In all den Diskussionen der letzten Wochen gegen das institutionelle Abkommen scheinen Probleme wie die Integration des Freihandelsabkommens, die staatlichen Beihilfen und die Überregulierung in den Hintergrund geraten zu sein. Dabei wird unsere freiheitliche und föderalistische Ordnung mit dem Rahmenabkommen auf den Kopf gestellt. Wir halsen uns mit der politischen Anbindung an die EU mehr Bürokratie, Überregulierung und Zentralismus auf. Das gilt es zu thematisieren.

Die letzten Wochen haben verdeutlicht, wie breit die Kritik am vorliegenden Rahmenvertrag zwischen der EU und der Schweiz ist. Die warnenden Stimmen aus schier allen politischen Richtungen haben sich auf diverse Argumente gestützt. Während den sozialdemokratischen Kreisen der Lohnschutz das grösste Anliegen ist, beurteilen bürgerliche und liberale Lager den Souveränitätsverlust mit dem Rahmenabkommen als inakzeptabel. In all den vielen Argumenten gegen das Abkommen scheinen jedoch folgende Probleme in den Hintergrund geraten zu sein: Die Integration des Freihandelsabkommen, die staatlichen Beihilfen und die Überregulierung.

FHA72 hängt am Anhang

Im Jahre 1972 haben die Schweiz und die EU ein bilaterales Freihandelsabkommen (FHA72) ratifiziert und somit die wirtschaftlichen Beziehungen vertraglich massgeblich erleichtert. In diesen vergangenen fast fünfzig Jahren hat sich das Abkommen für beide Seiten bewährt. Es bildet die Grundlage des gegenseitigen Marktzugangs und deckt zusammen mit den Verträgen der Welthandelsorganisation WTO rund 95% der geordneten Wirtschaftsbeziehungen ab. In der Absicht, diese Beziehung zu institutionalisieren und die Schweiz rechtlich an die EU anzubinden, hat die EU relativ spät den Anhang des vorliegenden Rahmenabkommens auf den Tisch gelegt, beinhaltend die «Gemeinsame Erklärung EU–Schweiz zu den Handelsabkommen» und den «Entwurf für einen Beschluss des gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 29». Genau dies führt zur Tatsache, dass auch das FHA72 bei einer InstA-Unterzeichnung nicht verschont bliebe und in einer vorgegebenen Zeit «modernisiert» werden müsste. Roger Köppel kommentierte diesen Umstand so: «Das FHA72 hat bisher hervorragend funktioniert. Mit dem Rahmenabkommen wird das FHA72 nicht mehr im Sinn und Rahmen der WTO interpretiert, sondern im Geist der EU-Zentralisierung.» Diese im Rahmenvertrag vorgesehene und umfassende Modernisierung des Freihandels hat weitreichende Konsequenzen für die Schweiz.

Zentralisierung und EU-Bürokratie

Staatliche Beihilfen sind in der föderalistischen Schweiz üblich und weit verbreitet, sei es durch Steuervergünstigungen, Bürgschaften oder direkte Zahlungen. In der EU hingegen sind solche Praktiken verboten. Tatsächlich beinhaltet bereits das FHA72 diesbezüglich einige sogenannte Beihilferegeln, aber fern von systematischer Überwachung und Meldepflicht. Weil diese staatlichen Beihilfen bereits im FHA72 enthalten sind und dieses gemäss InstA-Anhang zu integrieren ist, würde die EU der Schweiz ein strengeres Verbot unter ständiger Überwachung auferlegen. Die Konsequenzen wären weitreichend. Die Kantone beispielsweise greifen in der Neuen Regionalpolitik gerne auf dieses Instrument zurück und kompensieren Standortnachteile durch gezielte Unterstützung von Unternehmen in wirtschaftlich schwächeren Gegenden. Es gibt auch Standortförderung beispielsweise durch Steuererleichterungen. So sind es dann auch nicht ‘nur’ Politiker, Ökonomen und Verbände wie zuletzt, welche sich gegen das Rahmenabkommen äusserten, sondern ebenfalls die Kantone haben fundamentale Einwände. Diese befürchten, dass Vorschriften zu staatlichen Beihilfen auch eine horizontale Wirkung haben, also dass sie ebenso in Bereichen verboten werden, die nicht vertraglich dem Wettbewerb im Raum Schweiz-EU unterliegen und die Schweiz keinen abgesicherten Zugang zum EU-Binnenmarkt hat.

