Der EU-Rahmenvertrag: Behauptungen und Fakten (12)

Unabhängigkeit, Eigenständigkeit – Verhaltensweisen, welche der Schweiz in guten wie in schwierigen Zeiten zwar nicht absolute, aber doch ein Maximum an Handlungsfreiheit gesichert haben. Als unabhängiges und eigenständiges Land wird die Schweiz auch in Zukunft angesichts – manchmal schwieriger – Herausforderungen handlungsfähig bleiben: Voraussetzung zur Gewährleistung von Freiheit für Land und Volk.

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Die Schweiz ist ein souveränes und neutrales Land. Souveränität heisst Selbstbestimmung. In der Schweiz bestimmt das Volk als Verfassungsgeber – das Volk ist der Souverän. Die direkte Demokratie, der Föderalismus, die Neutralität und die ausgeprägte Subsidiarität sind tragende Staatssäulen der Schweiz. Als offene Exportnation pflegt die Schweiz gute Beziehungen zu anderen Staaten. Solche Beziehungen finden auf der Grundlage von Gleichberechtigung – auf gleicher Augenhöhe beider Partner – statt.

Staatssäulen

Die Schweiz schliesst – wie seit Jahrzehnten – mit Staaten und Staatengemeinschaften bilaterale und multilaterale Verträge ab, welche im gegenseitigen Interesse sind und die Souveränität der Schweiz nicht beschneiden.

Einseitige Unterwerfung unter EU-Institutionen mit dem Ziel einer «institutionellen Anbindung» der Schweiz an den EU-Apparat mit automatischer EU-Rechtsübernahme und der Unterstellung der Schweiz unter den EU-Gerichtshof kommt indessen nicht in Frage. Auch die Leistung von sog. «Kohäsionszahlungen» – schamlose bundesrätliche Ersatzhandlung angesichts des öffentlichen Widerstands dem EU-Rahmenvertrag gegenüber – lehnen Schweizerinnen und Schweizer ab – auch wenn sie vom Stimmrecht dazu ausgeschlossen werden.

Kohäsionszahlungen sind handelsrechtlich grundsätzlich in Frage zu stellen. Bisher ist es weder in der WTO noch im Rahmen bilateraler oder multilateraler Handelsabkommen üblich, dass das Land mit dem kleineren Marktpotenzial demjenigen mit dem grösseren Absatzgebiet Ausgleichszahlungen leistet.

Nein zum Rahmenvertrag

Dem EU-Ansinnen Rahmenvertrag gegenüber ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: Die Schweiz – bisher schon ein weltoffenes Land – hält fest an Kontakten mit der EU auf gleicher Augenhöhe, welche die Gleichberechtigung beider Parteien respektieren. Sie will frei bleiben – als mit jedem Staat dieser Welt aufgrund eigenständiger Entscheide wirtschaftliche und kulturelle Kontakte pflegendes Land.

Das EU-Rahmenabkommen ist ein Angriff auf die demokratische Selbstbestimmung der Schweiz. Es auferlegt der Schweiz die Zwangsheirat mit der EU. Der souveräne Rechtsstaat ist Grundlage und Schutzschild für Freiheit und Demokratie. Es gibt keine Freiheit ausserhalb eines Nationalstaats.

Freiheitsfeindliche EU

Die heutige EU steht in klarem Gegensatz zum direktdemokratischen Rechtsstaat. Die EU ist und bleibt eine intellektuelle Fehlkonstruktion als Projekt einer globalistischen Elite, die mit dem EU-Gerichtshof als ausführendem Organ angebliches Völkerrecht als Waffe gegen die nationale Selbstbestimmung missbraucht.

Die direkte Demokratie ist in der Schweiz das Fundament für Freiheit, Grundrechte und Unabhängigkeit.

Die Schweiz setzt sich ein für gute Verträge und freien Handel; Unterwerfung steht dazu in Widerspruch. Die Schweiz ist zwar keine Insel; sie ist aber auch nicht Kolonie der EU. Die Schweiz ist vielmehr ein freies, ihr Schicksal selbst bestimmendes, souveränes europäisches Land. Sie ist ebensowenig eine Kolonie der EU, wie die EU nicht Europa ist.

Freiheitsfeindlich, demokratiefeindlich, völkerrechtsfeindlich sind nicht die, die den souveränen, direktdemokratisch regierten Rechtsstaat verteidigen. Freiheitsfeindlich sind die, welche unsere direkte Demokratie mittels Verträgen mit der EU in ein Zwangskorsett stecken wollen.

Fazit

Die Schweiz sichert den Schweizerinnen und Schweizern eine Zukunft in Freiheit durch Ablehnung jeglicher Art von Zwangsheirat mit der EU sowie mittels Kampf gegen die Auflösung der demokratischen Selbstbestimmung. Freiheit, Erfolg, Wohlstand und Menschenrechte sind nur in einem souveränen Rechtsstaat möglich.

Der Rahmenvertrag beraubt die Schweiz ihrer Stellung als gleichberechtigte bilaterale Vertragspartnerin der EU; mit dem Rahmenvertrag wird die Schweiz gegenüber Brüssel zur blossen Befehlsempfängerin. Der Rahmenvertrag zerstört also den bilateralen Weg. Denn als Befehlsempfängerin bleibt der Schweiz bloss, Brüsseler Weisungen automatisch zu übernehmen.

Allein die Ablehnung des Rahmenvertrags ermöglicht der Schweiz die Fortsetzung des bilateralen Wegs.

EU-No

Thomas Hürlimann, Schriftsteller (er verbrachte viele Jahre seines Lebens in Berlin), über den von den Medien geprägten «Unionsbürger»:

«Es ist der Toleranzler beziehungsweise die Toleranzlerin. Dieses Wesen ist areligiös, antifaschistisch, antikapitalistisch, ökofixiert, sozialistisch, homophil, feministisch, raucherfeindlich, ausländerfreundlich, multikulturell, aber der eigenen Kultur, der eigenen Geschichte gegenüber sterilisiert.»
(NZZ am Sonntag, 22. April 2017)

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