Immer mehr und mehr kritische Stimmen von links bis rechts zum Rahmenabkommen werden bekannt. Unternehmer und Gewerbe, Gewerkschaften, ehemalige Diplomaten und Richter, wie auch prominente Persönlichkeiten aus liberalen und CVP-Kreisen zeigen die Vielfalt an Akteuren und Argumenten gegen die EU-Anbindung auf. Dabei bleibt für uns sonnenklar, dass dieses Abkommen grundsätzlich nicht unterzeichnet werden darf. Unsere bewährten Säulen direkte Demokratie, Föderalismus und freiheitliche Strukturen müssen wir gegen das EU-Diktat verteidigen.

Rahmenabkommen-Gegner werden zahlreicher

Unser Komitee besteht seit langem, weil wir die Grundprobleme des Rahmenabkommen schon lange gesehen haben: Automatische Rechtsübernahme, fremde Richter und Strafmechanismen. In den letzten Tagen haben sich wieder vermehrt prominente Persönlichkeiten und Organisationen öffentlich zu ihrer Aversion gegen das Rahmenabkommen bekannt. Vorige Woche äusserte sich ein neues Unternehmerkomitee. Die Firma Partnersgroup mit Sitz in Zug lanciert ein Netzwerk gegen das institutionelle Rahmenabkommen mit Hunderten von Unternehmern aus der ganzen Schweiz. Das politisch unabhängige Wirtschaftsnetzwerk kritisiert den Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und den Thinktank Avenir Suisse wegen ihrer proaktiven Haltung gegenüber der EU-Anbindung. «Sie vertreten ganz sicher nicht die Anliegen der Schweiz, sondern jene der multinationalen Konzerne», hält der Unternehmer Gantner den Wirtschaftsfunktionären vor. Das neue Netzwerk soll das unbedingt notwendige Gegengewicht zu den Wirtschaftsverbänden sein, um die Schweizer Wirtschaft in Bezug auf das Rahmenabkommen realitätsnaher zu repräsentieren. Gantner ist überzeugt „[…] dass die Bevölkerung nicht bereit ist, ihre Rechte nur für ökonomische Vorteile aufzugeben“. All dies lässt vermuten, dass es abseits des öffentlichen Raumes noch viel mehr solch kritischen Stimmen gibt. Seit einiger Zeit besteht ja bereits ein Unternehmerkomitee von Hans-Jörg Bertschi, welches sich überparteilich gegen die institutionellen Mechanismen des Rahmenabkommens positioniert hat. Die langfristig denkenden Wirtschaftsführer, die die Vorteile einer eigenständigen und unabhängigen Demokratie in der Schweiz sehen, scheinen sich zu formieren. So erstaunt es nicht, dass auch der Gewerbeverband sich ebenfalls ablehnend äussert.

Vielfältige Argumente gegen das InstA

Vor zwei Wochen wurde im EU-No-Newsletter bereits auf die kritischen Äusserungen von Alt-Bundesrat Johann Schneider-Amann, CVP-Präsident Gerhard Pfister und der Sozial Partner bestehend aus Travail.Suisse, dem Gewerkschaftsverbund, dem Gewerbe- und dem Arbeitgeberverband, aufmerksam gemacht. Das ist bereits eine sehr bunte Gegnerschaft gegen das vorliegende Rahmenabkommen. Wer davon am Schluss noch übrig bleibt in einem Abstimmungskampf, bleibt abzuwarten. Eine neue Breitseite kam aber aktuell auch wieder von Prof. Dr. Michael Ambühl und Dr. Daniela S. Scherer vom Lehrstuhl für Verhandlungstheorie der ETH, sowie vom ehemaligen EFTA-Gerichtspräsident Prof. Dr. Carl Baudenbacher. Ambühl schreibt: „Das im geltenden Vertragswerk gefundene Gleichgewicht zwischen dem Erhalt staatlicher Souveränität und Marktzugang geht im vorliegenden Entwurf des InstA zuungunsten der Schweiz verloren. […] Der nun vorgesehene Einbezug des Europäischen Gerichtshofs in das neue Streitbeilegungsverfahren, die systematische Dynamisierung aller Marktzugangsabkommen ohne Ausnahmen für vitale Bereiche und die Erweiterung der Guillotine Klausel gehen souveränitätspolitisch zu weit. Der bilaterale Weg, wie wir ihn kennen, wird nicht erhalten, sondern – eigentlich ohne Not – grundlegend geändert.“. Dabei hat Ambühls Meinung aufgrund seiner Rolle als Chefunterhändler bei den Bilateralen II besonderes Gewicht. Der Zürcher Staatsrechtsprofessor Andreas Glaser äusserte sich ebenfalls enorm kritisch gegen das institutionelle Abkommen. Die Schweiz würde mit dem Rahmenabkommen ein Wagnis eingehen und sich dem europäischen Schicksal hingeben.

Von links bis rechts

Aber auch für die SVP bleibt das Rahmenabkommen und der Kampf für die Unabhängigkeit der Schweiz das Hauptthema. Fraktionspräsident und Nationalrat Thomas Aeschi hat in einem Artikel ‚Das EU-Rahmenabkommen käme einer Aufgabe der Schweiz gleich’ pointiert in 10 Punkten seine Haltung erläutert. Das Abkommen missachte unter anderem die Unabhängigkeit des Landes, die Rechte des Schweizer Volkes, die Neutralität und den Föderalismus sowie gefährde die Schweizer Wohlfahrt. Demgegenüber hat sich auch SP alt-Nationalrat und Ökonom Rudolf Strahm in der NZZ vom 9. Oktober in einem Leserbrief als Antwort auf die InstA-Lobeshymne von Peter A. Fischer dezidiert gegen das Rahmenabkommen ausgesprochen. Strahm kritisiert scharf, dass die Schweiz mit diesem Vertrag ihre aussenwirtschaftliche Souveränität massiv beschränken würde. Zukünftige neue bilaterale Freihandelsabkommen mit Drittstaaten müssten aufgrund der vorgegebenen Streitbeilegungsmechanismen der Jurisdiktion des EuGHs unterworfen werden.

Die Anbindung an die EU-Institutionen unterstellt überwiegende Teile unserer Wirtschafts- und Sozialpolitik unter die Kontrolle, Überwachung und Hoheit der EU. Das kann nicht im Sinne der Schweiz sein und muss unter allen Umständen verhindert werden.

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Kommentare

  1. Wie ich verstehe soll das Freihandelsabkommen von 1972 auch im Rahmenabkommen eingeschlossen und darum der Willkür der EU unterstellt werden. Das heisst, DASS DIE SCHWEIZ WEGEN DER GUILLOTINE- KLAUSEL NIE MEHR DIE EU VERLASSEN KANN.
    Dies sollte immer wieder publiziert und erläutert werden!

  2. Die Stimmbürger sollten endlich begreifen, dass der EuGH nicht ein Gericht ist im herkömmlichen Sinn. Der EuGH hat eine politische Mission, er ist verantwortlich für die Verbreitung des Gemeinschaftsrechts. Er ist Motor der europäischen Integration. Der schweizerische Bundesrat wird kaum je die Courage haben, den Gerichtshof anzurufen, und wenn schon, dann wird der EuGH im Interesse des Gemeinschaftsrechts entscheiden, und dieses dürfte kaum zum Wohl der Schweiz sein, denn die Schweiz findet ihre rechtlichen Interessen nicht im Bereich des Gemeinschaftsrechts.

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