Da der Rahmenvertrag sich auch auf künftige Abkommen bezieht, würden mit den sich anbahnenden Dienstleistungs-, Gesundheits- und Stromabkommen weitere Bereiche von diesen Regeln eingenommen werden. Von staatlichen Beihilfen profitierend wären ebenso Service-Public-Bereiche, der Tourismus, Kultur, Sport, Landwirtschaft, genossenschaftlicher Wohnbau und weitere mehr betroffen. Dieses Thema ist also eine Büchse der Pandora, die Tür und Tor öffnet für Zentralismus und EU-Bürokratie in unzähligen Lebens- und Politikbereichen.

Beispiel Wohnbauförderung – der Mieterverband gegen das Rahmenabkommen

Eine Institutionalisierung der staatlichen Beihilfen beinhaltete verfahrensrechtliche Vorschriften über ein Anmelde- und Prüfverfahren. Wie genau diese Umsetzung aussehen würde, ist nicht abschliessend klar und wird erst nach einer Unterzeichnung des Rahmenabkommens definiert. Doch gibt es bereits deutliche Anzeichen für starke Kontrollen und Interventionen von Seiten der EU. So wurde seit dem FHA72 und insbesondere in den letzten Jahren der Anwendungsbereich vom EU-Beihilfeverbot kontinuierlich erweitert. Als Beispiel hat der EU-Gerichtshof EuGH vor zwei Jahren niederländische Wohnhilfen verboten. Die staatliche Wohnbauförderung derweil ist in der Schweiz tief verwurzelt. Sie wird sowohl von Bund, wie auch von den Kantonen und Gemeinden durch Abgaben im Baurecht zu günstigen Konditionen, Landverkäufe, Bürgschaften, zinslose oder -günstige Darlehen getragen. Den Mieterverband vertretend kritisierte in der Folge auch Carlo Sommaruga von der SP das Rahmenabkommen: «In der Schweiz machen wir eine öffentliche Wohnungspolitik», welche eine breite Bevölkerung unterstützt und demokratisch legitimiert ist.

So ist auch auf die staatlichen Beihilfen bezogen anzunehmen, dass sich die EU wie bis anhin wohl wenig kompromissbereit zeigen dürfte. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat festgehalten, dass man der Schweiz diesbezüglich bereits zu viele Zugeständnisse gewährte.
Lieber also halten wir wirtschaftlich am bewährten Freihandelsabkommen fest, als dass wir uns politisch der EU-Rechts-Maschinerie unterwerfen.

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Kommentare

  1. „Diese im Rahmenvertrag vorgesehene und umfassende Modernisierung des Freihandels hat weitreichende Konsequenzen für die Schweiz.“

    Dass der Tod weitreichende Konsequenzen für das Leben hat, ist hinlänglich bekannt. Hier, in diesem speziellen Zusammenhang, muss man leider noch feststellen, dass auch unsere „Lebensversicherung“, die Armee, absolut zu nichts taugt!

      1. Ist es nicht Aufgabe der Armee, die Souveränität und Sicherheit – den Fortbestand als Territorialstaat – zu verteidigen? Könnte es sein, dass dies nur gilt, wenn jemand mit militärischer Gewalt das Land übernehmen will? Die Armee bei anderen Arten der gewaltsamen Übergriffe, auf die genau gleiche Sicherheit, aber desinteressiert wegschaut? Im Sinn von: Diese Sache geht uns leider nichts an, wir können da nicht helfen? Wieso hat die Armee kein „Juristenkorps“, das in der juristischen Kriegführung durch Nötigung und Erpressung – um das geht es hier – alle Staatsverträge nach bindenden „Unterwerfungsmechanismen“ (Kriegsziele) durchforscht und blockiert? Das müsste doch drinliegen, wenn man sich schon eine Armee leistet.

  2. Danke, dass Ihr dies thematisiert hat. Dies macht mir die grössten Sorgen. Wenn das Freihandelsabkommen in Rahmenabkommen integriert ist, heisst das, dass wir da nie wieder rauskommen und haben dann gar nichts mehr, dass den Marktzugang regelt.

  3. Die Schweiz hat eine Verfassung und daran haben sich alle zu halten. Wenn der Bundesrat eine Person wie
    Frau Livia Leu beautragt Verhandlungen mit der EU oder sonst einem ausländischen Staat zu führen, welche Änderungen der Verfassungsbestimmungen beinhalten, dann muss das Parlament, als alleinige Legislative, im voraus darüber entscheiden ob Sie einem solchen Mandat zustimmen. Der Bundesrat hat, als nicht Legislative, nicht die Kompetenz ein solches Mandat von sich aus zu erteilen ohne Einverständnis der Legislative. Diese Kompetenz hat er nur bei Verhandlungs Mandaten die innerhalb der Bundesverfassung sind.

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