Einschätzungen von Christoph Blocher

Erschienen in der «NZZ am Sonntag» am 13.07.2014

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Ineffizient, ersetzbar und teilweise schädlich: Die bilateralen Verträge seien weit weniger wichtig, als die Wirtschaft behauptet. Die Schweiz komme notfalls auch ohne sie aus, meint Christoph Blocher.

Personenfreizügigkeit

Inhalt des Abkommens: Schweizer und EU-Bürger können sich gleichberechtigt in den Vertragsstaaten niederlassen und eine Arbeit aufnehmen. Ungeachtet der Aufenthaltsdauer besteht dabei das Recht, die Familie nachzuziehen. Dienstleistungserbringer können für 90 Tage bewilligungsfrei ihre Dienste anbieten, Stellensuchende während 6 Monaten auf Arbeitssuche gehen.

Einschätzung Christoph Blocher: Die Schweiz kann dieses Abkommen nicht verkraften. Sollte der neue Zuwanderungsartikel in der Bundesverfassung zu einer Kündigung der Personenfreizügigkeit führen, wäre dies gesamtwirtschaftlich kein Schaden. Ohne dieses Abkommen lebte die Schweiz besser.

Die Personenfreizügigkeit verpflichtet die Schweiz, alle EU-Angehörigen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt den Schweizern gleichzustellen. Das gilt natürlich umgekehrt auch für Schweizer in den Mitgliedstaaten. Da die Schweiz aber punkto Löhnen, Sozialleistungen, Sozialhilfe und Lebensstandard weit über dem Niveau der EU-Länder liegt, hat die Personenfreizügigkeit hierzulande zu unhaltbaren Verhältnissen geführt. Statt der erwarteten 8000 bis 10 000 Zuwanderer pro Jahr (Einreisende minus Ausreisende) sind es seit 2007 im Durchschnitt über 60 000. Die Zahlen sind stark steigend: 2013 waren es 84 000. Die Schweiz hat damit ein Vielfaches der Zuwanderung der umliegenden Staaten! Eine Zuwanderung von jährlich 80 000 Menschen, was der Grösse der Stadt Luzern entspricht, ist für die Schweiz nicht verkraftbar. Volk und Stände stimmten deshalb am 9. Februar 2014 dafür, dass die Personenfreizügigkeit aufzuheben ist und ein Kontingentsystem und der Inländervorrang wieder einzuführen sind, so wie es die Schweiz von 1970 bis 2003 hatte.

Die Angst der Unternehmen, keine Arbeitskräftemehr zu bekommen, ist völlig unbegründet. Wirtschaftswachstum, Löhne und Wohlstand entwickelten sich besser mit dem früheren Regime, und die Zuwanderung war weit geringer. Zudem: Die Personenfreizügigkeit brachte zwar in absoluten Zahlen ein Wachstum des Bruttoinlandprodukts, nicht aber pro Kopf der Bevölkerung. Die Produktivität der Schweiz ist gesunken, was für einen Staat wie die Schweiz den Weg in die Armut bedeutet.

Technische Handelshemmnisse

Inhalt des Abkommens: Der Vertrag vereinfacht gegenseitig die Produktezulassung. Ein Schweizer Exporteur, der ein Produkt im europäischen Markt vermarkten will, muss nur noch von einer Zertifizierungsstelle in der Schweiz oder in der EU die Einhaltung der Vorschriften überprüfen lassen. Die Firmen sparen damit bei Produkteinführungen Zeit und Geld.

Einschätzung Christoph Blocher: Der Vertrag über technische Handelshemmnisse vereinfacht den Handel mit allen zertifizierten Produkten. Aber auch bevor dieser Vertrag bestand, hat die Schweiz – vor allem über die Wirtschaft – diese Vereinfachung in Absprache mit europäischen Firmen erreicht. Ein Wegfall dieses Vertrages würde die Schweiz nicht auf null zurückwerfen. Man bedenke: Die EU-Produzenten haben das gleiche Interesse an einer einfachen Zulassung, denn die EU exportiert in die Schweiz wesentlich mehr (gemäss Eurostaat im Jahr 2013 für 169,6 Milliarden Euro) als die Schweiz in die EU (94,3 Milliarden Euro). Ohne dieses Abkommen wäre der Export im Extremfall etwas komplizierter. Das wäre sowohl für die EU-Staaten wie auch für die Schweiz etwas nachteilig, aber keine Katastrophe. Die Personenfreizügigkeit mit ihren schwerwiegenden Nachteilen zu behalten, um dieses Abkommen zu retten, lohnt sich keineswegs.

Öffentliches Beschaffungswesen

Inhalt des Abkommens: Die Ausschreibungspflicht für Beschaffungen oder Bauten wird ausgedehnt, etwa auf Gemeinden und Aufträge gewisser privater Unternehmen. Schweizer Firmen bietet sich damit die Chance, in der EU an Ausschreibungen im Verkehrs- oder Energiebereich teilzunehmen. Im Inland soll der verstärkte Wettbewerb zu tieferen Preisen und damit Einsparungen führen.

Einschätzung Christoph Blocher: Die Ausschreibungspflicht wird in erster Linie durch die WTO-Abkommen geregelt. Danach besteht eine Ausschreibungspflicht für öffentliche Aufträge. Die zusätzlichen Bestimmungen durch das EU-Abkommen sind eine Verbesserung, die aber nicht so bedeutend ist, dass ein Wegfall spürbare Nachteile mit sich bringen würde. Zudem ist der Einwand, dass die Schweiz dieser Ausschreibungspflicht vollumfänglich nachkommt, andere – europäische – Länder hingegen Wege finden, um an eigene Unternehmen zu vergeben, nicht ganz von der Hand zu weisen. Ein Wegfall dieses Vertrages wäre kein gravierender Nachteil.

Landwirtschaft

Inhalt des Abkommens: Der Handel mit Agrarprodukten wird in bestimmten Bereichen vereinfacht. Beim Käse herrscht Freihandel, die Zolltarife für Früchte, Gemüse und Fleischspezialitäten wurden gesenkt. Zudem wird in vielen Bereichen die Gleichwertigkeit der Produktevorschriften anerkannt, etwa beim Handel mit Futtermitteln, Pflanzenschutz und in der biologischen Landwirtschaft.

Einschätzung Christoph Blocher: Der Vertrag vereinfacht Export und Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Da die Schweiz ein hohes Preisniveau aufweist und einen – im Vergleich zu den meisten EU-Ländern – geringen Selbstversorgungsgrad, ist es schwer zu sagen, ob dieses Abkommen den Schweizer Bauern oder jenen in der EU mehr bringt. Ein Wegfall hätte keine spürbaren Auswirkungen.

Landverkehr

Inhalt des Abkommens: Das Abkommen öffnet den Markt für den Transport von Personen und Gütern zwischen der Schweiz und der EU. Damit können Schweizer Transporteure beispielsweise Güter von einem EU-Staat in einen anderen befördern. Gleichzeitig sichert der Vertrag die Verlagerungspolitik europapolitisch ab: Die EU akzeptiert die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe von maximal 325 Franken, die Schweiz erhöht die Gewichtslimite für Lastwagen auf 40 Tonnen.

Einschätzung Christoph Blocher: Dieses Abkommen ist für die EU gestrickt. Ohne Vertrag ist der freie Landverkehr auf der Nord-Süd-Achse für die EU-Länder nicht gewährleistet. Darum wird die EU dieses Abkommen nicht fallenlassen. Für die Schweiz hingegen hätte der Verzicht dieses Abkommens grosse Vorteile und nur geringfügige Nachteile. Die Schweiz könnte den Verkehr von Grenze zu Grenze selbst regeln. Ja sogar die buchstabengetreue Umsetzung der Alpeninitiative würde möglich. Die Schwerverkehrsabgaben und die 40-Tonnen-Limite für Lastwagen sind nicht an dieses Abkommen gebunden. Das Landverkehrsabkommen ist keineswegs überlebensnotwendig für die Schweiz – aber existenziell für die EU!

Luftverkehr

Inhalt des Abkommens: Das Abkommen gewährt Fluggesellschaften schrittweise Zugangsrechte zu den gegenseitigen Luftverkehrsmärkten. Schweizer Airlines erhalten das Recht, diskriminierungsfrei Flughäfen in der EU anzufliegen.

Einschätzung Christoph Blocher: Mit diesem Abkommen hat die Schweiz Regeln im Luftverkehr weitgehend aus der Hand gegeben. Sie hat sich verpflichtet, ohne Mitbestimmungsrecht auch das künftige Flugverkehrsrecht von der EU zu übernehmen. Das Abkommen bringt allen Fluggesellschaften den diskriminierungsfreien Zugang zu den Flughäfen. Auch Drittstaaten haben dies. Dass bei einem Wegfall der Flugbetrieb zusammenbrechen würde, ist sehr, sehr unwahrscheinlich. Das wäre das Gleiche, wie wenn die Schweiz den Nord-Süd-Verkehr auf der Strasse für die EU völlig sperren würde – das wären Massnahmen eines Wirtschaftskriegs. Aber selbst bei einem solchen Szenario würde die Schweiz nicht untergehen. Auf jeden Fall wären die Folgen der Aufrechterhaltung der Personenfreizügigkeit viel gravierender als allfällige Einschränkungen im Luftverkehr. Die Fluggesellschaften auf der Welt, welche die Schweiz anfliegen möchten, sind sehr zahlreich.

Forschung

Inhalt des Abkommens: Schweizer Forschende und Firmen können sich an den Forschungsrahmenprogrammen der EU beteiligen und davon wissenschaftlich, technologisch und wirtschaftlich profitieren. Das Abkommen wurde 1999 im Rahmen der Bilateralen I abgeschlossen und danach 2004 und 2007 erneuert, wobei es nicht mehr der Guillotine-Klausel unterstellt wurde. Seit Ende 2013 ist kein Abkommen mehr in Kraft, die Verhandlungen über das Anschlussprogramm Horizon 2020 werden von der EU blockiert.

Einschätzung Christoph Blocher: Die Forschungsabkommen fallen nicht unter die Guillotine-Klausel. Im Übrigen ist festzuhalten: Die Forschungsprogramme der EU sind relativ ineffizient. Finanziert wird Forschungstätigkeit. Die Resultate sind gering. Würde sich die Schweiz nicht mehr daran beteiligen, aber die gleichen Mittel im Inland konzentriert einsetzen und die Wirkung kontrollieren, hätte man nicht nur Forschungstätigkeit, sondern auch Resultate.

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