Bundesbern bleibt passiv – die Öffentlichkeit ist alarmiert

Für die Weiterentwicklung oder Änderung des Schengen-Vertrags gelten in der EU die Regeln von sog. «dynamischem Recht». Im Klartext: Was der Brüsseler EU-Apparat am Schengen-Vertrag ändert, das muss von allen diesem Vertrag beigetretenen Staaten zwingend übernommen werden. Das trifft auch die Schweiz, die im Rahmen eines bilateralen Vertrags Schengen angeschlossen ist.

EU-NO Newsletter vom 17.09.2015

Die EU strebt bekanntlich einen Rahmenvertrag mit der Schweiz an, welcher die Schweiz in die Strukturen der EU «institutionell einbinden» soll. «Institutionelle Einbindung» ist aus Brüsseler Sicht erreicht, wenn die Schweiz von Brüssel gefasste Beschlüsse automatisch übernimmt. Bundesbern beschönigt dieses Verfahren zwar: Es sei in der Schweiz auch mit diesem Rahmenvertrag noch eigene Beschlussfassung möglich. Frei ist diese «eigene Beschlussfassung» allerdings nicht: Entstünde dabei ein Widerspruch zu Brüsseler Vorgaben, hätte dies das Ausscheiden der Schweiz aus bilateralen Verträgen zur Folge. Deshalb läuft automatische Übernahme von Brüsseler Beschlüssen und «dynamische Beschlussfassung» aufgrund zwingender Vorgaben aus Brüssel auf dasselbe hinaus: Keine Spur mehr von «bilateraler Gleichberechtigung» der Schweiz in Verhandlungen mit Brüssel. Der Rahmenvertrag erniedrigt die Schweiz zur blossen Befehlsempfängerin, der eigener Wille konsequent abgesprochen wird.

Der Schengen-Vertrag unterliegt bereits heute diesem von Brüssel verlangten Automatismus: Schengen-Recht ist «dynamisches Recht». Das, was Brüssel zu Schengen als sog. «Folgerecht» beschliesst, muss die Schweiz zwingend übernehmen: Eine angesichts der eingetretenen Lage in Europa äusserst gefährliche Ausgangslage.

Schengen auf den Kopf gestellt

Deutschland, regiert von Bundeskanzlerin Angela Merkel, hat den im Schengen-Abkommen zwingend vorgesehen Schutz der EU-Aussengrenze vor illegaler Masseneinwanderung kurzerhand ausser Kraft gesetzt. Im Rahmen einer diffusen «Willkommenskultur» wurde die EU-Aussengrenze für jeden, der sich selbst als «Flüchtling» etikettiert, sperrangelweit geöffnet. Es wurde damit – allen Schengen-Vereinbarungen diametral widersprechend – eine Einwanderungswelle in Richtung Westeuropa ausgelöst, die nur allzu bald auch Deutschland überforderte – das Hauptzielland der zu Zehntausenden über die Grenze in die EU Strömenden. Deshalb ergänzte Deutschland seine «Willkommenskultur» rasch mit der gebieterischen Forderung, die von ihm zu Zehntausenden nach Europa Gelockten müssten auf sämtliche EU-Staaten verteilt werden.

Im Schengen-Recht erblickt Angela Merkel zweifellos den Hebel zur Umsetzung dieser Forderung: Wenn Brüssel Deutschlands Forderung übernimmt und das Grenzsicherungs-Konzept Schengen in einen reinen Verteilmechanismus von ungehindert Eingewanderten verwandelt, dann wird daraus, von oben nach unten durchgesetzt, zwingendes Schengen-Recht für alle Schengen-Staaten – was auch immer im Rahmen von Schengen vor Jahren beschlossen worden ist.

Ein per Schengen-Recht von Brüssel durchgesetzter Verteilschlüssel für alle Eingewanderten wäre auch für die Schweiz verbindlich – was auch immer die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Vergangenheit als Asylrecht für die Schweiz beschlossen haben. Denn dynamisches Schengen-Recht, von Brüssel durchgesetzt, bricht Schweizer Recht. So will es Brüssel – so hat es Bundesbern akzeptiert.

Bürokraten-Glaube

Der EU-Apparat gibt sich offenbar dem Glauben hin, er könne Eingewanderte – nachdem diese durch Schlepper gegen teure Bezahlung ins hochgelobte Deutschland geschleust worden sind – «einfach so» zum Beispiel nach Rumänien überweisen. Dort würden sie dann brav bleiben – und von den vermeintlichen Zielparadiesen Deutschland, Schweden oder Schweiz bloss noch träumen.

Lächerlich, solche weltfremde Vorstellung überhaupt zu verbreiten und zu propagieren – auch aus den Mund einer Schweizer Bundesrätin.

Sommarugas Position

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga eilte, als die EU Verteilungsideen zu wälzen begann, ohne Verzug nach Brüssel – und erklärte sich dort offen zur Mitkämpferin Merkels.

Was motiviert sie zu dieser Haltung? Warum behauptete sie, als Deutschland und Österreich angesichts des stattfindenden Ansturms wieder Grenzkontrollen einführten, in alle erreichbaren Mikrofone, die Schweiz habe «überhaupt keine Probleme»? Warum muss die ganze Welt wissen, dass Bundesbern nicht im entferntesten die Wiedereinführung von Grenzkontrollen in Betracht ziehe? Erreicht sie mit solch öffentlichen Erklärungen etwas anderes, als dass Schlepper und Einwanderer registrieren, dass das Schlupfloch Schweiz noch immer und noch lange offen sei? Warum werden – wie aus den Radio-Frühnachrichten am 16. September zu vernehmen war – gleichzeitig Kantone und Gemeinden von Sommarugas Departement auf möglicherweise «aussergewöhnlichen Ansturm» vorbereitet?

Was veranlasst Bundespräsidentin Sommaruga, nachdem sie die Umsetzung der Ausschaffungs- und der Anti-Masseneinwanderungs-Initiative seit Monaten verzögert und hintertrieben hat, zu solch gefährlichem Positionsbezug – der von Schleppern und Einwanderern gewiss als Offerte bewertet wird?

Setzt Bundesrätin Sommaruga auf «dynamisches Schengen-Recht», das aus ihrer Sicht Schweizer Recht sowie auch vom Volk an der Urne getroffene Entscheide bricht? Hofft sie, mithilfe von solchem Brüsseler Recht die ihr verhassten Schweizer Volksentscheide vollends aushebeln zu können?

Will sie mit der Betonung weiterhin weit offener Schweizer Grenzen die Flüchtlingsströme bewusst in unser Land lenken, auf dass innert weniger Tage Tatsachen und Tatbestände geschaffen würden, die nie mehr korrigiert werden können – und die das hier geltende, an der Urne vom Schweizer Souverän beschlossene Asylrecht kurzerhand vom Tisch fegen würden?

Die Schweiz erhält Anschauungsunterricht, was sie zu gewärtigen hat, wenn sie sich in den Brüsseler Apparat «institutionell einbinden» lässt und sich auf von Brüssel dirigiertes «dynamisches Recht» fahrlässig einliesse…

us

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert