nicht weniger als 125 Franken, eine vierköpfige Familie also um fünfhundert Franken.

Alte Zeiten kehren zurück: Auch für den Glanz ihrer Monarchen mussten die Untertanen seinerzeit massiv bluten…

EU-No/US

Grafik: EU-No

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert