Bundesberns Lügen und Märchen zur EU-Politik (3)

Das Komitee EU-No erarbeitete vor rund drei Jahren erstmals ein Papier, das offensichtliche Fehlinformationen Bundesberns zum Verhältnis Schweiz-EU nach Stichworten in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet, richtiggestellt und gegebenenfalls kurz kommentiert hat. Dieses Papier wurde im Lauf des Jahres 2018 vollständig überarbeitet, teilweise aktualisiert und durch neue «Müsterchen» aus den zurückliegenden Monaten ergänzt. Das EU-No-Bulletin wird den Inhalt dieses Papiers in mehreren Folgen seinen Lesern zugänglich machen.

Im erwähnten Papier weisen Anmerkungen auf die Quellen hin, die den einzelnen Aussagen zugrunde liegen. Den Zugang zu diesen Quellen erhalten Sie via eu-no.ch/luegenpapier.

Fachkräfte

So wurde die Öffentlichkeit informiert:

«Fachkräfte sind überlebenswichtig».

«…mangelt es teilweise an Fachkräften» (Thurgauer Regierungsrat Kaspar Schläpfer 2014 in einem Inserat der Economiesuisse).

Die Tatsachen:

(in der Infobroschüre des gleichen Regierungsrates, am gleichen Tag im Briefkasten): «Bei den Personen in Fachfunktionen verschärfte sich die Arbeitsmarktlage deut-lich.»

Klar ist auch, dass grosse Unternehmen immer auf der Suche nach günstigen Arbeits-kräften sind.

Richtig ist, dass die Schweiz zu wenig Fachkräfte ausbildet, um die Nachfrage auf dem Markt zu befriedigen. Ein Blick auf die Arbeitslosendaten des Seco zeigt jedoch, dass der «riesige Fachkräftemangel» in Tat und Wahrheit gar nicht so «riesig» sein kann: Denn fast zwei Drittel aller Arbeitslosen sind Fachkräfte!

 

Bilateraler Weg / Sicherung des bilateralen Wegs

Familiennachzug / Wirtschaft

«Die Zuwanderung in die Schweiz werde in erster Linie durch die Nachfrage der Wirtschaft bestimmt» (Bundesrätin Simonetta Sommaruga, 11.12.13, in der Frage-stunde im Nationalrat).

Die Tatsachen:

Gemäss Statistik des Bundesamts für Migration (BFM) entfallen 44 Prozent der Ein-wanderung auf den Familiennachzug, auf Aus- und Weiterbildung und auf «nicht be-stimmbare» Berufstätigkeit Zudem ist die starke Beschäftigungszunahme der vergan-genen Jahre vor allem auf die starke Expansion staatsnaher Dienstleistungen zurück-zuführen. Es handelt sich dabei grösstenteils nicht um ein innovationsgetriebenes, produktivitätssteigerndes Stellenwachstum.

 

Firmen-Abwanderung

So wurde die Öffentlichkeit informiert:

«Nach dem Ja (zur Initiative gegen die Masseneinwanderung): Erste Firmen prüfen Wegzug aus der Schweiz» (20 Minuten, 17.2.14).

Die Tatsachen:

Laut einer Umfrage planten 2014 so wenige Firmen den Wegzug aus der Schweiz wie noch nie in den letzten zehn Jahren. 85 Prozent aller Befragten gaben sogar an, auch in den nächsten zehn Jahren noch in der Schweiz produzieren zu wollen. Damit überholt die Schweiz den bislang attraktivsten Standort in Europa (10. Juni 2014, Be-fragungsergebnisse des Swiss Attractiveness Survey 2014, Ernst & Young). 2017 ist die Schweiz immer noch top!

 

Fremde Richter / Institutionelle Einbindung

So wurde die Öffentlichkeit informiert:

«Es gibt keine fremden Richter», sagte die Nummer zwei im Aussendepartement, Staatssekretär Yves Rossier am 18.10.13 zur «Institutionellen Einbindung».

Die Tatsachen:

«Ja, es sind fremde Richter», hatte er am 19.5.2013 noch zugegeben. Und das ge-plante Schiedsgericht zum Rahmenabkommen ist prinzipiell ans EU-Recht gebunden.

 

Freundschaftsvertrag

So wurde die Öffentlichkeit informiert:

„Juncker will «Freundschaftsvertrag» mit der Schweiz“ (Tages-Anzeiger vom 23.11.17).

Die Tatsachen:

Wenige Tage später hat die EU die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung nur befristet auf ein Jahr anerkannt (die meisten anderen Nicht-EU-Länder erhalten diese ohne Befristung). Sie hat dafür die Unterstützung von 27 Mitgliedstaaten ge-funden. Der für Finanzdienstleistungen zuständige Vizepräsident der Kommission, Valdi Dombrovskis, erklärte, ohne Rahmenabkommen gebe es keinen künftigen Marktzugang.

