Referat von Albert Rösti, Nationalrat, Präsident der SVP Schweiz, gehalten am 5.8.2016 anlässlich einer Medienkonferenz in Bern.

Die pessimistische Hysterie in manchen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kreisen ist gross, seit am 23. Juni der Brexit zur Realität wurde. Ob der Aufregung über die möglichen Auswirkungen von Grossbritanniens EU-Austritt geht ein wichtiges Signal unter, das die Mehrheit des britischen Stimmvolkes ausgesandt hat: Die nationale politische und ökonomische Selbstbestimmung muss wiedererlangt werden.

Folgenschwere Entscheidungen dürfen nicht länger von EU-Bürokraten im Ausland gefällt werden. Vielmehr sollen die gewählten Volksvertreter im nationalen Parlament wieder das uneingeschränkte Sagen haben.

In anderen Staaten zeigen ähnliche Bestrebungen, dass die immer weiter ausgreifende, demokratisch nicht abgestützte Integration in die EU bei der Bevölkerung auf zunehmende Ablehnung stösst. Die Dänen haben sich 2015 in einem Referendum gegen eine noch engere Zusammenarbeit mit der EU entschieden. In den Niederlanden stimmte unlängst eine Mehrheit gegen ein EU-Abkommen mit der Ukraine.

In der Schweiz lassen sich der Bundesrat, eine Mehrheit des Parlaments und vor allem die Verwaltung von solchen Entwicklungen nicht beeindrucken. Stattdessen laufen hier die Bemühungen in die genau gegenteilige Richtung. Mit einem sogenannten «institutionellen Rahmenabkommen» soll die Anbindung an die EU noch weiter verstärkt, automatisiert und damit künftige EU-Rechtsübernahmen dem demokratischen Prozess und der lästigen Kontrolle des Volkes entzogen werden. Mit diesem Abkommen müsste die Schweiz die Urteile des Europäischen Gerichtshofs als bindend anerkennen. Wenn es also zu Streitfällen zwischen der Schweiz und der EU kommt, würde ein reines EU-Gericht darüber befinden können. Die Unparteilichkeit des Richters als Grundlage jeder modernen und demokratischen Rechtsordnung ist so sicher nicht mehr gegeben.

Das geplante Abkommen würde wie gesagt auch die automatische Übernahme von EU-Recht zur Folge haben. Zwar versucht der Bundesrat hier immer wieder, die Begrifflichkeiten schönzureden. Er spricht deshalb lieber konsequent von «dynamischer» Rechtsübernahme und vermeidet das Wort «automatisch». Aber die Schweiz hätte mit einem institutionellen Rahmenvertrag keine Möglichkeit mehr, als souveräner Staat zu bestimmen, welches Recht sie in welcher Form übernehmen möchte. Alle Änderungen im EU-Recht, welche die bilateralen Verträge mit der Schweiz betreffen, müssten zwingend und automatisch übernommen werden.

Dies ist im Endeffekt auch das Ende der gleichberechtigten Beziehung zwischen der EU und der Schweiz als unabhängigem Drittstaat – und damit auch das Ende des bilateralen Weges. Eine Einschränkung der Massenzuwanderung in unser Land wäre in Zukunft ausgeschlossen und die Schweiz auch einer zusätzlichen Ausweitung der Personenfreizügigkeit wehrlos ausgeliefert.

Eine Anbindung an die EU ist auch deshalb falsch, weil die Schweiz, respektive unsere Bürger im Vergleich zu den meisten EU-Mitgliedern in vielen Bereichen deutlich bessergestellt sind. Sei es bei der Bildung, sei es als Forschungs- und Finanzplatz, sei es bezüglich Wohlstand, Sicherheit und staatlicher Verschuldung: Die Schweiz übertrifft den EU-Durchschnitt deutlich. Mit dem Austritt Grossbritanniens verliert die EU nun auch noch ihren besten Forschungs- und Finanzplatz. Eine Anpassung an EU-Standards wäre deshalb für uns immer eine Anpassung nach unten.

Auch die Krisen, die die EU seit Jahren erschüttern, hätten mit einer intensivierten Anbindung stärkere Auswirkungen auf uns, würden vermehrt über die Landesgrenzen durchschlagen. Die neuesten Entwicklungen machen deshalb mehr als deutlich, dass die Schweiz ihren wirtschaftlichen und politischen Handlungsspielraum unbedingt bewahren, angesichts einer zunehmend kollabierenden EU eher noch ausbauen muss.

Einen wichtigen Schritt in diese Richtung macht unsere Selbstbestimmungsinitiative, mit der verhindert werden soll, dass fremde Richter über unser Land urteilen können. Auf den Erhalt der Selbstbestimmung und Souveränität unseres Landes muss auf jeden Fall bestanden werden, dies ist die Grundlage unseres in Europa einmaligen Wohlstandes.

Mit einer noch stärkeren Anbindung der Schweiz an die EU über ein Rahmenabkommen könnten aber gerade diese Wesenselemente unserer Nation nicht mehr garantiert werden und wir laufen Gefahr, die über Generationen aufgebauten und einmaligen Stärken der Schweiz zu zerstören.

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