Das nun inzwischen publizierte institutionelle Rahmenabkommen Schweiz-EU schafft sehr viel Unsicherheit und auch Verwirrung. Das hat auch die Anhörung von Experten in der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats gezeigt. In den Forderungen der EU sind diverse Fallstricke eingebaut, die Rechtsfolgen mit sich ziehen, die wir nicht abschätzen können. Wir kaufen damit die Katze im Sack. Das Abkommen wird zu viel juristischen Streitereien und Bürokratie führen, was lähmend für die Politik und Wirtschaft sein wird. Eine dynamische Regulierungsübernahme ist zudem generell das Gegenteil von Rechtssicherheit. Was sind die Probleme, die Knacknüsse und warum dürfen wir auf keinen Fall in diese juristischen Fallen tappen?

Dynamische Rechtsübernahme höhlt unsere Demokratie aus
Obwohl das Abkommen sich offenbar vordergründig nur auf die fünf sektoriellen Abkommen Personenfreizügigkeit, Land- und Luftverkehr, technische Handelshemmnisse und Landwirtschaft bezieht, hat es weitreichendere Folgen. So werden einerseits zukünftige Abkommen – wie ein Stromabkommen oder Dienstleistungsabkommen – ebenfalls unter die Regelungen des Rahmenabkommens fallen und andererseits ist bereits das Freihandelsabkommen von 1972 als Teil der institutionellen Anbindung im Abkommen eingebaut. Damit verbunden werden auch noch viele zusätzliche Politikbereiche, wie etwa das Steuerrecht von der dynamischen Rechtsübernahme und Unterstellung unter den EU-Gerichtshof EuGH betroffen sein (vgl. SRF-Beitrag: Die versteckten Forderungen im Rahmenabkommen). Das sind einfach viele Unsicherheiten und Fallstricke, die uns nicht guttun und unsere demokratische Mitsprache untergraben. Am schwersten wiegt jedoch die «Dynamisierung» und Zementierung der Personenfreizügigkeit!

Schiedsgericht ist der verlängerte Arm des EU-Gerichtshofes EuGH
Die Freiheit ist vor allem auch bei der sogenannten Streitbelegung gefährdet. Es ist vorgesehen, dass ein möglicher Streit zwischen der Schweiz und der EU so gelöst wird: Der Bund und das Bundesgericht sind in erster Linie für die Anwendung und Einhaltung der Verträge verantwortlich. Bei unterschiedlichen Rechtsauslegungen oder Streitigkeiten würden die Schweiz und die EU in zweiter Instanz in einem Gemischten Ausschuss den Streit behandeln. Würde hier keine Einigkeit zustande kommen, könnten die EU respektive die Schweiz ein Schiedsgericht einberufen. Weil dies einseitig geschehen kann, würde die EU-Kommission trotzdem faktisch zu einer Kontrollinstanz. Und die Parteien wären dann an das Urteil des Schiedsgerichtes gebunden. Falls beispielsweise die Schweiz nicht dem Urteil des Schiedsgerichts nachkommt, kann die EU Ausgleichsmassnahmen durchsetzen respektive sogar Abkommen aussetzen. Diese Sanktionsdrohung würde wie ein Damoklesschwert über den Diskussionen schweben. Damit noch nicht genug. Wenn bei der Auslegung eines Streitfalls EU-Recht betroffen ist, dann muss das Schiedsgericht beim EU-Gerichtshof EuGH eine Vorentscheidung einholen. Der EuGH würde dann ein bindendes Urteil erlassen. Damit hätte die Schweiz dann endgültig fremde Richter im Lande. Da fast immer EU-Recht betroffen ist, würde das Schiedsgericht zu einer Verlängerung des EuGH.

Rechtsunsicherheit können wir uns nicht leisten
Als freie Demokratie dürfen wir uns nicht mit solchen juristischen und technokratischen Spielchen abgeben. Wir wollen in unseren politischen Prozessen und in unserer Gesetzgebung Transparenz und Selbstbestimmung. Nur so können wir die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz unserer Rechtsordnung erhalten. Letztlich geht es beim Rahmenabkommen um eine politische Risikoabwägung, wie der Rechtswissenschaftler Andreas Glaser kürzlich in einem Blogbeitragschrieb: „Wer nur schon die potenzielle Gefahr einer Ausweitung der Personenfreizügigkeit und der daraus erwachsenden Rechte frühzeitig bannen will, wird das InstA ablehnen und eine Versteinerung der Bilateralen Verträge hinnehmen. Wer hingegen bereit ist, für die Festigung der Integration in den Binnenmarkt Rechtsunsicherheit bei künftigen Konflikten in Kauf zu nehmen, wird dem InstA zustimmen.“

Wir haben also folgende Wahl:

Das Abkommen führt zu viel juristischen Streitereien und Bürokratie, was lähmend für die Politik und Wirtschaft sein wird. Eine dynamische Regulierungsübernahme ist zudem generell das Gegenteil von Rechtssicherheit. Die Wörter «dynamisch» und «Regulierungen» in einem Satz sollte jedem Unternehmer zu denken geben. Die dynamische Rechtsübernahme ist somit wohl eher der Garant für Überregulierung und noch mehr Etatismus. Insbesondere in schlechten Zeiten ist es überlebenswichtig für ein Unternehmen, aber auch für ein kleines, globalisiertes Land wie die Schweiz Handlungsfreiheit und pragmatische Eigenständigkeit zu wahren. Dies wäre mit der institutionellen Anbindung an die EU definitiv nicht mehr gegeben.

 

 

 

Kommentare

  1. Lassen Sie sich den unten aufgeführte Beitrag von Prof. Hans-Herman Hole Volkswirt, zu Gemüte führen. Ein unglaublich gutes Video, das allen Befürworter zur EU die Augen öffnet.
    /news
    Prof. Hans-hermann Hoppe Volkswirt

    statt eine EU brauchen wir 1000 Lichtenstein
    https://youtu.be/fnRqtCbw

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