 

Guillotine-Klausel

So wurde die Öffentlichkeit informiert:

«Zuwanderungsinitiative kostet die Schweiz die Bilateralen.» (Economiesuisse)

Die Tatsachen:

Die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens führt mitnichten zum Ende der «Bilateralen». Betroffen sind erstens nur 7 der mehr als 120 sektorspezifischen bila-teralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz.

Und zweitens herrschen in der EU grosse Meinungsverschiedenheiten bezüglich der konkreten Anwendung der sogenannten Guillotine-Klausel. Einzelne EU-Exponenten behaupten, die Guillotine-Klausel gelange mittels Mehrheitsentscheid in der EU-Kommission (also der Exekutive der EU) zur Anwendung. Andere halten fest, dass die Kündigung der bilateralen Verträge der gleichen Regelung unterstünde wie seiner-zeit die Annahme dieser Verträge, welche deren Ratifikation durch die Parlamente eines jeden EU-Mitgliedstaats voraussetzte. Die Meinungsverschiedenheit besteht noch heute. Die EU weiss heute offenbar nicht, wie sie formal diese Verträge kündi-gen müsste.

Und drittens sagte selbst EU-Chefunterhändler und Staatssekretär Ives Rossier an ei-ner Veranstaltung: «Die EU hat kein Interesse, die Bilateralen zu kündigen. Und sie wird sie auch nicht kündigen.»

 

Grenzwachtkorps

So wurde die Öffentlichkeit informiert:

«Die Grösse des Grenzwachtkorps bleibt mindestens auf dem Stand von Dezember 2003» (Abstimmungsbotschaft, 5. Juni 2005).

Die Tatsachen:

Der Bundesrat hat bereits im Januar 2014 einen Abbruch der Verhandlungen mit der EU erwogen. Die EU hatte den Preis für die Schweizer Teilnahme zuvor massiv erhöht. Das Abstimmungsresultat gegen die Masseneinwanderung brachte entgegen der erhobenen Wehklagen faktisch kaum einen einzigen Studierenden um sein Austauschsemester.

 

Institutionelle Fragen / Verhandlungen

So wurde die Öffentlichkeit informiert:

«Bei einem Ja zur SVP-Initiative […] kann die Schweiz Verhandlungen mit der EU über die institutionellen Fragen vergessen.», sagte Richard Jones, der EU-Botschafter in Bern, vor der Abstimmung vom 9. Februar 2014 über die Initiative gegen die Mas-seneinwanderung (Das hätten wir gerne geglaubt!).

Die Tatsachen:

Am 22. Mai 2014 teilte das EDA – leider – mit: «Start der Verhandlungen zu den insti-tutionellen Fragen.»

 

Inländervorrang

So wurde die Öffentlichkeit informiert:

«Umsetzung umgehend an die Hand genommen», erklärte der Bundesrat nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative.

Die Tatsachen:

Die «Umsetzung» stellt einen klaren Verfassungsbruch dar: Weder jährliche Kontin-gente noch Höchstzahlen für die Zuwanderung von Ausländern wurden eingeführt. Die Zuwanderung soll dagegen durch den «Inländervorrang» gesteuert werden.

Dieser Inländervorrang bewirkt allerdings, dass Schweizer Betriebe jeden Stellenbe-werber, der legal irgendwo in der EU wohnhaft ist, als «Inländer» behandeln müssen. Mit dem «Inländervorrang light» wird die Abdrängung älterer Schweizerinnen und Schweizer aus dem Arbeitsmarkt noch verstärkt. Der Verfassungsartikel ist folglich zu 0% umgesetzt.

 

Bulletin zum herunterladen (PDF)

 

Kommentare

  1. Vorgängig zu all diesen Diskussionen und Verhandlungen scheint es mir dringend angebracht, allen Schweizer Parteien und somit gleichzeitig allen Schweizer Bürgern einen Auffrischungskurs in Staatskunde zu verabreichen. Offenbar – und das zeigt die SBI und die Diskussion über den Migrationspakt drastisch – wissen vor allem links orientierte Schweizer nicht so recht, was das Schweizer Volk (das exklusiv den Staat bildet und sonst niemand) im Jahr 1848 verfassungsmässig gegründet hat und was der Zweck dieser Gründung war und immer noch ist.

    Auch wenn man immer wieder von vorwiegend linker Seite versucht, unseren Staat aus seinem historischen Fundament zu heben und ihn umzudeuten und umzudefinieren, so hat er immer noch den genau gleichen Zweck wie vor 150 Jahren. Ich weiss nichts von einer Abstimmung, die unserem Staat eine neue Zweckbestimmung verordnet hätte. In der Verfassung steht grundsätzlich auch immer noch das Gleiche wie vor 150 Jahren. In unseren Gesetzen auch. Es wäre also nötig, dass alle vom Gleichen reden und den gleichen Wissensstand haben über das, was wir mit unserem Staat bezwecken, wenn zum Beispiel ein aufgezwungener Migrationspakt zur Diskussion steht. Migration ist sicher kein Staatszweck, im besten Fall eine wirtschaftliche Notwenigkeit oder eine persönliche Angelegenheit, die zuzulassen ist.

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