Nur gegen Preisgabe der Eigenständigkeit

Seit einigen Jahren möchte die Europäische Union mit der Schweiz ein Strom- bzw. Energie-Abkommen abschliessen. Die Schweizer Stromwirtschaft begegnet diesem Ansinnen zunehmend skeptisch. Der Preis dafür wäre der Verzicht auf schweizerische Eigenständigkeit.

EU-NO Newsletter vom 07.01.2016

Brüssel beschied der Schweiz formell, dass ein Energie- bzw. Strom-Abkommen nur zu erhalten sei, wenn Bern zuvor mittels Rahmenvertrag der «institutionellen Einbindung» der Schweiz in die EU-Strukturen vollumfänglich zustimme. Unser Land hätte dafür in sämtlichen Sachbereichen, die irgendwie von früher abgeschlossenen oder auch künftig geplanten bilateralen Vereinbarungen zwischen Brüssel und Bern betroffen wären, jede eigenständige Gesetzgebung an Brüssel abzutreten. Fremdes, von der Schweiz nicht beeinflussbares Recht, ausgelegt von fremden, allein von der EU gestellten Richtern würde für die Schweiz verbindlich – ein eklatanter Souveränitätsverlust, der unser Land faktisch zum Untertanen Brüssels degradieren würde.

Eine Fachkommission des Komitees «Nein zum schleichenden EU-Beitritt» hat sich – auch mittels Anhörung mehrerer Fachexperten der Energie-Versorgung – eingehend mit den Ideen und Plänen für ein Strom- bzw. Energie-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU befasst.

Eigentlich hat die Schweiz zwischen zwei Alternativen zu entscheiden: Sie kann auf die Bedingungen der EU eingehen, verlöre damit aber den Charakter eines über sein Schicksal und auch über seine Wirtschaftsordnung und Energieversorgung eigenständig bestimmenden Landes. Die Schweiz würde mit dem von Brüssel geforderten Rahmenvertrag nicht bloss bezüglich Energieversorgung dem EU-Binnenmarkt unterworfen, sie müsste sich damit vielmehr auch allen – gerade in Energiefragen ausufernden – EU-Regulierungen unterwerfen.

Oder unser Land wahrt bezüglich Energieversorgung bewusst seine Unabhängigkeit, womit es Strom-Importe künftig möglicherweise über eine Strom-Börse abzuwickeln hätte. Es gälten dafür die gleichen Regeln, wie sie schon heute bezüglich der Erdöl-Versorgung der Schweiz gelten. Die Schweiz bzw. ihre Strom-Konsumenten wären damit einem freien Markt, bestimmt von Angebot und Nachfrage ausgesetzt – genau gleich wie bei vielen andern Versorgungsgütern des täglichen Bedarfs. Dies würde – wie Beispiele zeigen – mittel- oder längerfristige Vereinbarungen über Energieversorgung und deren Kosten gut gewährleisten, wie Gleiches heute bezüglich anderer Versorgungsgüter auch in Kraft ist.

Die Drohung, dass dies die EU zur Installierung neuer «Strom-Autobahnen» veranlassen könnte, die um die Schweiz herumgeführt würden, womit unser Land seine heutige Drehscheibenfunktion in der europäischen Stromversorgung einbüssen würde, erweist sich als kaum haltbar: Solch neue Strom-Autobahnen würden Milliarden-Investitionen bedingen, die nicht einmal mittelfristig finanzierbar wären – zumal nicht von Ländern wie vielen EU-Staaten, die heute mit schwerwiegendem Wirtschaftsabschwung konfrontiert sind.

Tatsachen, denen gegenüber ein Strom-Abkommen mit der EU auch bei der Schweizer Stromwirtschaft rasch an Attraktivität einbüsst.

us

Das Papier zur Analyse eines möglichen Energie-Abkommens mit der EU mit dem Titel: «Stellungnahme zum Stromabkommen» finden Sie >> hier.

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