Die Annahme des institutionellen Rahmenabkommens würde den bilateralen Weg in einen unilateralen Tunnel verwandeln, ohne Gleichberechtigung und ohne Selbstbestimmung. Wieso Tunnel? Weil wir eine Katze im Sack kaufen würden. Wir müssten heute unbekanntes künftiges EU-Recht „dynamisch“ und unter Androhung von Sanktionen übernehmen, sowie uns dem EU-Gerichtshofs, also dem Gericht der Gegenseite unterstellen.

Im Januar veröffentlichte Economiesuisse ihre Stellungnahme zum Institutionellen Rahmenabkommen (InstA). Darin formulierte sie drei Hauptziele:

„1. Der heute mit den bilateralen Abkommen erreichte Integrationsgrad im Europäischen Binnenmarkt ist zu sichern.

2. Die Option auf eine künftige Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit neuen Abkommen ist beizubehalten.

3. Die Rechtssicherheit ist zu verbessern.“

Das zweite Ziel, die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs, wird von der Economiesuisse immer wieder als Begründung für das Rahmenabkommen in den Vordergrund geschoben.

Wieso bedeutet der Abschluss des Rahmenabkommens das Ende des bilateralen Wegs?

Dazu muss zunächst folgende Frage beantwortet werden: Was heisst „bilateraler Weg“? Als 1992 Volk und Stände den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ablehnten, beschloss die Schweiz bilaterale Verträge mit der EU abzuschliessen, so wie sie es schon früher, seit der Gründung der EU, tat. Inzwischen gibt es rund 140 bilaterale Verträge mit der EU. „Bilateral“ heisst zweiseitig, und zwar auf gleicher Augenhöhe.

Wenn nun das institutionelle Rahmenabkommen abgeschlossen würde, könnte die Schweiz keine bilateralen Abkommen mehr mit der EU abschliessen und fünf der bereits abgeschlossenen Verträge (Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, Abkommen über den Abbau der technischen Handelshemmnisse/MRA und Landwirtschaft)  würden ihren bilateralen Status sofort verlieren, weil sie unilateral (einseitig) durch die EU abgeändert werden könnten.

Wieso könnte die Schweiz künftig keine neuen bilateralen Abkommen mehr mit der EU abschliessen?

Weil im Vertragstext des Rahmenabkommens vorgesehen ist, dass alle künftigen Verträge mit der EU ihren bilateralen Charakter sofort nach der Unterzeichnung verlieren. Sie erhalten dann nämlich einen unilateralen Charakter, d.h. die EU kann sie jederzeit ohne Zustimmung der Schweiz dynamisch ändern. Und wenn die Schweiz die Änderung nicht akzeptiert, ist die EU berechtigt, Sanktionen („Ausgleichsmassnahmen“) gegen die Schweiz zu beschliessen.

Um die Unannehmbarkeit des Rahmenabkommenszu veranschaulichen, sollte es in eine historische, politische und juristische Perspektive gestellt werden. Am Ende des 2.Weltkriegs beschlossen die Siegermächte, den Kolonialstatus abzuschaffen (Entkolonialisierung). In der UNO-Charta von 1945, die laut EDA Verfassungscharakter für das Völkerrecht hat, wurden im Kapitel 1 Artikel 1 Punkt 2 die Ziele und Grundsätze für die Staatengemeinschaft wie folgt festgelegt: „Freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln.“

Der vorliegende Entwurf des institutionellen Rahmenabkommens verletzt klar und eindeutig diese zwei Grundprinzipien der Staatengemeinschaft.

1. Gleichberechtigung: Nach Inkrafttreten des Rahmenabkommens wäre die Schweiz nicht mehr in der Lage, gleichberechtigt mit der EU über künftige Änderungen der mit der EU abgeschlossenen Verträge im Bereich des institutionellen Abkommens zu verhandeln. Die Schweiz müsste die von der EU beschlossenen Gesetze, Reglemente und Verordnungen „dynamisch“ übernehmen. Falls nicht, drohen Sanktionen. Das bedeutet eindeutig die Errichtung einer Kolonialherrschaft der EU über die Schweiz. Ein Rückschritt!

2. Selbstbestimmung: Das Inkrafttreten des Rahmenabkommens würde die Schweizer Direkte Demokratie de facto abschaffen, denn die Stimmbürger könnten zwar abstimmen, würden aber mit Sanktionen bestraft, wenn sie eine EU-Vorlage ablehnen würden. Das bedeutet das Ende der Direkten Demokratie und die Errichtung eines EU-Diktats.

 

Pedro Reiser

Kommentare

  1. Wenn das Schweizervolk so dumm sein sollte, diesem Rahmenvertrag zuzustimmen, dann hat es nichts anderes als eine Unterjochung durch die EU verdient. Man kann den Stimmbürgern nicht mehr, als ständig den Spiegel vorhalten und darauf hinweisen, was der Schweiz dann alles warten würde, so wie Sie dies unablässig schildern. Aber wie sagte einst Konrad Adenauer treffend: „Wer heute den Kopf in den Sand steckt, wird morgen mit den Zähnen knirschen.

  2. Es ist ja klar, dass Economie Swiss den Vertrag unbedingt durchboxen möchte, wenn in den grossen Firmen die CEO’S fast unisono aus dem EU-Raum stammen. Spitäler wie grosse Firmen haben sich die Teppichetage mit Ausländern besetzen lassen und sich so in die Klauen der EU-Geier begeben. Von einem Verhandeln auf gleicher Augenhöhe ist keine Rede mehr. Wenn wir, das Schweizervolk sich wirklich nicht wehrt gegen diese Untergrabung unserer Souveränität, dann haben wir endgültig verloren. Wollen wir ein Kolonialstaat von Brüssel werden? Nein und nochmals nein.

  3. Kein Wunder sind CEO’s für solche Verträge. Das sind alles Lohnbezüger, die von Quartal zu Quartal die Resultate der Konzerne beschönigen, damit diese fette Boni und keinerlei Risiken tragen, denn die Unternehmen gehören nicht den CEO’s. Ausser viel Ferien und Golf spielen haben die meisten von denen auch nie gelernt was richtige Arbeit bedeutet.
    Anderseits möchte mal sehen, wie die gleichen CEO’s reagieren würden, wenn in deren Konzernen jemand einen Verkaufsvertrag abschliessen würde, der besagt, dass der Lieferant im Streitfall das letzte Wort hat. Man darf davon ausgehen, wer in der Privatindustrie solche Verträge abschliessen oder auch nur aushandeln würde mit der fristlosen Entlassung zu rechnen hätte. In einem Unternehmen, wo dies nicht so wäre, würde wohl bald der Pleitegeier einkehren.

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